Beschlussentwurf:
Die Haushaltssatzung der Stadt Leverkusen für das Haushaltsjahr 2015 (Anlage 1) wird mit ihren Anlagen in der Fassung der Beratungsunterlagen und der beigefügten Veränderungslisten (Anlage 2 – Veränderungsliste zu den Teilergebnisplänen, Anlage 3 – Veränderungsliste zu den Teilfinanzplänen) einschließlich des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplanes 2012 bis 2021 (Anlage 4) beschlossen.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Nach Abschluss der Etatberatungen in den Fachausschüssen und Bezirksvertretungen sowie der gegenüber der Haushaltseinbringung am 01.12.2014 erforderlichen Aktualisierung der Beratungsunterlagen ergeben sich die in den beigefügten Veränderungslisten dargestellten Haushaltsveränderungen.
Mit Beschluss über die Haushaltssatzung erfolgt die verbindliche Festlegung aller im Haushaltsplan dargestellten Daten.
Der Finanz- und Rechtsausschuss als letztes Vorberatungsgremium tagt am 02.02.2015, so dass die Anlagen
- Satzung 2015
- Veränderungslisten Teilergebnispläne und Teilfinanzpläne
- Fortgeschriebener Haushaltssanierungsplan
erst nach der Finanz- und Rechtsausschusssitzung vorgelegt werden können.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage 2015/0296
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: FB
20, Achim Krings, Tel. 20 12
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2015
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
entfällt
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
entfällt
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
☐ |
☐ |
☐ |
☐ |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
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☐ |
☐ |
☐ |