Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, zum 01.01.2016 die getrennte Erfassung biogener Abfälle mittels freiwilliger Biotonne im Holsystem einzuführen.

 

2. Die AVEA GmbH & Co. KG wird im Rahmen des bestehenden Entsorgungsvertrages die mit der Einführung der Biotonne verbundenen abfallwirtschaftlichen Leistungen durchführen.

 

3.  Die Verwaltung wird beauftragt, das bisherige Gebührensystem zum 01.01.2016 für die Abfallgebühren zukunftsfähig zu modifizieren, um den formell und materiell rechtlichen Anforderungen zu genügen.

 

4. Die Verwaltung wird gemeinsam mit der AVEA GmbH & Co. KG beauftragt, die zur Umsetzung der getrennten Bioabfallerfassung erforderlichen Schritte  zu veranlassen.

 

 

gezeichnet:                                 In Vertretung                                             In Vertretung

 

Buchhorn                                    Stein                                                           Märtens

Begründung:

 

I. Anlass

 

Mit Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie (R 2008/98/EG AbfRRL) durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in deutsches Recht soll dem Ziel einer nachhaltigen Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft Rechnung getragen werden. Neben Einführung einer 5-stufigen Abfallhierarchie gehört auch der Vorrang der stofflichen Verwertung zu diesen Zielen. So soll bis 2015 eine flächendeckende Getrenntsammlung von

a)    Bioabfällen (§ 11 KrWG) sowie

b)    Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfällen (§ 14 KrWG)

als haushaltsbezogene Sammelsysteme eingeführt werden.

 

Die Legaldefinition für Bioabfälle umfasst nach § 3 Abs. 7 KrWG neben den Garten- und Parkabfällen als sog. Grünabfälle, auch Landschaftspflegeabfälle, Nahrungs- und Küchenabfälle aus Haushaltungen, aus dem Gaststätten- und Cateringgewerbe, dem Einzelhandel sowie vergleichbare Abfälle aus den Nahrungsmittelverarbeitungsbetrieben.

 

II. Anforderungen aus dem Abfallwirtschaftsplan – Teilplan Siedlungsabfall

 

Die Landesregierung NRW hat im Rahmen des Abfallwirtschaftsplanentwurfes (AWP- TP Siedlungsabfall) - Handlungsempfehlungen zur getrennten Erfassung und Verwertung von Bio- und Grünabfällen formuliert und Zielwerte, gestaffelt nach Bevölkerungsdichte, aufgestellt. „Um eine möglichst umfassende getrennte Erfassung und Verwertung der Bioabfälle einschließlich der Nahrungs- und Küchenabfälle zu erreichen sollte als haushaltsnahes Erfassungssystem die Biotonne eingesetzt werden. Die Eigenkompostierung von dafür geeigneten Bio- und vor allem Grünabfällen kann die Biotonne sinnvoll ergänzen“ (Entwurf AWP, Seite 43). Weiter gibt der AWP vor, dass Städte und Gemeinden, die über keine getrennte Bioabfallsammlung über das System Biotonne verfügen, oder bislang nur eine geringe Abschöpfungsquote an Bioabfällen erreichen, ihrer Entscheidung bezüglich der Einführung einer Biotonne bzw. eine Optimierung des Systems unter Berücksichtigung der örtlichen Rahmenbedingungen überprüfen sollen.

 

 

III. Status Quo in Leverkusen

 

Mit Einführung eines Bringsystems für Garten- und Parkabfälle Anfang der 90er Jahre wurde in Leverkusen ein etabliertes und zwischenzeitlich auch ausgereiftes Erfassungssystem für Grünabfälle installiert.

