Betreff
Widmungen im Innovationspark Leverkusen (Süd)
Vorlage
2015/0347
Aktenzeichen
660-1239-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt, im südlichen Teil des Innovationsparkes Leverkusen folgende Straßen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßen zu widmen:

 

1.    Marie-Curie-Straße (bis Friedrich-Sertürner-Straße) als Gemeinde- / Haupterschließungsstraße,

 

2.    Max-Delbrück-Straße als Gemeinde- / Anliegerstraße (die Durchfahrt zur Friedrichstraße wird auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt),

 

3.    Moosweg (nördlicher Teil vom Kreisverkehr Marie-Curie-Straße bis einschließlich Brücke über der Gustav-Heinemann-Straße) als Gemeinde- / Haupterschließungsstraße.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die Straßen im Innovationspark Leverkusen werden aufgrund eines Erschließungsvertrages hergestellt.

 

Die Durchführung erfolgt in verschiedenen Bauabschnitten. Der südliche Teil ist soweit hergestellt, dass die Übernahme durch die Stadt bereits erfolgen konnte.

 

Der für die Widmung vorgesehene Umfang ist im Lageplan dargestellt.

 

Zu 1.:

Gewidmet werden soll die Marie-Curie-Straße inklusive des Kreisverkehres von der Gustav-Heinemann-Straße bis zum derzeitigen Bauende an der Friedrich-Sertürner-Straße.

 

Zu 2.:

Gewidmet werden soll die Max-Delbrück-Straße vom Kreisverkehr bis zur Friedrichstraße. Auf das im Bebauungsplan 115/I festgeschriebene Zu- und Ausfahrtverbot an der Friedrichstraße wird hingewiesen. Die zurzeit nur als Baustraße vorhandene nördliche Verbindung zur Marie-Curie-Straße wird bei der Widmung ausgespart.

 

Zu 3.:

Gewidmet werden soll der nördliche Teil des Moosweges bis einschließlich der Brücke über die Gustav-Heinemann-Straße, da ab hier die Widmung bereits 2012 erfolgte.