Betreff
Resolution zum Erhalt des bestehenden Notfallpraxissystems in der Stadt Leverkusen
Vorlage
2015/0403
Aktenzeichen
01/011-mo-he
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen fordert die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KV NO) auf, das bestehende Notfallpraxissystem in der Stadt Leverkusen beizubehalten und insbesondere auch auf die Abschaffung aller Kinderärztlichen Notfallpraxen in den Städten Leverkusen und Solingen sowie dem Kreis Mettmann zu verzichten.

Ferner wird das Land Nordrhein-Westfalen aufgefordert, seinen politischen Einfluss geltend zu machen, damit die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein ihre Entscheidungen im Sinne der Stadt Leverkusen trifft.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Aus den beigefügten Zeitungsartikeln aus der Rheinischen Post und dem Kölner Stadt-Anzeiger vom 05.02.15 (Anlage 1) ist zu entnehmen, dass das bestehende Notfallpraxissystem in der Stadt Leverkusen im Wesentlichen abgeschafft werden soll, um es zukünftig zentral in größeren Einheiten neu zu regeln. Dieser Wechsel von einer dezentralen zu einer zentralen Notfallpraxisversorgung ist im Sinne einer ortsnahen ärztlichen Notfallversorgung für die Bürgerinnen und Bürger Leverkusens nicht hinnehmbar.

 

Aus der beigefügten Email (Anlage 2) von Herrn Bartmann, Kinderarzt in Leverkusen-Hitdorf, vom 02.02.15 ist ferner zu entnehmen, dass am 11.02.15 in einer öffentlichen Sondersitzung der Vertreterversammlung der KV NO in Düsseldorf abschließend entschieden werden soll, dass alle Kinderärztlichen Notfallpraxen in den Städten Leverkusen und Solingen und im Kreis Mettmann geschlossen werden sollen. An deren Stelle soll es nur noch eine neu zu errichtende zentrale Notfallpraxis in Wuppertal-Barmen geben.

Die vorgesehene Neuregelung benachteiligt die Stadt Leverkusen erheblich. Eine Entscheidungskompetenz in dieser Sache besteht allerdings auf Kommunalverwaltungsebene nicht. Die Standesorganisation der Ärzteschaft untersteht dem Ministerium, das auch in diesem Fall intervenieren könnte. Hier müsste also auf der politischen Ebene quasi in letzter Sekunde ein Vorstoß gemacht werden, die Abstimmung zu verhindern oder zu verschieben. Danach könnte versucht werden, die Kreise und Städte in die Neuregelung mit einzubeziehen.

 

Um die Entscheidung am 11.02.15 in Bezug auf das bestehende Notfallpraxissystem im Allgemeinen und die kinderärztliche Notfallversorgung im Besonderen  noch beeinflussen zu können, sollte der Rat diese Resolution in seiner Sitzung am 09.02.15 fassen, damit dem Land die Gelegenheit gegeben wird, entsprechenden politischen Einfluss auf die Entscheidungen der KV NO zu nehmen.

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da die entscheidende Sitzung der Vertretung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein bereits am 11.02.15 stattfindet, ist eine Behandlung dieser Resolution in der Ratssitzung am 09.02.15 zwingend erforderlich.