Beschlussentwurf:

 

  1. Der Entwurfsplanung des Architekturbüros Hahn Helten + Assoziierte zum Neubau der Mensa mit Nebenräumen und zum barrierefreien inklusiven Ausbau des Gesamtstandortes zur Errichtung einer Sekundarschule am Standort Neukronenberger Straße wird zugestimmt.

 

  1. Die prognostizierten Gesamtbaukosten für die Maßnahme Neubau Mensa und inklusiver Ausbau betragen gemäß Kostenberechnung nach heutigem Stand 2.570.000 € und für das Fluchttreppenhaus Klassentrakt 260.000 € inklusive Mehrwertsteuer.  

 

  1. Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel sind im Finanzplan bei der Finanzstelle 65000170011102 Sachkonto 783100 in Höhe von insgesamt 2.830.000,00€ bereitgestellt.

 

  1. Die Sachausgaben für die Ausstattung der Mensa, Klassen- und Fachräume für eine inklusive Beschulung werden, soweit wie möglich, über die Inklusionspauschale aus Landesmitteln refinanziert.

 

  1. Die Ausführungsplanung ist auf der Grundlage der Entwurfsplanung fortzuführen.

 

  1. Mit der Durchführung der Maßnahmen ist nach Beschlussfassung gemäß der vorgegebenen Zeitplanung zu beginnen.

 

gezeichnet:  

 

                                               In Vertretung            In Vertretung            In Vertretung

 

Buchhorn                             Deppe                       Adomat                      Stein

 

Begründung:

 

Errichtung der Sekundarschule Leverkusen zum Schuljahr 2015/2016

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 09.12.2013 die Errichtung einer dreizügigen Sekundarschule am Schulstandort Neukronenberger Straße beschlossen. Die Sekundarschule wird inklusiv geführt. 

 

Zum Schuljahr 2015/2016 wurden 82 Schülerinnen und Schüler an der Sekundarschule angemeldet, die damit zum Schuljahr 2015/16 dreizügig geführt werden kann. Die Bezirksregierung Köln hat am 12.02.2015 die Genehmigung zur Errichtung der Sekundarschule erteilt.

 

Die Sekundarschule nimmt zum Schuljahr 2015/2016 sieben Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf auf. Ausgehend von dieser Aufnahmezahl werden später bei sechs Schülerjahrgängen zwischen 40 und 50 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf beschult.

 

Die GHS Neukronenberger Straße, die zurzeit das Gebäude nutzt, wird seit dem Schuljahr 2014/2015 auslaufend aufgelöst und hat seit dem 01.08.2014 keine Schülerinnen und Schüler mehr aufgenommen.

 

Vorgesehene Maßnahmen

 

1. Bauabschnitt

-    Neubau einer Mensa für den Ganztagsbetrieb

Inklusiver Ausbau:
- Barrierefreie Erschließung des gesamten Schulstandortes
  Alle drei Bestandsgebäude - Klassentrakt, Verwaltungsgebäude und Neu-
  bau (Verwaltung) - werden mit Aufzügen ausgestattet
- Errichtung eines behindertengerechten Zugangs zur Mensa und zum neuen

  Haupteingang des Standortes

- Ausstattung des Standortes mit behindertengerechten Toiletten / Dusche
- Ausstattung der Mensa, Klassen und Fachräume mit verbesserten Akustik-

  decken und Schallabsorbern

 

Errichtung eines Fluchttreppenhauses an den Klassentrakt

 

Diese Maßnahmen sollen bis Sommer 2017 baulich umgesetzt werden und sind Teil dieser Vorlage.

 

 

2. Bauabschnitt (nicht Bestandteil dieser Vorlage)

-    Erweiterung um zusätzliche Räume für die Verwaltung, Mehrzweckräume, Differenzierungsräume für die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler

und Anforderungen des Inklusionsbedarfs

 

Die Entscheidung zur Abdeckung des Bedarfs für zusätzliche Räume, insbesondere für die inklusive Nutzung (Förderräume, Gruppen-, Therapie und Testräume, Räume für Diagnosemaßnahmen, eventuell Gymnastikräume und Abstellflächen für Rollwagen), muss jetzt noch nicht getroffen werden, da die Sekundarschule erst mit drei Schülerklassen beginnt und auf Räume im Gebäude zurückgreifen kann.  

Die Verwaltung geht geschätzt von einem zusätzlichen Flächenbedarf von rund 380 m² aus. Hierfür kann der vorhandene Verwaltungstrakt um ein Geschoss aufgestockt werden, da er statisch und baukonstruktiv für eine Aufstockung vorgerüstet worden ist und dies eine wirtschaftliche Lösung bietet.

 

Alle Räume für die Sekundarschule müssen im Schuljahr 2020/2021 vorhanden sein. Die Planungen zur Aufstockung und Umplanungen der Bestandsräume erfolgen somit erst in einem weiteren, zeitlich versetzten Schritt ab 2017/2018 und sind nicht Teil dieser Vorlage.

 

Neubau der Mensa mit Nebenräumen

 

Sekundarschulen werden als Ganztagsschulen geführt, von daher ist eine Mensa ein unverzichtbarer Bestandteil einer Sekundarschule.

 

Architektonisches Ziel ist, die Funktionen der Mensa, der Erschließung und des Inklusionsbereichs zu einer gemeinsamen Struktur zusammenzuziehen, die den Verwaltungstrakt weiterbaut. Die Flächenansätze sind vor dem Hintergrund des zur Verfügung stehenden Budgets möglichst komprimiert.  

Die zeitlose, schlichte Erscheinungsform des Neubaus entspricht den Bau- und Qualitätsstandards der Stadt Leverkusen.

 

Die Mensa ist so konzipiert, dass sich der Speiseraum nach Süden und Westen in Richtung Eingangsbereich und Schulhof orientiert, die dienenden Funktionen sind nach Norden angeordnet. Eine räumliche Großzügigkeit des Speiseraums wird durch die Transparenz zum Eingangsbereich der Schule und in Richtung Schulhof erreicht. Über eine Halle erschließt sich der eigentliche Raum der Mensa, die über 95 Sitzplätze verfügt. Die dienenden Räume der Mensa, wie eine Aufwärmküche, Spülküche und verschiedene Lagerräume sind für die Ausgabe von 100 Menüessen sowie von 270 täglich auszugebenden Snacks ausgelegt.

 

Im hinteren Bereich des neuen Haupteingangs der Schule zwischen Mensa und Verwaltungstrakt soll eine barrierefreie Toilettenanlage für die Besucher der Mensa errichtet werden.

 

Als provisorische Mensa wird die Cafeteria, die im Erdgeschoss des Klassentraktes liegt, bis zur Fertigstellung im Frühjahr 2017 genutzt.

 

 

Barrierefreier Ausbau der Schule

 

Für die barrierefreie Erschließung des gesamten Schulstandortes ist die Errichtung von drei Aufzügen an allen drei Bestandsgebäuden erforderlich.

 

Verwaltungstrakt/Fachklassen Musik, Kunst und Werken:

 

Mit dem neuen Haupteingang zwischen Mensa und Verwaltungsgebäude der Schule ist durch den Aufzug und das zweite Treppenhaus ab dem Frühjahr 2017 auch das erste Obergeschoss des Traktes mit den Werk-, Kunst- und Musikräumen barrierefrei erschlossen. Das neue Treppenhaus bessert grundlegend die Fluchtwegsituation des sogenannten Verwaltungstraktes und wird auch den in einem zweiten Bauabschnitt zu realisierende Inklusionsbereich (Aufstockung) erschließen. Aus wirtschaftlichen und baukonstruktiven Erwägungen werden hier der Aufzugschacht sowie der Treppenlauf schon in diesem ersten Bauabschnitt auf die Ebene des späteren zweiten Obergeschosses geführt und konstruktiv gesichert.

 

Die Niveaus der Außenanlagen ab dem Parkplatz, der um einen Behindertenparkplatz ergänzt wird, werden mit ihren Gefällen angepasst, um den behindertengerechten Zugang zur Mensa und dem neuen Haupteingang des Standortes zu ermöglichen.

 

Klassentrakt und Sporthalle:

 

Der viergeschossige Klassentrakt wird um einen Aufzug mit vier Haltepunkten erweitert. Durch diesen Aufzug, der in die bauliche Fuge im Norden des Gebäudes jeweils an die Stichflure gestellt wird, ist somit auch die Sporthalle barrierefrei zu erreichen.

 

Fachklassentrakt:

 

Der zweigeschossige Trakt mit den Fachräumen Hauswirtschaft, Biologie, Chemie; Physik, Bibliothek und Mehrzweckräumen wird um einen Aufzug am westlichen Ende des Gebäudes ergänzt.

