Betreff
Widmung Heinrich-Strerath-Straße
Vorlage
0294/2010
Aktenzeichen
3154-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung beschließt, die Heinrich-Strerath-Straße im derzeitigen Ausbauumfang gemäß Straßen- und Wegegesetz NRW als Gemeinde- / Anliegerstraße dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

gezeichnet:

Mues

 

Begründung:

 

Die Heinrich-Strerath-Straße wurde bisher in zwei Bauabschnitten hergestellt.

Der erste Teil mit Erschließungsvertrag von 1996 wurde 1998 fertig gestellt und mit Schreiben vom 27.11.98 übernommen. Allerdings wurde das letzte Grundstück erst 2007 im Rahmen der Umlegung erworben.

Eine Weiterführung wurde durch den gleichen Erschließungsträger im Jahr 2001 hergestellt. Hier erfolgte die Übernahme in die städtische Baulast mit Schreiben vom 25.11.2009.

 

Nach Bebauungsplan 127/III soll die Heinrich-Strerath-Straße bis zum Freudenthaler Weg führen. Zwar ist die Straße somit erst zur Hälfte vorhanden, allerdings ist nicht absehbar, wann mit dem fehlenden Teil begonnen werden kann.

 

Zur Rechtssicherheit ist es daher erforderlich, die bereits vorhandene Straße gemäß Straßen- und Wegegesetz entsprechend dem derzeitigen Ausbauumfang dem öffentlichen Verkehr zu widmen.