Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Prioritätsliste hinsichtlich der Förderung von Ausbaumaßnahmen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren in Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen im Rahmen desInvestitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018"
Vorlage
2015/0335
Aktenzeichen
510-u3/15-18
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

Hinsichtlich der Förderung von Ausbaumaßnahmen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren in Tageseinrichtungen für Kinder (u3-Betreuungsplätze)  in Leverkusen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ wird folgende Prioritätsliste beschlossen:

 

1. Förderung des Ausbaus der Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias, Spandauer Str. 20, mit 5 u3-Betreuungsplätzen

 

2. Förderung des Neubaus der Tageseinrichtung für Kinder Masurenstraße mit

44 u3-Betreuungsplätzen

 

3. Förderung des Ausbaus der Kath. Tageseinrichtung für Kinder Heilige Drei Könige, Platanenweg 9, mit 10 u3-Betreuungsplätzen

 

4. Förderung des Neubaus einer Tageseinrichtung für Kinder am Kurtekottenweg in Leverkusen mit 30 u3-Betreuungsplätzen

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger entsprechend zu informieren und die weiteren Veranlassungen hinsichtlich der Landesförderung zu treffen.

 

Leverkusen, den 14.01.15

 

gezeichnet:

Buchhorn                             Rf. Lepsius                           Rh. Müller

 

2. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

I. Mit E-Mail vom 11.11.14 hat der Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt (LVR) das Rundschreiben Nr. 42/870-2014 übermittelt, betreffend den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung des Gesetzes zur weiteren Entlastung von Länder und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung – Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“.

 

Nach der übermittelten Verteilungsliste erhält die Stadt Leverkusen vorbehaltlich der entsprechenden Beschlussfassung - vorgesehen sind die zweite und dritte Lesung des Gesetzes für den 25.11.14 und die erforderliche Zustimmung des Bundesrates für den 19.12.14 - einen Betrag in Höhe von 1.070.111,59 €. Für diese Mittel müssen dem LVR bis zum 15.03.15 entscheidungsreife Anträge eingereicht werden. Mittel für die nicht spätestens bis zum 15.03.15 entscheidungsreife Anträge vorliegen, werden neu vergeben.

 

Beschlussmäßig offen ist in Leverkusen aktuell noch die Maßnahme „Förderung des Ausbaus der Tageseinrichtung für Kinder des Caritasverbandes Leverkusen e. V., St. Matthias, Spandauer Str. 20“. Der Rat hat mit der Vorlage Nr. 1487/2012 am 26.03.12 die Förderung von 34 neuen u3-Betreuungsplätzen beschlossen, und zwar in der Form, dass eine 100%ige Finanzierung der  Maßnahme mit Gesamtkosten in Höhe von 1.029.200 € ohne Beteiligung des Caritasverbandes erfolgt: Landeszuschuss = 612.000 €, Übernahme Trägeranteil durch die Stadt = 68.000 €, Übernahme der nicht geförderten restlichen Umbaukosten durch die Stadt = 349.200 €. Eine Umsetzung war bisher aufgrund fehlender Landesförderung nicht möglich.

 

Ansonsten ist noch ein Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Remigius vom 27.05.14 bekannt, der die Schaffung von 10 u3-Betreuungsplätzen in der Kath. Tageseinrichtung für Kinder Platanenweg 9 beinhaltet (Landesförderung nach Richtlinien: 180.000 €). Dieser Förderantrag ist wegen fehlender Landesförderung an den Träger zurückgereicht worden, mit dem Hinweis, bei einem weiteren Förderungsprogramm ab 2015 die Maßnahme nach den dann gegebenen Rahmenbedingungen und Vorgaben erneut vorzulegen.

 

Generell zur Anmeldung für das Förderprogramm in Frage kommt auch der Neubau einer achtgruppigen städtischen Tageseinrichtung für Kinder Masurenstraße, als Ersatzbau für die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder Bodestraße, Weichselstraße und Netzestraße. Die Maßnahme hat die Bezirksvertretung I am 15.09.14 beschlossen (Vorlage Nr. 2014/0041). Die Umsetzung erfolgt durch den Fachbereich Gebäudewirtschaft. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 4.200.000 €. Mit den Bauarbeiten soll im September 2015 begonnen werden. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 17 Monate, so dass die Baumaßnahme Ende Januar 2017 abgeschlossen sein wird. Die Maßnahme wäre damit voraussichtlich innerhalb der Förderungsrichtlinien umsetzbar. Nähere Angaben fehlen zwar aktuell noch, gemäß Mitteilung des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen ist jedoch zunächst grundsätzlich von einem Durchführungs- und Bewilligungszeitraum bis zum 30.06.17 auszugehen.

