Betreff
Bezirksbezogene Baumaßnahmen ab 30.000 € im Stadtbezirk III
Vorlage
2015/0453
Aktenzeichen
652-Ku
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der Ausführung folgender Bau-maßnahmen über 30.000 € zu:

 

1)        GGS Waldschule, Carl-Maria-von-Weber-Platz 4
Austausch der Fensteranlagen in der Turnhalle und im Verwaltungstrakt,

120.000 € brutto

2)        Friedhof Mülheimer Str. 52
Anstrich von Holzteilen und Teilerneuerung von Fensteranlagen,

50.000 € brutto

3)        Jugend- und Bürgerhaus, Hamberger Str. 12
Sanierung Parkettboden,

30.000 € brutto

 

 

 

 

gezeichnet:

 

In Vertretung

Deppe

 

 

Begründung:

 

Zu 1:

 

Die vorhandenen Fensteranlagen (über 40 Jahre alt, Einscheibenverglasung) im Bereich der Turnhalle und der Verwaltung befinden sich in einem äußerst desolaten Zustand und müssen dringend erneuert werden. Die Fenster lassen sich zum Teil nicht mehr schließen bzw. öffnen, die Rahmen sind verzogen und die Fenstergriffe sind zum Teil defekt. Reparaturen sind nicht mehr durchführbar und bei Schlagregen dringt Wasser in das Gebäude.

 

Bei bestimmten Witterungsverhältnissen bildet sich Kondenswasser an den Stahlrahmen und Fensterlaibungen. Dies kann zur Schimmelbildung führen.

 

Geplante Maßnahmen:

 

Die alten Fenster sollen gegen neue Metallfenster mit DIN-gerechter Isolierverglasung und den erforderlichen Lüftungsflügeln ausgetauscht werden.

 

Es ist vorgesehen, die Maßnahme nach Freigabe der Mittel im Sommer 2015 zu beginnen.

 

 

Geschätzte Kosten:

 

Metallbauarbeiten                  90.000,-€

Sonnenschutz                       20.000,-€

Gerüstbauarbeiten                  3.000,-€

Maler-, Putzarbeiten                6.000,-€

Nebenarbeiten                         1.000,-€

 

Summe                                  120.000,-€

 

Zu 2)

 

Die Holzteile und Holzverkleidung der Kapelle weisen Schädigungen an der Oberfläche auf. Aus Gründen der Substanzerhaltung ist ein Anstrich dringend erforderlich.

Fenster und Eingangstüren sind ebenfalls durch die Witterungseinflüsse stark in Mitleidenschaft gezogen. An einigen Fenstern sind irreparable Faulstellen im Holz entstanden.

 

Geplante Maßnahmen:

 

Es ist geplant, die Eingangstüre und Teile der Fenster der Kapelle zu erneuern. Anschließend werden die defekten Holzteile ausgetauscht. Nachdem die Arbeiten abgeschlossen sind, werden Holzteile und Holzverkleidungen abgeschliffen und erhalten einen neuen Anstrich.

 

Es ist vorgesehen, die Maßnahme nach Freigabe der Mittel im Sommer 2015 zu beginnen.

 

Geschätzte Kosten:

 

Zimmererarbeiten                    2.000,-€

Gerüstbauarbeiten                  3.000,-€

Fenster, Türen                        20.000,-€

Malerarbeiten                         25.000,-€

 

Summe                                    50.000,-€

 

Zu 3)

 

Das Parkett des Jugend- und Bürgerhauses ist altersgemäß stark beschädigt und weist erhebliche Gebrauchsspuren auf.

An einigen Stellen lassen sich einzelne Stäbchen des Parkettbodens herausnehmen oder fehlen schon. Dadurch besteht an vielen Stellen eine erhöhte Stolpergefahr. Zur   Substanzerhaltung ist eine Aufarbeitung des Bodens dringend erforderlich.

 

Geplante Maßnahmen:

 

Der komplette Parkettboden ist abzuschleifen und Fehlstellen auszubessern. Anschließend wird das Parkett fachgerecht versiegelt und gewachst.

 

Es ist vorgesehen, die Maßnahme nach Freigabe der Mittel im Sommer 2015 zu beginnen

 

Geschätzte Kosten:

 

Umräumarbeiten:                   1.500,00 €

Parkettarbeiten:                    25.000,00 €

Schreinerarbeiten:                 3.500,00 €

 

Summe:                                30.000,00 €

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage Nr.2015/0453

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Jürgen Kursawe / Fachbereich Gebäudewirtschaft / 0214/406 6540

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

zu 1) Finanzstelle PN 0170, Sachkonto 523107

zu 2) Finanzstelle PN 0170, Sachkonto 523107

zu 3) Finanzstelle PN 0170, Sachkonto 523107

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

zu 1) 120.000 €

zu 2)   50.000 €

zu 3)   30.000 €

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

  [nein]

  [nein]

  [nein]

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]  

  [nein]

  [nein]

  [nein]