Betreff
Bebauungsplan Nr. 208 A/II, III "Opladen - nbso/Westseite - Neue Bahnallee und Alkenrath - westlich Schlebuschrath"
- Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen (Abwägung)
- Satzungsbeschluss
Vorlage
2015/0455
Aktenzeichen
613-26-208A/II, III-extern/he
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussentwurf:

 

1.    Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/B) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

I/A) Äußerungen der Öffentlichkeit:

 

I/A 1    Protokoll der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

 

I/A 2    Evangelisch - freikirchliche Gemeinde Opladen e.V.

            Humboldtstraße 65-67

            51379 Leverkusen

 

I/A 3    Dipl.- Ing. A. Fechner

            Kinderhausen 10

            51381 Leverkusen

 

I/A 4    Jüdt, Bernd

            Menchendahler Straße 25

            51378 Leverkusen

 

I/A 5    Boden, Heinz

            Schlebuscher Heide 12

            51375 Leverkusen

 

I/A 6    Rechtsanwälte Mauel & Kollegen für Firma Bender Recycling GmbH & Co KG / Gabriele Bender

            Robert-Blum-Straße 72-78

            51379 Leverkusen

 

I/A 7    Rechtsanwälte Mauel & Kollegen für Raiffeisen-Erzeugergenossenschaft Bergisch Land und Mark e. G.

            Robert-Koch-Straße 25-27

            51379 Leverkusen

 

 

 

I/B) Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

I/B 1    Deutsche Telekom Technik GmbH

            Postfach 10 07 09

44782 Bochum

 

I/B 2    Bezirksregierung Düsseldorf

            Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)

            Postfach 30 08 65

40408 Düsseldorf

 

I/B 3    Amprion GmbH

            Rheinlanddamm 24

44139 Dortmund

 

I/B 4    Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der

Bundeswehr

            Wilhelm-Raabe-Straße 46

40470 Düsseldorf

 

I/B 5    Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG

            FB TNR, TNS und TZL

Overfeldweg 23

            51371 Leverkusen

 

I/B 6    Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG

            FB TZA

            Overfeldweg 23

            51371 Leverkusen 

 

I/B 7    Deutsche Bahn Netz AG

            Schlägelstraße 12

40227 Düsseldorf

 

I/B 8    PLEdoc GmbH

            Postfach 12 02 55

            45312 Essen

 

I/B 9    Telefónika Germany GmbH & Co. OHG

            Überseering 33a

            22297 Hamburg

 

I/B 10 NABU – Stadtverband Leverkusen

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.

            LNU – Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt

 

I/B 11 Deutsche Bahn AG

            DB Immobilien, Region West

            Deutz-Mülheimer-Straße 22-24

            50679 Köln

 

I/B 12 Geologischer Dienst NRW

            Postfach 10 07 63

47707 Krefeld

 

I/B 13 Rheinisch-Bergischer Kreis

            Amt 67 Planung und Landschaftsschutz

            Postfach 20 04 50

51434 Bergisch Gladbach

 

I/B 14 IHK Köln

            Geschäftsstelle Leverkusen/Rhein-Berg

            An der Schusterinsel 2

            51379 Leverkusen

 

I/B 15 Landesbetrieb Straßenbau NRW

            Regionalniederlassung Rhein-Berg

Albertstraße 22

            51643 Gummersbach

 

I/B 16 LVR – Amt für Bodendenkmalpflege

            Endenicher Straße 133

53115 Bonn

 

 

2.    Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/A) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/B) wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 2 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

II/A) Stellungnahmen der Öffentlichkeit:

 

II/A 1   Benedikt Rees

            Blankenburg 15

51381 Leverkusen

 

III/A 2  Rechtsanwälte Mauel & Kollegen für Frau Gabriele Bender

            Eigentümerin Liegenschaft Robert-Blum-Straße 72-78

sowie für Firma Bender Recycling GmbH & Co.KG

            51379 Leverkusen

 

II/A 3   Rechtsanwälte Mauel & Kollegen für Leverkusen für Raiffeisen-Erzeugergenossenschaft Bergisch Land und Mark e. G.