Der Neubau der Tageseinrichtung für Kinder Masurenstraße beinhaltet die Schaffung von bis zu 44 u3-Betreuungsplätzen. Bei einer Richtlinienförderung von 18.000 € je neu geschaffenem u3-Betreuungsplatz wäre damit eine Landesförderung in Höhe von 792.000 € gegeben.

 

II. Mit E-Mail vom 27.11.14 sind die Träger von Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen im Hinblick auf das angesprochene Förderprogramm gebeten worden, bis zum 15.12.14 verbindlich mitzuteilen, welche Maßnahmen zum Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter drei Jahren in Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen innerhalb der derzeit bekannten Rahmenbedingungen von dort beabsichtig werden/durchgeführt werden können, unter Benennung der konkreten förderungsrelevanten Daten. Falls über die Landesförderung hinausgehend eine Förderung durch die Stadt Leverkusen angestrebt wird, sollte dies ebenfalls dezidiert aufgezeigt werden.

 

Folgende Rückmeldungen sind seitens der Träger von Tageseinrichtungen für Kinder bis zum 15.12.14 eingegangen:

 

1. Schreiben des Caritasverbandes Leverkusen e. V. vom 10.12.14 (Anlage 1)

 

Hinsichtlich der Förderung des Ausbaus von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren in der Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias, Spandauer Straße 20, wird aufgezeigt, dass die seinerzeitigen Planungen nicht umsetzbar sind, da eine Einbeziehung des Untergeschosses für die neue fünfte Betreuungsgruppe aus bautechnischen Gründen ausscheidet. Hierauf begründet ist eine viergruppige Alternative erarbeitet worden. Es wird vorgesehen, zwei Betreuungsgruppen in der Gruppenform I (zwanzig Kinder, davon mindestens 4, max. 6 im Alter von zwei bis drei Jahren) und zwei Betreuungsgruppen III (20 Kinder bei 45 Betreuungsstunden /Woche, 25 Kinder bei 35 Betreuungsstunden/Woche) vorzuhalten. Die Kosten belaufen sich auf dem Kostenstand 2010 voraussichtlich auf rd. 700.000 €. Es könnten somit 10 u3-Betreuungsplätze für 700.000 € geschaffen werden, wobei bei einer Fördersumme von 18.000 €/Betreuungsplatz eine Landesförderung in Höhe von 180.000 € gegeben wäre.

Hinsichtlich der Finanzierung des offenen Betrages von 520.000 € trifft der Caritasverband Leverkusen e. V. keine Ausführungen.

Angesichts dessen, dass die Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias zu 100 % von der Stadt Leverkusen gefördert wird, ist jedoch davon auszugehen, auch vor dem Hintergrund der entsprechenden seinerzeitigen Beschlussfassung zum fünfgruppigen Ausbau, dass diese 520.000 € von der Stadt Leverkusen aufzubringen wären.

 

Alternativ zeigt der Caritasverband Leverkusen e. V. die Möglichkeit auf, die Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias „ohne umfängliche An- und Umbauten und somit deutlich kostenreduziert für drei Gruppen mit fünf Tagesbetreuungsplätzen für u3 Kinder herzurichten.“ Hierzu wären „lediglich“ in dem ehemaligen Hortgebäude bauliche Veränderungen zu schaffen. Eine entsprechende Kostenermittlung liegt noch nicht vor, ist aber beauftragt.

Konkret beinhaltet der Alternativvorschlag die Schaffung einer neuen Betreuungsgruppe in der Gruppenform I mit 5 u3-Betreuungsplätzen. Die zwei weiteren Betreuungsgruppen in der Einrichtung werden in der Gruppenform III für Kinder im Alter von über drei Jahren fortgeführt.

