Betreff
Parkhaus Kantstraße in Leverkusen-Opladen
- Aufhebung der Gebührenfreiheit in der 1. Stunde
- Festlegung der Gebührenstaffel ab 01.03.2015
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2015/0337
Aktenzeichen
201-01-10-bo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat stimmt der von der Gesellschafterversammlung der Leverkusener Parkhausgesellschaft (LPG) am 10.12.2014 getroffenen Entscheidung zur Aufhebung der Gebührenfreiheit in der 1. Stunde und der Festlegung der Gebührenstaffel ab 01.03.2015 für das Parkhaus Kantstraße entsprechend der Begründung dieser Vorlage zu.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der LPG Weisung, der Aufhebung der Gebührenfreiheit in der 1. Stunde und der Festlegung der Gebührenstaffel ab 01.03.2015 für das Parkhaus Kantstraße zuzustimmen.

 

gezeichnet:

                                                                                  In Vertretung

Buchhorn                                                                  Stein

Begründung:

 

Mit Beschluss des Rates vom 02.05.2005 zur Vorlage Nr. R 213/16. TA wurden die Mitglieder der LPG-Gesellschafterversammlung gem. § 113 Abs. 1 GO NW angewiesen, die Geschäftsführung zu beauftragen, in Abstimmung mit der APCOA die entsprechenden Vorkehrungen zur Einführung der Gebührenfreiheit für die 1. Parkstunde zu treffen.

 

Diese nunmehr seit fast 10 Jahren bestehende Gebührenfreiheit kann nach Auffassung der Geschäftsführung nicht mehr aufrechterhalten werden, da das Parkhaus seit Betriebsbeginn (1999) immer noch einen Verlustbetrieb darstellt, der beispielsweise in den letzten Jahren folgende Verluste „eingefahren“ hat:

 

2010                           2011                           2012                           2013

- 117.000 €                - 123.000 €                - 111.000 €                - 93.000 €

 

Über die im Jahre 2005 vorgenommene außerordentliche Abschreibung (Wertminderung) hinaus kann eine weitere Wertberichtigung nicht ausgeschlossen werden, falls nicht „gegengesteuert“ würde. Entsprechend den Ankündigungen im Lagebericht 2013 und in den Gesellschafterversammlungen vom 11.12.2013 und 25.06.2014 wurde der Sachverhalt am 10.12.2014 in der Gesellschafterversammlung der LPG beraten. Dabei hat die Geschäftsführung der LPG den Vorschlag unterbreitet, unter Aufhebung der Gebührenfreiheit die Parkgebühren für das Parkhaus Kantstraße ab 01.03.2015 wie folgt festzusetzen:

 

                                                            Kantstraße                             vergleichsweise

Zeit                                          01.03.2015                bisher             Wiesdorf

 

1.      Stunde                              0,60 €                         0,00 €             1,00 €

2.      Stunde                              1,00 €                         1,60 €             1,00 €

3.      Stunde                              1,00 €                         1,00 €             1,00 €

ab 4. Stunde jeweils 1,50 €                         1,00 €             1,50 €

Abendtarif                              2,00 €                         1,50 €             2,50 €

Tagesmaximum                    8,50 €                         7,50 €           11,00 €

 

Durch die höhere Frequenz der Inanspruchnahme der 1. Stunde wird mit einer Umsatzsteigerung von zunächst mindestens 5.000 € gerechnet. Weitere Steigerungen, die das Parkhaus sukzessive aus der Verlustzone bringen, werden durch die Realisierung des Bauvorhabens des Gemeinnützigen Bauvereins Opladen an der Düsseldorfer Straße erwartet.

 

Unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Rates ist die Gesellschafterversammlung einstimmig dem Vorschlag der Geschäftsführung der LPG gefolgt.

Da der Rat ursprünglich eine Gebührenfreiheit beschlossen hat, ist nunmehr – nach Vorberatung in der Bezirksvertretung II und im Finanz- und Rechtsausschuss – die Zustimmung des Rates einzuholen.

 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2015/0337

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bosbach / FB Finanzen / 2034

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Aufhebung der Gebührenfreiheit in der 1. Stunde und der Festlegung einer neuen Gebührenstaffel ab 01.03.2015 für das Parkhaus Kantstraße

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

siehe Begründung

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

siehe Begründung

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine