Betreff
Besetzung der Organe von Unternehmen und Einrichtungen
Vorlage
2015/0452
Aktenzeichen
201-01-80-04-ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1. neue bahnstadt opladen GmbH

 

Der Rat bestellt gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) nachfolgendes Mitglied in den Aufsichtsrat der neue bahnstadt opladen GmbH (nbso):

 

Herrn Axel Schumacher

 

 

2. Klinikum Leverkusen gGmbH

 

a) Der Rat beruft gem. § 113 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes Mitglied aus dem Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH ab:

 

Frau Nina Lepsius

 

b) Der Rat bestellt nach Beschlussfassung zu 2.a) gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW nachfolgendes Mitglied in den Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH:

 

Rh. Gerd Masurowski

 

c) Der Rat beruft gem. § 113 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied aus dem Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH ab:

 

Rf. Andrea Lunau

 

d) Der Rat bestellt nach Beschlussfassung zu 2.c) gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied in den Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH:

 

Herrn Wiegand Kuckelkorn

 

 

3. Kraftverkehr Wupper-Sieg AG

 

Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in Aufsichtsrat und Hauptversammlung der Kraftverkehr Wupper-Sieg AG (KWS) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, die Wahl der nachfolgenden Person in den Aufsichtsrat der KWS vorzuschlagen bzw. vorzunehmen:

 

Herrn Christian Melchert

 

 

4. Sparkasse Leverkusen

 

a) Der Rat bestellt gem. § 12 Abs. 5 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen (SpkG) nachfolgendes Mitglied in den Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen:

 

Rh. Uwe Richrath

 

b) Der Rat bestellt nach Beschlussfassung zu 4.a) gem. § 12 Abs. 5 SpkG nachfolgendes stellvertretendes Mitglied als Vertreter für Rh. Uwe Richrath in den Verwaltungsrat der Sparkasse:

 

Rh. Sven Tahiri

 

c) Der Rat bestellt nach Beschlussfassung zu 4. a) und b) nachfolgendes stellvertretendes Mitglied als Vertreterin für Rh. Peter Ippolito in den Verwaltungsrat der Sparkasse:

 

Frau BM Eva Lux

 

 

5. JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH

 

a) Der Rat beruft gem. § 113 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes Mitglied aus der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) ab:

 

Rh. Uwe Richrath

 

b) Der Rat bestellt nach Beschlussfassung zu 5.a) gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW nachfolgendes Mitglied in die Gesellschafterversammlung der JSL:

 

Herrn Alexander Finke

 


 

6. Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen

 

a) Der Rat beruft gem. § 113 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes Mitglied aus der Trägerversammlung des Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen ab:

 

Rf. Andrea Lunau

 

b) Der Rat beruft gem. § 113 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied aus der Trägerversammlung des Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen ab:

 

Frau Petra Haase

 

c) Der Rat bestellt nach Beschlussfassung zu 6.a) und b) gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW nachfolgendes Mitglied in die Trägerversammlung der Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen:

 

Frau Petra Haase

 

d) Der Rat bestellt nach Beschlussfassung zu 6.b) gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied in die Trägerversammlung der Jobcenter Arbeit und Grundsicherung Leverkusen:

 

Herrn Dieter Muschan

Begründung:

 

Aus den folgenden Gründen werden Neubesetzungen in Organen von Unternehmen und Einrichtungen erforderlich:

 

Herr Heinz-Gerd Bast ist am 29.12.2014 verstorben. Frau Nina Lepsius gehört seit dem 01.03.2015 nicht mehr dem Rat der Stadt Leverkusen an. Sie hat ihre Mandate in den Gremien von Unternehmen und Einrichtungen niedergelegt. Mit Mail vom 19.03.2015 teilt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Leverkusen Umbesetzungen mit.

 

Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Bestellten aus einem Organ einer juristischen Person trifft § 50 Abs. 4 Satz 2 GO NRW die Nachfolgeregelung dergestalt, dass der Nachfolger für die verbleibende Restlaufzeit der Wahlperiode durch Mehrheitsbeschluss des Rates nach § 50 abs. 2 GO NRW zu benennen ist.

 

 

Zu 1., nbso:

 

Gem. § 10 Abs. 5 Satz 2 des Gesellschaftsvertrages der nbso erfolgt die Ersatzwahl für ein aus dem Aufsichtsrat ausgeschiedenes Mitglied für die restliche Amtsdauer des Abberufenen.

 

 

Zu 2., Klinikum Leverkusen gGmbH:

 

Ersatzwahlen zum Aufsichtsrat gelten gem. § 9 Abs. 3 Satz 3 des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Leverkusen gGmbH für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen Mitgliedes.

 

 

Zu 3., KWS:

 

Der Aufsichtsrat der KWS besteht gem. § 6.1 der Satzung der KWS aus neun Mitgliedern. Je ein Mitglied wird vom Rheinisch-Bergischen Kreis und von der Stadt Leverkusen entsandt, vier Mitglieder werden durch die Hauptversammlung, drei Mitglieder durch die Arbeitnehmer gewählt. Bei Frau Lepsius handelt es sich um ein durch die Hauptversammlung gewähltes Mitglied des Aufsichtsrates. Gem. § 6.4 der Satzung der KWS endet die Amtszeit eines entsendeten oder von der Hauptversammlung gewählten Mitglieds des Aufsichtsrats auch, wenn das kommunale Amt oder Mandat endet, das zur Berufung in den Aufsichtsrat führte. Somit endete die Amtszeit von Frau Lepsius im Aufsichtsrat der KWS zum 28.02.2015.

 

Das Vorschlagsrecht für die Neuwahl eines Vertreters der Stadt Leverkusen im Aufsichtsrat der KWS wird gem. § 50 Abs. 4 i. V. m. Abs. 2 GO NRW durch Mehrheitsbeschluss wahrgenommen.

 


 

Zu 4., Sparkasse Leverkusen:

 

Mit Schreiben vom 08.02.2015 hat Frau Lepsius ihren Rücktritt als Mitglied im Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen erklärt. Gem. § 12 Abs. 4 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen (SpkG) wählt für den Fall, dass ein Mitglied des Verwaltungsrates vor Ablauf der Wahlzeit ausscheidet, die Vertretung des Trägers auf Vorschlag derjenigen Gruppe, von der die ausgeschiedene Person vorgeschlagen worden ist, einen Nachfolger. Schlägt diese Gruppe den bisherigen Stellvertreter vor, so ist in gleicher Weise ein neuer Stellvertreter zu wählen.

 

Durch die geplanten Umbesetzungen würde sich die Mitgliedschaft bzw. Stellvertretung im Verwaltungsrat der Sparkasse wie folgt darstellen:

 

bisherige Besetzung

künftige Besetzung

Mitglied

Stellvertretung

Mitglied

Stellvertretung

Lepsius, Nina

BM Lux, Eva

Rh. Richrath, Uwe

Rh. Tahiri, Sven

Rh. Ippolito, Peter

Rh. Richrath, Uwe

Rh. Ippolito, Peter

BM Lux, Eva

 

 

Wählbar sind gem. § 12 Abs. 1 SpkG sachkundige Bürger, die der Vertretung des Trägers angehören können. Die Voraussetzungen für die erforderliche Sachkunde hat der Träger vor der Wahl zu prüfen und sicherzustellen. Sachkunde bedeutet dabei den Nachweis einer fachlichen Eignung zum Verständnis der wirtschaftlichen und rechtlichen Abläufe im Tagesgeschehen einer Sparkasse.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2015/0452

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / FB 20 / 2042

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

./.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

./.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

./.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

./.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

 

 

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

 

 

 

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Die Vorlage konnte erst nach Eingang der entsprechenden Informationen der SPD-Fraktion über die Umbesetzungen am 19.03.2015 gefertigt werden.