Ausgehend davon, dass die Maßnahme im Rahmen der Landesförderung als Aus-/Umbau- und Einrichtungsmaßnahme mit 10.800 €/Betreuungsplatz gefördert wird, würde sich eine Landesförderung in Höhe von 54.000 € ergeben.

 

2. Schreiben der Kath. Kirchengemeinde Sankt Remigius vom 11.12.14 (Anlage 2)

 

Die o. a. aufgezeigte Maßnahme zum Ausbau der Kath. Tageseinrichtung für Kinder Heilige Drei Könige, Platanenweg 9 in Bergisch Neukirchen, wird wieder aufgegriffen.

Es können 10 u3-Betreuungsplätze geschaffen werden. Die Landesförderung würde sich auf 180.000 € belaufen. Die Kirchengemeinde beantragt, dass der Trägeranteil von je 2.000 € Betreuungsplatz, damit ein Betrag von 20.000 € gesamt, von der Stadt Leverkusen übernommen wird. 

 

3. E-Mail des DRK-Kreisverbandes Leverkusen e. V. vom 15.12.14 (Anlage 3)

 

Es wird die Förderung eines Neubaus einer Tageseinrichtung für Kinder am Kurtekottenweg beantragt. Mit der Umsetzung der Maßnahme ist bereits begonnen worden. Der Gesetzentwurf sieht jedoch vor, dass Investitionsvorhaben, die Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher u3-Betreuungsplätze dienen, gefördert werden, wenn ab dem 01.04.14 begonnen wurde. Nach telefonischer Mitteilung des DRK ist dieser Sachverhalt gegeben.

Für die beantragten 30 u3-Betreuungsplätze würde sich eine Landesförderung in Höhe von 540.000 € ergeben.

 

4. Neubau einer Tageseinrichtung für Kinder Masurenstraße

 

Angesichts der gegebenen finanziellen Situation der Stadt Leverkusen sollte aus Sicht der Verwaltung der Einbezug der ab 2015 zur Umsetzung vorgesehenen Neubaumaßnahme einer Tageseinrichtung für Kinder Masurenstraße in die Landesförderung erfolgen.

Bei 44 neuen u3-Betreuungsplätzen würde sich eine Landesförderung in Höhe von 792.000 € ergeben.

 

Die Umsetzung aller dieser Fördermaßnahmen ist mit den zugewiesenem Betrag von 1.070.111,59 € nicht möglich. Eine „Splittung“ von Maßnahmen ist nicht zulässig.

 

Im Kindergartenjahr 2014/15 ist folgende Bedarfsdeckung gegeben:

 

Zu 1.: Steinbüchel: u3 = rd. 37 %, ü3 = rd. 89 %.

 

Zu 2.: Bergisch Neukirchen: u3 = rd. 48 %, ü3 = rd. 139 %.

 

Zu 3.: Wiesdorf: u3 = rd. 43 %, ü3 = rd. 110 %.

 

Zu 4.: Rheindorf: u3 = rd. 45 %, ü3 = rd. 111 %.

 

III. Nach sachgerechter Abwägung empfiehlt die Verwaltung hinsichtlich der Förderung von u3-Ausbaumaßnahmen in Leverkusen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ folgende Prioritätsliste, die auch umfänglich an den LVR im Hinblick auf ein evtl. Umverteilungsverfahren nach der ersten Meldung der Jugendämter zum 15.03.15 gemeldet werden sollte:

 

1. Förderung des Ausbaus der Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias, Spandauer Str. 20.

5 u3-Betreuungsplätze  á 10.800 € = 54.000 € Landesförderung.

 

2. Förderung des Neubaus der Tageseinrichtung für Kinder Masurenstraße.

44 u3-Betreuungsplätze á 18.000 € = 792.000 € Landesförderung.

 

3. Förderung des u3-Ausbaus der Kath. Tageseinrichtung für Kinder Heilige Drei Könige, Platanenweg 9.

10 u3-Betreuungsplätze á 18.000 € = 180.000 € Landesförderung.

 

4. Förderung des Neubaus einer Tageseinrichtung für Kinder am Kurtekottenweg.

30 u3-Betreuungsplätze á 18.000 € = 540.000 € Landesförderung.

 

Mit den Maßnahmen 1. bis 3. wäre eine Landesförderung in Höhe von 1.026.000 € (bei zugeteilten Mitteln in Höhe von rd. 1.070.000 €) gegeben.

