Betreff
Betreuungsplätze in den Tageseinrichtungen für Kinder für das Kindergartenjahr 2015/2016 nach dem Kinderbildungsgesetz
Vorlage
2015/0406
Aktenzeichen
510-KiBiz-15
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Für die Betreuung für Kinder im Alter von unter drei Jahren wird im Hinblick auf die Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz eine Versorgungsquote ab dem Kindergartenjahr 2015/16 von 42 %, aufgeteilt auf 35 % in Tageseinrichtungen und 7 % in Tagespflege, festgeschrieben.

 

2. Für das am 01.08.15 beginnende Kindergartenjahr 2015/2016 werden entsprechend der Anlage 1 die aufgezeigten Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.07 als Grundlage für die gesetzliche Förderung festgeschrieben.

 

3. Sollten sich im Einzelfall noch kleinere Veränderungen bis zum abschließenden Meldetermin 15.03.15 beim Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt (LVR) ergeben, wird der Jugendhilfeplaner beauftragt, die Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2015/2016 entsprechend fortzuschreiben. Strukturelle Veränderungen der Jugendhilfeplanung bedürfen weiterhin einer Beschlussvorlage oder ggf. eines Dringlichkeitsbeschlusses.

 

4. Die Endfassung der Übersicht nach Anlage 1 ist den Mitgliedern des Kinder- und Jugendhilfeausschusses nach dem 15.03.15 zur Kenntnis zu bringen.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Für den Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter drei Jahren im Hinblick auf den am 01.08.13 eingetretenen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ist in Leverkusen die dem seinerzeitigen Gesetzgebungsverfahren zugrunde liegende Versorgungsquote von bundesweit 35 % bzw. berechnet für das Land Nordrhein-Westfalen von 32 %, aufgeteilt auf 27 % in Tageseinrichtungen und 5 % in Tagespflege, zugrunde gelegt worden. Sehr rasch hat sich seinerzeit gezeigt, dass in Ballungsräumen und Großstädten diese Versorgungsquote nicht ausreichend ist. Nach den vorliegenden Erfahrungen ist aktuell davon auszugehen, dass eine Versorgungsquote von 42 % in Leverkusen sachgerecht ist. Dementsprechend soll ab dem Kindergartenjahr 2015/16 auf der Grundlage einer Versorgungsquote von 42 %, aufgeteilt auf 35 % in Tageseinrichtungen und 7 % in Tagespflege, geplant werden. Die der Beschlussfassung zugrunde liegende Übersicht beinhaltet bereits diese Versorgungsquote.

 

Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) vom 30.10.07 fördert das Land Nordrhein-Westfalen seit dem 01.08.08 den Betrieb der Tageseinrichtungen für Kinder anhand vorgegebener Kindpauschalen im Rahmen von drei Gruppenformen, und zwar

Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung

Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahren

Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren und älter,

mit jeweils möglichen drei wöchentlichen Betreuungszeiten (25, 35 und 45 Stunden).

 

Konkret gewährt das Land NRW nach § 21 KiBiz dem örtlichen Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr vorzulegenden verbindlichen Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk des Jugendamtes nach KiBiz geförderten Kindertageseinrichtung eines berechtigten Trägers betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss.

 

Die entsprechende verbindliche Meldung zum 15.03. eines jeden Jahres erfolgt aufgrund der Entscheidung der örtlichen Jugendhilfeplanung, welche der möglichen Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in einer Einrichtung angeboten werden. Der Jugendhilfeplanung kommt damit der entscheidende steuernde Faktor zu. In Abstimmung mit den freien Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen sind mit der Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2015/2016 die Betreuungsplätze/-zeiten festgelegt worden. Eine entsprechende Übersicht ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Bei den von der Wohnungsgesellschaft Leverkusen mbH errichteten neuen Tageseinrichtungen für Kinder, die in Trägerschaft freier Träger stehen, dies sind die Tageseinrichtungen

 

Ringstraße 73                       -  AWO Kita gGmbH Leverkusen

Am Steinberg 23                  -  Caritasverband Leverkusen e. V.