 

 

Weitere inklusionsgerechte Ausbaumaßnahmen

 

Um die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt „Hören und Kommunikation“ (HK) sicherzustellen, muss die Raumakustik verbessert werden. Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt HK sind auf eine besondere Ausstattung der Räume hinsichtlich der Raumakustik angewiesen.

 

Es ist geplant, die Mensa, Klassen- und Fachräume so auszustatten, dass sie den er-höhten akustischen Anforderungen gerecht werden. Dies bedeutet die Umsetzung der Schallschutznorm DIN 4109 in Form von akustisch hochwirksamen Deckenelementen (A-Absorbern), Wandabsorbern und Filzgleitern unter beweglichem Mobiliar, damit die Entwicklung von Störgeräuschen auf-/abgefangen werden kann. Zusätzlich dienen diese baulichen Maßnahmen einer besseren Sprachverständlichkeit, die ebenfalls in der DIN gefordert wird.

 

Von der geplanten Verbesserung der Raumakustik profitieren nicht nur die genannten Schülerinnen und Schüler, sondern auch die Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten "Lernen", „Sprache " sowie „emotionale und soziale Entwicklung“, für die akustisch gute Räume, z. B. bei Konzentrationsstörungen oder Aggressivität, eine hohe Bedeutung haben können. Darüber hinaus kommen die Maßnahmen allen Schülerinnen und Schülern und der Lehrerschaft zugute. 

 

Diese Sachleistungen werden soweit wie möglich über die Inklusionspauschale aus Landesmitteln refinanziert. In einem ersten Schritt werden die Unterrichtsräume des Klassentraktes bis zum Schuljahresbeginn am 12. August 2015 mit den oben genannten baulichen Maßnahmen nachgerüstet.

 

Maßnahmen zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit den Förderschwer-punkten „Sehen“ und „Geistige Entwicklung“ werden zunächst zurückgestellt, da nicht absehbar ist, ob Schülerinnen oder Schüler mit diesen Förderschwerpunkten an der Sekundarschule beschult werden.

 

Maßnahmen nach EnEV 2014

 

Folgende Maßnahmen werden bei diesem Bauvorhaben umgesetzt:

 

-       Ausführung der Gebäudehülle des Neubaus nach EnEV 2014  

-       Dämmung aller warmwasserführenden Rohre gemäß EnEV

-       Einbau der Lüftungsanlagen für die Speisenausgabe und die Mensa mit Wärmerückgewinnung

-       Erfüllung des sommerlichen Wärmeschutzes für die Mensa über Nachtlüftung und Sonnenschutzglas

-       Beleuchtungsschaltung in Form von Steuerung über Präsenzmelder und tageslichtabhängiger Regelung

-       LED-Technik

-       Erneuerung Wärmeerzeuger und Gebäudeleittechnik

-       Erfüllung des erneuerbaren Energien Wärme Gesetzes (EEWärmeG) durch Lüftungsanlage mit hoher Wärmerückgewinnung und Unterschreitung der EnEV 2014

 

Die Erneuerung der Wärmeerzeuger für den Gesamtstandort mit Aufschaltung der MSR-Technik auf die Gebäudeleittechnik der Stadt Leverkusen erfolgt ab Frühjahr 2016 und wird über den Ergebnisplan finanziert.

 

 

Brandschutztechnische Maßnahmen am Gesamtstandort

 

Im Rahmen der Gesamtbetrachtung des Schulstandortes und der baurechtlichen Genehmigungspflicht der oben aufgeführten Maßnahmen wird eine Erneuerung und Erweiterung der sicherheitstechnischen Infrastrukturen und eine grundlegende Verbesserung der Fluchtwegsituationen auf der Grundlage des geltenden Baurechts für Sonderbauten, unter anderem aufgrund einer geplanten inklusiven Beschulung, notwendig.

Diese Maßnahmen werden schrittweise in den kommenden Jahren ausgeführt und über den Ergebnisplan finanziert und sind nicht Bestandteil dieser Vorlage.

 

Das Anstellen eines Fluchttreppenhauses an den Klassentrakt muss jedoch schnellst möglich erfolgen und zeitgleich mit den Bauantragsgenehmigungen für die Mensa, die Aufzüge und die spätere Aufstockung gestellt werden. Die prognostizierten Gesamtbaukosten für das Fluchttreppenhaus und die damit verbundenen Anpassungsarbeiten an den Bestand betragen nach heutigem Stand 260.000 €.

