Betreff
Widmung des Andienungsweges Gerhart-Hauptmann-Straße 71-89
Vorlage
2015/0348
Aktenzeichen
660-2055-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt, im Stadtteil Opladen den

Andienungsweg zu den Häusern Gerhart-Hauptmann-Straße 71-89 gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW als Gemeindestraße / befahrbaren Wohnweg zu widmen.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Der Ausbau des Andienungsweges erfolgte nach privatrechtlichen Abmachungen unter Kostentragung durch die Anlieger zwischen Oktober und Dezember 1962. Mit Kaufvertrag (UR 4269/1962) vom 10.12.1962 wurde von der Stadt Opladen das Grundstück nach Inkrafttreten des Straßen- und Wegegesetzes als öffentlicher Weg übernommen.

 

Aus juristischen Gründen ist für öffentliche Verkehrsflächen eine Widmung nach dem Straßen- und Wegegesetz erforderlich.