Burgweg 3                             -  Kirchlicher Verbund zum Betrieb evangelischer Tageseirichtungen und Familienzentren im Kirchenkreis Leverkusen

Feldsiefer Weg 12               -  PariSozial Bergisches Land

Kolberger Str. 93a                -  AWO Kita gGmbH Leverkusen

 

haben die freien Träger teilweise andere Betreuungsgruppen/Platzzahlen gemeldet, die zu einem spürbaren Rückgang der vorgehaltenen u3-Betreuungsplätze führen.

Die Verwaltung hat im Hinblick auf die mögliche Zuschussproblematik (Kita Ringstraße 73, Landesförderung 864.000 €) und den Rückbau der vom Rat umfassend geförderten u3-Betreuungsplätze in den anderen Tageseinrichtungen für Kinder nicht die von den Trägern gewünschten Platzzahlen in die Jugendhilfeplanung 2015/16 übernommen, sondern die Betreuungsmöglichkeiten wie im Kindergartenjahr 2014/15 ausgewiesen. Die entsprechenden Einrichtungen sind in der Übersicht markiert hinterlegt.

 

Im Rahmen der Beschlussfassung über den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren hat der Rat in seiner Sitzung am 22.03.10 beschlossen, die Städtische Tageseinrichtung für Kinder Auf dem End 14a aufzugeben, sobald es die sonstige Ausbau-/Bedarfsdeckungssituation zulässt. Angesichts der in Rheindorf umgesetzten Maßnahmen im Rahmen des Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter drei Jahren, dem Neubau einer Tageseinrichtung an der Burgstraße, dem Ausbau der Tageseinrichtung Heilig Kreuz, den Ausbaumaßnahmen der Städtischen Tageseinrichtungen für Kinder Pregelstraße 23 sowie Elbestraße 21 und der damit gegebenen Versorgungssituation sieht die Verwaltung die Möglichkeit, die Einrichtung zum Ende des Kindergartenjahres 2015/16 aufzugeben. Zum Kindergartenjahr 2015/16 werden in der Einrichtung keine neuen Betreuungsverhältnisse mehr eingegangen. Dort betreuten Kindern bzw. deren Eltern/Erziehungsberechtigten wird das Angebot unterbreitet, bereits mit Beginn des neuen Kindergartenjahres 2015/16, zum 01.08.15, die Betreuung in die Städtische Tageseinrichtung für Kinder Elbestraße 21 oder Pregelstraße 23 fortzusetzen.

 

Die weitere Umsetzung in personeller und finanzieller Hinsicht erfolgt nach Vorliegen der entsprechenden Genehmigung des LVR für das Kindergartenjahr 2015/2016.

 

Wie in den Vorjahren soll wieder die Möglichkeit geschaffen werden, zwischen der Beschlussfassung durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss und spätmöglichstem Meldetermin an den LVR (15.03. des jeweiligen Jahres) von Trägern evtl. noch aufgezeigte Veränderungswünsche im Detail umzusetzen und die Jugendhilfeplanung entsprechend fortzuschreiben, z. B. die Veränderung einer Betreuungsgruppenform III in eine Betreuungsgruppenform I oder die Veränderung der wöchentlichen Betreuungszeit von Betreuungsplätzen. Um hier nicht in jedem Einzelfall eine Beschlussfassung per Vorlage oder Dringlichkeitsbeschluss herbeiführen zu müssen, ist - wie im Vorjahr - das Verfahren entsprechend Ziffer 3. des Beschlussentwurfs vorgesehen. Strukturelle Veränderungen der Jugendhilfeplanung erfolgen weiterhin nur nach entsprechender Beschlussfassung durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark / 51 / 02171/4065110

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Festschreibung des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt in Leverkusen im Kindergartenjahr 2015/16

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Etatisierung erfolgt im Etat bei verschiedenen Innenaufträgen in der Produktgruppe 0605

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)

             

Ordentliche Aufwendungen im Haushaltsplan, Teilergebnisplan Produktgruppe 0605 für 2015 rd. 56,3 Mio. €.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Jährlich wiederkehrender Aufwand und Ertrag

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Ordentliche Erträge im Haushaltsplan, Teilergebnisplan Produktgruppe 0605 für 2015 rd. 31,1 Mio. €

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

x

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

x