 

Dabei ist hervorzuheben, dass dieses System bei den Bürgern eine besonders hohe Akzeptanz genießt und beispielhafte Erfolge aufzuweisen hat. So wurden in 2013 rund 14.000 Tonnen bzw. 87 kg pro Einwohner an Garten- und Parkabfällen getrennt erfasst und einer Verwertung zugeführt. Damit werden bereits die Leit- und Zielwerte für Sammelmengen biogener Abfälle 2016 von 70 Kg/E entsprechend den Vorgaben des AWP (Entwurf) erreicht. Auch wenn die langfristige Zielvorgabe des AWP von

90 kg pro Einwohner durch Optimierung und strukturelle Anpassung im vorgegebenen Zeitrahmen bereits im Bereich der Grünabfälle erreicht werden kann, entbindet dies nicht von der gesetzlichen Verpflichtung zur Getrenntsammlung aller Bioabfälle nach § 11 Abs. 1 KrWG.

 

Nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zur getrennten Erfassung von Bioabfällen sind alle im Abfall enthaltenen biologisch abbaubaren Abfallanteile zu berücksichtigen und die Erfassung und Verwertung mit den nunmehr vorliegenden Zielvorgaben der Landesregierung konzeptionell umzusetzen.

 

IV. Nächste Schritte

 

Einführung der freiwilligen Biotonne

 

Die Verwaltung schlägt daher zur Umsetzung der bundesgesetzlichen Getrennterfassungspflicht und unter Beachtung der abfallrechtlichen Grundsätze nach § 7 Abs. 4 KrWG sowie der Siedlungs- und Bevölkerungsstruktur in Leverkusen vor, Bioabfälle ab 01.01.2016 auf freiwilliger Basis im Holsystem mittels zusätzlichen Abfallbehälters (Biotonne) getrennt zu sammeln.

 

Die zeitversetzte Umsetzung der Getrennterfassung für alle Bioabfälle begründet sich mit den gesetzlichen Anforderungen an eine wirtschaftlich zumutbare Verwertung sowie dem erheblichen Veränderungsbedarf zur Umstellung des Gebührenmodells bei Einführung eines neuen Abfallsystems.

 

Das vorgesehene System der Freiwilligkeit ist rechtlich zulässig und berücksichtigt die lokalen Verhältnisse bzgl. der Aufstellmöglichkeiten der MGB’s (Müllgroßbehälter), so dass mit Blick auf die Siedlungsdichte und Bebauungsstruktur von einem Anschluss- und Benutzungszwang abgesehen wird.

 

Mit der Einführung der Biotonne ist gleichzeitig ein Rückgang des Restabfallaufkommens verbunden. Das aktuell je Einwohner/Einwohnergleichwert zu Grunde gelegte Restmüllmindestbehältervolumen von 30 Liter je 14 Tage wird daher reduziert, wenn der Grundstückseigentümer sich für eine Biotonne entscheidet. Dies kann, je nachdem welches Behältervolumen für Restmüll zur Verfügung zu stellen ist, zu einer Anpassung der Restabfallbehältergrößen auf dem Grundstück führen.

 

Die Möglichkeiten der privaten Haushalte zur Eigenkompostierung bleiben einschließlich Gebührenabschlag erhalten. In diesen Fällen kann jedoch keine zusätzliche Biotonne gewählt werden. Für biogene Abfälle, die nicht selbst kompostiert werden können stehen die von der AVEA GmbH & Co. KG eingerichteten Abgabestellen am Wertstoffzentrum und am Biomassezentrum in Burscheid zur Verfügung.

 

Anschlussgrad und Mengenprognose

 

Bei einem freiwilligen Anschluss an die Biotonne wird zunächst mit einem Anschlussgrad von ca. 20% der Haushalte, vorzugsweise in Siedlungsbereichen mit

Ein- und Zweifamilienhäusern, gerechnet.

 

Hieraus ergibt sich ein zusätzliches Aufkommen an Bioabfällen von ca. 4.000 t pro Jahr. Veränderungen im Bringsystem der Grünschnittsammlung können derzeit nur schwer prognostiziert werden, so dass das bisher sehr erfolgreiche Bringsystem in der bislang bekannten Form fortgeführt werden soll. Sollte sich nach Einführung der Biotonne der Bedarf einer Optimierung der Grünschnittsammlung ergeben, so erfolgt dies zu einem späteren Zeitpunkt.