Die Maßnahme Ziffer 4. könnten nur umgesetzt werden, falls der Stadt Leverkusen im Rahmen einer späteren neuen Kontingentierung zusätzliche Fördermittel zugeteilt werden.

 

Die Umsetzung der Maßnahmen 1. und 2. ist finanziell gesichert.

Die Aufwendungen bei Ziffer 1 sind noch nicht bekannt. Sie bewegen sich jedoch auf jeden Fall im Bereich bereitstehender Mittel. Aus Vorjahren sind die seinerzeit für die wesentlich größere Ausbaumaßnahme veranschlagten Mittel übertragen worden:

Finanzstelle 51000606021024 – Caritasverband, Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias, Spandauer Str., Ertrag: 612.000 €, Aufwand: 1.029.200 €.

Die Aufwendungen zur Umsetzung der  Maßnahme Ziffer 2 sind im städtischen Etat veranschlagt.

Bei der Maßnahme Ziffer 3. müssen die Mittel für die von der Kirchengemeinde beantragte Übernahme des Trägeranteils von 20.000 € durch die Stadt Leverkusen noch bereitgestellt werden. Ein entsprechender Grundsatzbeschluss des Rates zur Übernahme des Trägeranteils beim u3-Ausbau durch die Stadt Leverkusen liegt vor. Als Deckungsmittel können die aus Vorjahren zur Umsetzung des wesentlich umfänglicheren und kostenintensiveren Ausbaus der Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias bereitstehenden Mittel herangezogen werden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  2015/0335

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner: Wolfgang Mark, FB Kinder und Jugend, Tel. 02171/406-5110

 

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Ausbaumaßnahmen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren in Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Erträge müssen nach Beschlussfassung noch veranschlagt werden.

Mittel zur Umsetzung der Ziff. 1. der Prioritätsliste stehen aus Vorjahren zur Verfügung.

Die Maßnahme Ziff. 2 der Prioritätsliste ist veranschlagt.

Mittel zur Finanzierung der Ziff. 3. der Prioritätenliste müssen bereitgestellt werden. Die aus Vorjahren zur Verfügung stehenden Mittel für Ziff. 2 stehen als Deckungsmittel zur Verfügung.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Die Aufwendungen bei Ziffer 1 sind noch nicht bekannt. Sie bewegen sich jedoch auf jeden Fall im Bereich bereitstehender Mittel. Aus Vorjahren sind die seinerzeit für die wesentlich größere Ausbaumaßnahme veranschlagten Mittel übertragen worden:

Finanzstelle 51000606021024 – Caritasverband, Kita St. Matthias, Spandauer Str.

Ertrag: 612.000 €, Aufwand: 1.029.200 €.

Bei Ziffer 2 handelt es sich ausschließlich um einen Ertrag.

Bei Ziffer 3 handelt sich um einen Ertrag in Höhe von 180.000 € und um Aufwendungen in Höhe von 200.000 €, die noch haushaltsmäßig umgesetzt werden müssen. 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Die Betriebskosten für die Tageseinrichtung für Kinder St. Matthias sind wie in den Vorjahren zu 100 % von der Stadt Leverkusen sicher zu stellen.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Für die Beantragung der Fördermittel müssen dem Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt spätestens bis zum 15.03.15 entscheidungsreife Anträge eingereicht werden. Zuvor muss durch die Stadt Leverkusen die Prüfung der Anträge erfolgen, z. B. auch die baufachliche Stellungnahme gefertigt werden. Den Trägern ist von daher ein Termin zur Vorlage der entscheidungsreifen Anträge beim Fachbereich Kinder und Jugend bis spätestens 15.02.15 vorgegeben worden. Im Hinblick auf die notwendigen Planungen der Träger ist eine kurzfristige Entscheidung notwendig.

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Die v. g. Vorlage soll aufgrund der aufgezeigten Eilbedürftigkeit im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung beschlossen werden. Die Verwaltung empfiehlt, das Thema vorab in der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 15.01.15 zu beraten. Nach dieser Beratung soll die Vorlage von dem Ausschussvorsitzenden und seiner Vertreterin mit unterzeichnet werden.

 

Entsprechend § 18 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 15.01.15 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.