Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III beschließen für ihren Zuständigkeitsbereich die für 2015 geplanten konsumtiven Straßensanierungsmaßnahmen
gezeichnet:
In Vertretung
Stein
Begründung:
Ausgangslage:
Das erste Straßeninstandsetzungskonzept, das mit der Vorlage Nr. R 1130/15.TA am 17.02.2003 vom Rat beschlossen wurde, beinhaltete in erster Linie Hauptverkehrsstraßen. Mit Vorlage Nr. R 1202/16. TA beschloss der Rat am 23.06.2008 die Fortschreibung, die schwerpunktmäßig Nebenstraßen enthält. Zur Zeit werden die Instandsetzungsmaßnahmen von Jahr zu Jahr festgelegt.
Finanzierung:
Straßensanierungsmaßnahmen, die lediglich eine Erneuerung der Deckschicht erfordern, gelten als konsumtiv und werden durch die Technischen Betriebe Leverkusen (TBL) finanziert. Es erfolgt weder eine Änderung, noch werden Beiträge nach § 8 KAG erhoben. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der finanziellen Rahmenbedingungen der TBL.
Auf den städtischen Haushalt haben diese Maßnahmen keine Auswirkung.
Die einzelnen Maßnahmen ergeben sich aus:
Anlage 1: Liste der geplanten Straßen
Anlage 2: Reserveliste der geplanten Straßen
Anlage 3: Pläne der geplanten Straßen
Anlage 4: Pläne der in der Reserveliste aufgeführten Straßen
Diese Maßnahmen wurden im Wirtschaftsplan der TBL am 04.11.2014 beschlossen, so dass sie unter dem Vorbehalt der entsprechenden finanziell vorgehaltenen Mittel umgesetzt werden können.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2015/0345
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Timpert / TBL / 406-69 70..
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Programm der Instandsetzungen von Straßen, Geh- und Radwegen im Stadtgebiet für das Jahr 2015
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
150.000 Euro Unterhaltungsmittel der TBL AöR
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Die Umsetzung der Maßnahmen steht bezüglich der Finanzmittel der TBL AöR unter dem Vorbehalt der finanziellen Rahmenbedingungen
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Das Straßeninstandsetzungskonzept soll bereits im Frühjahr 2015 starten. Der Verwaltungsrat der TBL musste vorher die finanziellen Rahmenbedingungen genehmigen. Dies erfolgte in der Sitzung am 4. November 2014.