 

Zentrale Abgabestellen

 

Zusätzlich zum Holsystem wird am Wertstoffzentrum in Leverkusen sowie am Biomassezentrum in Burscheid neben den bestehenden Möglichkeiten der Grünschnittabgabe zusätzlich die Möglichkeit der Abgabe von Bioabfällen, insbesondere aus dem Küchenbereich, als zentrale Abgabestellen geschaffen.

Der rechtlichen Verpflichtung zur getrennten Erfassung von Bioabfällen ist bei einer freiwilligen Einführung im Holsystem nur durch gleichzeitige Vorhaltung mindestens einer zentralen Abgabestelle im Bringsystem genüge getan. Ein privater Haushalt, der über keine Biotonne verfügt, muss daher eine Abgabemöglichkeit für alle getrennt erfassten Bioabfälle erhalten.

 

Abfuhrrhythmen

 

Der Abfuhrrhythmus soll sich an den saisonalen Gegebenheiten der Vegetationsperioden orientieren und in den Monaten von April bis September wöchentlich sowie von Oktober bis März 14-tägig erfolgen. Dies berücksichtigt die anfallenden Abfallmengen und stärkt die Akzeptanz der Biotonne. Ergänzend steht wie gewohnt die Grünschnittsammlung bis auf weiteres mit den derzeitig bestehenden Sammelzeiten zur Verfügung.

Für den Restabfall bleibt der Abfuhrrhythmus mit 14-tägig unverändert.

 

Behältergrößen

 

Als Behältergrößen sind für die Biotonne Behälter mit 120 und 240 l Füllvolumen vorgesehen. Dies trägt der technischen Infrastruktur in der Behälterlogistik als auch den maximal zulässigen Behältergewichten bei der Entleerung Rechnung.

 

Die Behälter werden zur Unterscheidung von den anderen Abfallbehältern  bei einem grauen Korpus mit einem braunen Deckel versehen. Alle Abfallbehälter werden mit einem Kennzeichnungssystem ausgestattet. Letzteres ermöglicht die genaue Zuordnung der Abfallbehälter  zum Grundstück  und stellt bei einer Gebührenveranlagung, die das jeweils zur Verfügung gestellte Behältervolumen mit berücksichtigt, ein wesentliches Kontrollinstrument dar.

 

Entsorgungswege

 

Die Grünabfälle aus der Grünschnittsammlung werden weiterhin der Kompostierung beziehungsweise der Biomasseaufbereitung zugeführt. Die biogenen Abfälle aus der Biotonne werden einer geeigneten und zugelassenen Vergärungs- und Kompostierungsanlage zugeführt.

 

Allgemeine Information von Bürgerinnen und Bürgern, Grundstückseigentümern, Wohnungsgesellschaften und Interessensvertretern

 

Neben den Interessenvertretern des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins sowie des örtlichen Mietervereins wurden hinsichtlich der Anforderungen und Möglichkeiten zur getrennten Erfassung von Bioabfällen im Geschosswohnungsbau auch die örtlichen Wohnungsgesellschaften im Vorfeld über die vorgeschlagenen Maßnahmen informiert. Damit wird den besonderen Belangen von Wohnungsgesellschaften Rechnung getragen, sich frühzeitig über diesen Themenbereich zu informieren und sich gegebenenfalls auf Veränderungen vorzubereiten. Dies gilt insbesondere für das im Folgenden noch näher erläuterte angestrebte neue Gebührensystem.

Bei einer Entscheidung von Wohnungsgesellschaften für die Biotonne in Großwohnungsanlagen steht die AVEA GmbH & Co. KG den Wohnungsgesellschaften im Einführungszeitraum mit flexiblen Regelungen bei der Entsorgungslogistik zur Verfügung.