Die Maßnahme soll noch in diesem Jahr ausgeschrieben und bis zu den Osterferien 2016 fertiggestellt sein.

 

Planungsrecht

 

Die Bauaufsicht stellt eine Genehmigung der Mensa und der späteren Aufstockung sowie der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes nach § 34 (2) BauGB in Aussicht.

 

Bauzeiten

 

Nach Erteilung des Planungs- und Baubeschlusses erfolgen die Erstellung des Bauantrages sowie die Werkplanung mit der anschließenden Ausschreibung der Gewerke.

Mit den Bauarbeiten soll im März 2016 begonnen werden. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 15 Monate, so dass die Baumaßnahmen im Juni 2017 abgeschlossen sein werden.

 

Fortführung der Planung

 

Es ist beabsichtigt, die Architekten- und Ingenieurleistungen ab LPH 4 gem. HOAI an folgende Büros zu vergeben:

 

Architektenleistung:                                        HahnHelten + Ass. Architekten, Aachen

Ingenieurleistung Elektroplanung:              Krieger-Dörkes Ingenieurtechnik

                                                                            Mönchengladbach

Ingenieurleistung HLS:                                  R&S Haustechnik, Düsseldorf

Ingenieurleistung Statik/Bauphysik:           B. Walter Ingenieurgesellschaft, Aachen

Brandschutzkonzeptersteller:                       IB Reifenrath für Brandschutz, Aachen

Küchenplanung:                                             Niering und Seifert, Meckenheim

 

 

 

Die Anlagen liegen den Fraktionen und Gruppen als verbindlicher Bestandteil der Vorlage vor.

Zudem besteht für Mandatsträger die Möglichkeit, diese Unterlagen in Session aufzurufen und einzusehen. Die interessierte Öffentlichkeit kann über das Ratsinformationssystem auch alle öffentlichen Unterlagen einsehen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Brigitte Lenz,  65,  406-6515

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Errichtung der Sekundarschule, Neukronenberger Straße 79 - 81

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat vor dem Hintergrund der künftigen Schülerzahlenentwicklung im Bereich der Sekundarstufe I die Errichtung einer Sekundarschule im Ganztagsbetrieb beschlossen, um die ordnungsgemäße Beschulung Leverkusener Schüler sicherstellen zu können.

Gem. § 78 Abs. 4 Schulgesetz sind Schulträger verpflichtet, Schulen zu errichten, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dafür besteht und die Mindestgröße nach § 82 Schulgesetz (Sekundarschule = 3 Parallelklassen) gewährleistet ist.

 

Bei den Ganztagsschulen im Sinne des § 9 Schulgesetzes ist die Essensversorgung in Ziff. 6.3 des RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.10 (BASS 2011/2012 12-63. Nr.2) geregelt. Auf dieser Grundlage stellt die Essensversorgung eine Pflichtaufgabe für den Schulträger dar. Eine Mensa ist somit unverzichtbarer Bestandteil einer Sekundarschule.

Die Maßnahme ist somit sachlich und zeitlich unaufschiebbar.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Neubau Mensa mit Nebenräumen, inklusiver Ausbau und Fluchttreppenhaus Klassentrakt

Finanzstelle 65000170011102/783100 Planungs- und Baukosten

                                                          

2014   =            200.000 €

2015   =            590.000 €

2016   =        1.110.000 €

2017   =            100.000 €

2018   =            100.000 €

Summe      2.090.0000 €

 

Die Finanzierungslücke in Höhe von 740.000 €, wird wie folgt gedeckt:

 

-      aus Finanzstelle 65000170011101 Sanierung Turnhalle Quettinger Straße: 540.000 €, da sich der Bau- und Planungsbeginn auf die Haushaltsjahre 2016 ff. verschiebt. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2016 wird der Ansatz neu veranschlagt.

 

-      aus Finanzstelle 65000170011117 Fenster- und Fassadensanierung Sek.I Landrat Lucas Gymnasium: 200.000 € (100.000 € aus 2015/100.000 € aus 2018) werden laut Vorlage 2015/0358 an dieser Stelle nicht benötigt.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

 [nein]

 [nein]

 [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

 [nein]

 [nein]

[ja]