Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung mit dem Ersatzneubau der
Brücke Robert- Blum- Straße, nördlich der Fixheider Straße über die Güterzugstrecke,
und die Finanzierung der Maßnahme in die investive Finanzplanung aufzunehmen.
Zur Umsetzung ist die Verwaltung befugt, die Deutsche Bahn Projektbau -
die innerhalb des Bahnkonzerns das Projekt Gütergleisverlegung federführend
abwickelt - mit der Planung und Umsetzung zu beauftragen.
gezeichnet:
Buchhorn
Situation:
Ein Nebenast der Robert-Blum-Straße führt
unmittelbar nördlich der Fixheider Straße über die Güterzugstrecke und erschließt
das Betriebsgelände der Firma Bender und die Sportanlagen des ESV. Sie wurde
1909 gebaut und ist damit 106 Jahre alt und wirtschaftlich abgeschrieben, aber
alle Bauwerksprüfungen bescheinigen ihr zurzeit eine uneingeschränkte
Tragfähigkeit nach Brückenklasse 60. Baulastträger ist die Stadt
Leverkusen, vertreten durch die TBL.
Unter der genannten Brücke beginnt die
Ausbaustrecke für die Gütergleisverlegung (GGV) im Rahmen des Projekts neue bahnstadt opladen. Bereits in der
Vorentwurfsphase hat DB Projektbau erkannt, dass unter der Brücke
Robert-Blum-Straße das aktuelle Lichtraumprofil – das ist die Fläche, die neben
und über den Gleisen von Einbauteilen freigehalten werden muss – nicht erreicht
werden kann, da die Brückenunterkante ca. 50 cm niedriger ist als die der
Brücke Fixheider Straße.
Lösungsansatz:
DB Projektbau hat die Absenkung der Gleise
um die erforderlichen 50 cm über eine Länge von 600 m vorgesehen; Kosten in
Höhe von ca. 100.000 € sind in der Kostenberechnung enthalten. Allerdings
konnte in diesem Stadium nicht erkannt werden, dass dazu eine Ferngasleitung
der Open Grid Europe GmbH mit einem finanziellen Einsatz in Höhe von ca.
300.000 € ebenfalls abgesenkt oder verlegt werden muss. Beide Umstände führten
zu der Überlegung, durch Ersatz des Brückenüberbaus durch eine Konstruktion mit
geringerer Bauhöhe die notwendige Höhe der Brückenunterkante zu erreichen.
Diese Arbeiten lassen sich zusammen mit der Brücke der GGV über die Lützenkirchener
Straße ausschreiben und abwickeln. Die Kosten werden durch die Einsparungen
gedeckt.
In Abstimmung mit den TBL wurde das
Bestandsbauwerk untersucht, u.a. wurden aus den Widerlagern Bohrkerne gewonnen,
um deren Dauerhaftigkeit für eine Nutzungsdauer von weiteren 75 Jahren
beurteilen zu können. Die Auswertung der Ergebnisse lässt eine weitere
Verwendung der Widerlager nicht zu: Die Wände bestehen insgesamt aus
Natursteinen, die mit einem nicht mehr standfesten Mörtel miteinander verbunden
sind.
Daraus ergeben sich zwei Optionen:
1.
Die
Gleise werden wie geplant abgesenkt, nachdem die Gasleitung verlegt wurde. Die
Brücke wird in kurzen Intervallen geprüft, um die Stand- und die
Verkehrssicherheit gewährleisten zu können, und mittelfristig durch die Stadt
erneuert.
Vorteile:
- Der Brückenbau kann
sorgfältig geplant und vorbereitet werden.
-
Zusätzlich zur Förderung der Gütergleisverlegung ist auch eine
Förderung des Brückenneubaus zu erwarten.
Nachteile:
- Die Finanzierung der
Brücke erfolgt ausschließlich mit Haushaltsmitteln.
- Synergien aus
gemeinsamer Baudurchführung mit der GGV werden nicht genutzt.
- Die Gelände der Firma
Bender und des ESV sind während der Bauzeit nicht zu erreichen.
- Eine über 100 Jahre
alte städtische Brücke ist betriebswirtschaftlich und unter
Kostengesichtspunkten kritisch zu bewerten.
2.
Noch
ist es möglich, einen kompletten Ersatzneubau der ganzen Brücke zusammen mit
der Brücke der GGV über die Lützenkirchener Straße auszuschreiben und
rechtzeitig bis zur Inbetriebnahme der verlegten Güterzuggleise
fertigzustellen. Die Kosten werden derzeit – ganz grob – auf rund 1,2 Mio. €
geschätzt.
Vorteile:
-
Einsatz
der Mittel aus der Trassenabsenkung für den Brückenbau.
-
Einsparung
der (noch nicht veranschlagten) Kosten für die Gasleitungsverlegung
-
Eine
Förderung der Brückenbaumaßnahme aus Mitteln des kommunalen Straßenbaus wird
beantragt
- Erhebliche
Einsparungen durch Bau im Schatten der DB-Maßnahme unter Mitnutzung von
Sperrpausen, Sicherungsleistungen durch Dritte (SiPos, SaKras) und des Bauüberwachers
Bahn, die bei späterem selbstständigem Bau alleine durch die Stadt zu tragen
sind.
- Weitere
Einsparungen durch günstigere Angebotspreise aus größeren Mengen und gemeinsamer
Baustelleneinrichtung.
- Anbindung
der Firma Bender und des ESV erfolgt während der Bauzeit durch das Baufeld der
GGV, was später nicht mehr möglich ist.
Ansprechpartner
/ Fachbereich / Telefon: Herr van Acken
– TBL 02171/406 6990
Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die
Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum
Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver
Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Neu: 6672 120502 1136……500.000 € Hj. 2015 Baukosten
700.000 € Hj. 2016 Baukosten
Neu: 9700 160502 1000 500.000 € Hj. 2015 Erlös RVR-Fond Verkauf
6672 120502 1136 700.000 € Hj. 2016 Zuweisung Bund
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen,
Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem
Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung pro Jahr)
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Die o. g. Maßnahme wird kurzfristig in die Veränderungsliste des Haushaltes eingearbeitet. Insofern legt die Verwaltung dem Rat der Stadt am 09.02.2015 eine Haushaltssatzung vor, welche diese Maßnahme bereits beinhaltet.
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Beauftragung der DB Projektbau muss in den nächsten Tagen erfolgen, um die geplante Inbetriebnahme der neuen Gütergleise am 16.12.2016 sicherzustellen.
Hinweis des
Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Entsprechend § 20
Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt
Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch die
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II am 05.02.15 zu entscheiden, ob die
verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.