 

Die Information der Bürgerinnen und Bürger  erfolgt nach dem Grundsatzbeschluss des Rates.

 

Da grundlegende Voraussetzung für eine Akzeptanz der getrennten Erfassung von Bioabfällen eine umfassende Information ist, wird die AVEA vor dem eigentlichen Beginn am 01.01.2016 eine geeignete Informationskampagne starten, um möglichst viele Bürgerinnen und Bürger zur Nutzung der Bioabfallbehälter zu motivieren. Dazu gehören neben aktiver Pressearbeit geeignete Informationsmaterialien (auch in verschiedenen Sprachen) sowie allgemeine Beratungsangebote.

 

Kosten der haushaltsbezogenen Bioabfallsammlung

 

Unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die vorhandene Restmüllsammlung (geringere Entsorgungsmenge Restmüll im Müllheizkraftwerk, Beschaffung von Ersatzmengen) sowie den Kosten der Bioabfallsammlung (Umschlag, Transport und Aufbereitung) hat die AVEA GmbH & Co. KG eine gutachterliche Kostenabschätzung erstellen lassen. Danach ergibt sich ein zusätzlicher Kostenaufwand von bis zu 2 Mio. € pro Jahr bei einem nahezu flächendeckenden Anschlussgrad an die Biotonne. Bei einem niedrigeren Anschlussgrad fallen nicht äquivalent geringere Kosten an, da die Vorhaltekosten für die Logistik, den Bioabfallumschlag und die Aufbereitungsanlage sowie die Sammelkosten (es muss das gesamte Stadtgebiet befahren werden) zu berücksichtigen sind. Eine realistische Kostenabschätzung kann die AVEA GmbH & Co. KG erst nach Rückmeldung der Grundstückseigentümer mit ihrer Entscheidung über die gewünschte Nutzung einer Biotonne abgegeben.

 

Neues Gebührenmodell

 

Ab 2016 wird mit der beabsichtigten Neustrukturierung des Gebührenmodells gleichzeitig ein wirksamer Anreiz zur Müllvermeidung und Getrenntsammlung der Bioabfälle vom übrigen Restabfall geschaffen.

Derzeit erfolgt die Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren anhand des sogenannten Personenmaßstabes, mit der Folge, dass nur die melderechtlichen Daten Basis der Abfallgebührenerhebung sind.

 

Eine Festsetzung der Abfallentsorgungsgebühren nach dem Personenmaßstab ist

unter Berücksichtigung der Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und

landesrechtlichen Vorschriften nicht mehr rechtssicher.

 

 

 

 

 

 

Mit Einführung der Biotonne ist daher auch das Abfallgebührensystem zu überarbeiten. Zukünftig soll sich die Gebühr am Leistungsumfang orientieren.

Die zuständigen Fachbereiche Umwelt und Finanzen haben sich auf das System einer fixen Grundgebühr auf Basis der jeweiligen Nutzung

-       Anzahl der Nutzungseinheiten,

-       Beschäftigten des Gewerbebetriebes

mit leistungsbezogener Zusatzgebühr verständigt.

 

Leverkusen orientiert sich dabei am Gebührenmodell der Stadt Kassel, die im Jahre

2013 dieses Abfallgebührensystem erfolgreich eingeführt hat.

Mit dem neuen Gebührensystem wird eine größere Gerechtigkeit in der Festsetzung

der Abfallentsorgungsgebühren erreicht, da künftig nicht nur auf Grundlage der in

Anspruch genommen Leistung, sondern auch der vorgehaltenen Leistung festgesetzt

wird. D.h. alle Eigentümer, von an die Abfallentsorgung angeschlossenen

Grundstücken, werden an den Vorhaltekosten für die Abfallentsorgung mit einer

Grundgebühr beteiligt. Die Grundgebühr sichert den Einnahmesockel unabhängig

von der Inanspruchnahme einer individuellen Leistung.

 

Im Vorfeld ist es jedoch erforderlich, die Grundlagendaten der Grundstücksnutzung zu erheben. Hierzu sind die Informationen der Grundstückseigentümer bzw. deren Verwalter einzuholen. Ausgehend von ca. 40.000 Anfragen sind die entsprechenden Rückläufe auszuwerten. Dabei wird davon ausgegangen, dass ein – nicht näher benennbarer - Prozentanteil über eine Online–Beantwortung und damit teilweise technische Abwicklung erfolgen kann. Dennoch wird ein Großteil manuell bearbeitet bzw. nachbearbeitet werden müssen.

Die Ermittlung zur Datenerhebung stellt im Zuge der Einführung einen hohen Verwaltungsaufwand dar. Das Abfallgebührensystem berücksichtigt dann aber auch jegliche demographische Entwicklung. Gestützt wird dieses Abfallgebührensystem auch durch die Ausführungen des Städte-und Gemeindebundes im Rahmen der Gebührentage NRW.

Die Verwaltung geht derzeit davon aus, dass mit der Änderung des Abfallgebührensystems der mit dem derzeitigen Änderungsdienst – auf Basis der Meldedaten und der Anpassung der Abfallgebührenfestsetzung durch Berechnung der Prozentgrenze -  einhergehende hohe Verwaltungsaufwand reduziert werden kann.

Um die Einführung der Biotonne zum 01.01.2016 zu ermöglichen, ist eine Umstellung des Abfallgebührensystems notwendig. Die Einführung der Biotonne auf Basis des bestehenden Abfallgebührensystems ist nicht rechtssicher umsetzbar. 

Die zur Einführung der Biotonne und zur Umstellung des Abfallgebührensystems erforderlichen, insbesondere personellen Ressourcen führen wegen der Gebührenrelevanz zu keiner Haushaltsbelastung.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hedden / Umwelt / 0214-406-3234

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Keine Auswirkungen auf den Haushalt, da sich die Maßnahme über die Abfallentsorgungsgebühren refinanziert.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Die Bürgerinnen und Bürger werden in einem mehrstufigen Verfahren über die geplanten Änderungen informiert. Nach einer grundstücksbezogenen Abfrage durch die Fachverwaltung ab Mitte März für die Gebührenfestsetzung, erfolgt nach den Sommerferien hinsichtlich der Bestellung einer Biotonne eine konkrete Bedarfsabfrage bei den Grundstückseigentümern durch die AVEA GmbH & Co. KG. Die Information der Öffentlichkeit ist parallel zum Beschluss des Rates und in der Einführungsphase vorgesehen.

 

 

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 

Gem. § 8 Abs. 1 KrWG i.V. mit § 7 Abs. 2 KrWG hat diejenige Verwertungsmaßnahme Vorrang, die den Schutz von Mensch und Umwelt am besten gewährleistet. D.h. bei Bioabfällen entsprechend der Abfallhierarchie Recycling vor sonstiger Verwertung (insbesondere energetisch) vor Beseitigung.

Unter der Begriffsdefinition Recycling wird die stoffliche Verwertung geführt und damit der energetischen vorangestellt. Die optimale Verwertung ist gegeben, wenn die stoffliche und energetische Verwertung (Kaskadennutzung) kombiniert werden, was beim Vergärungsverfahren durch die Verfahrensschritte der Biogaserzeugung und Nutzung der Behandlung und stofflichen Nutzung der Gärreste der Fall ist.

Energetisch verwertende Restabfallbehandlungsanlagen erfüllen den Anspruch einer hochwertigen Verwertung nicht, da keine stoffliche Verwertung der im Restabfall enthaltenden Organik stattfindet.

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Beratung in der Sitzung des Rates am 23.03.2015 ist erforderlich, um die bundesgesetzliche Verpflichtung zur Getrennterfassung der Bioabfälle zum Jahreswechsel 2016 umsetzen zu können.