            Robert-Koch-Straße 25-27

            51379 Leverkusen

 

 

 

II/B) Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

 

II/B 1   Amprion GmbH

            Rheinlanddamm 24

            44139 Dortmund

 

II/B 2   Bezirksregierung Köln

            Abfallwirtschaft

            Zeughausstraße 2-10

            50667 Köln

 

II/B 3   Westnetz GmbH

            Florianstraße 15-21

            44139 Dortmund

 

II/B 4   Deutsche Telekom Technik GmbH

            Postfach 10 07 09

            44782 Bochum

 

II/B 5   Bezirksregierung Köln

            Dezernat 53

            Zeughausstraße 2-10

            50667 Köln

 

II/B 6   Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG

            Overfeldweg 23

            51371 Leverkusen

 

II/B 7   Landesbetrieb Straßenbau NRW

            Regionalniederlassung Rhein-Berg

Albertstraße 22

            51643 Gummersbach

             

II/B 8   Vodafone GmbH

            D2-Park 5

            40878 Ratingen

 

II/B 9   Polizeipräsidium Köln

            Walter-Pauli-Ring 2-6

            51103 Köln

 

II/B 10 NABU Stadtverband Leverkusen

 Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.

             LNU – Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt

 

II/B 11 PLEdoc GmbH

             Postfach 12 02 55

             45312 Essen

 

II/B 12 IHK Köln

             Geschäftsstelle Leverkusen/Rhein-Berg

             An der Schusterinsel 2

             51379 Leverkusen

 

II/B 13 Deutsche Bahn AG

             DB Immobilien, Region West

             Deutz-Mülheimer-Straße 22-24

             50679 Köln

 

 

3.    Der Bebauungsplan Nr. 208 A/II, III "Opladen - nbso/Westseite - Neue Bahnallee und Alkenrath - westlich Schlebuschrath", bestehend aus Planzeichnung in 2 Blättern (Anlagen 4.1 und 4.2 der Vorlage) und textlichen Festsetzungen (Anlage 5 der Vorlage) wird gemäß § 10 Baugesetzbuch – BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748), in Verbindung mit

 

·         der Baunutzungsverordnung – BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)

und

·         § 86 Landesbauordnung - BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.05.2014 (GV. NRW. S. 294)

sowie

·         § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW i.d.F.d.B. vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878)

 

als Satzung beschlossen.

 

4.    Die als Anlage 6 der Vorlage beigefügte Satzungsbegründung zum Bebauungsplan einschließlich des Umweltberichtes wird gebilligt.

 

 

 

gezeichnet:  

In Vertretung                        In Vertretung                        In Vertretung

Stein                                      Märtens                                 Deppe

(in Vertretung des

Oberbürgermeisters)

Begründung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen hat in seiner Sitzung am 03.11.2014 die erneute Aufstellung, die Umbenennung des Planverfahrens sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 208 A/II, III "Opladen - nbso/Westseite - Neue Bahnallee und Alkenrath - westlich Schlebuschrath" beschlossen (Vorlage 2014/0050).

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum von 21.01.2014 bis zum 05.02.2014 statt. 

Die vorgebrachten Äußerungen wurden geprüft und soweit möglich berücksichtigt.

Zu den eingegangenen Äußerungen wurde ein Abwägungsvorschlag der Verwaltung erarbeitet.

 

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte im Zeitraum vom 06.01.2015 bis einschließlich 05.02.2015.

In den drei eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Öffentlichkeit wurden u. a. der städtebauliche Nutzen des Gesamtprojektes sowie der Sinn der Neuen Bahnallee in Frage gestellt. Darüber hinaus gab es Hinweise zur Berücksichtigung der angrenzenden Betriebe und zur allgemeinen Lärmproblematik. Ferner wurde u. a. bemängelt, dass vor Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes bereits Bäume gefällt wurden.

Die dreizehn abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange betrafen im Wesentlichen Hinweise zu benachbarten genehmigungsbedürftigen Anlagen (gem. 4. BlmSchV), zur Hochspannungsfreileitung und ihrer Schutzstreifen im Geltungsbereich (Blatt 2) – Alkenrath, zu Versorgungsleitungen sowie zum Abstimmungsbedarf zur Ausführungsplanung der südlichen Anbindung an die Fixheider Straße durch den Straßenbaulastträger. Des Weiteren wurden das Verfahren zur Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und die ausreichende Größe der Ausgleichsmaßnahme in Alkenrath angezweifelt.

Zu den eingegangenen Stellungnahmen wurde ein Abwägungsvorschlag der Verwaltung erarbeitet.

Der Planung grundsätzlich entgegenstehende Stellungnahmen sind nicht eingegangen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 208 A/II, III, bestehend aus dem Gebietsbereich für Leverkusen-Opladen (Blatt 1) und dem Gebietsbereich für Leverkusen-Alkenrath (Blatt 2), sieht auf Blatt 1 die Festsetzung einer Straßenverkehrsfläche in Leverkusen-Opladen vor. Um dem dadurch ausgelösten Handlungsbedarf für Eingriffe in Natur und Landschaft nachzukommen, wird auf Blatt 2 in Leverkusen-Alkenrath eine ca. 4 ha umfassende Maßnahmenfläche für den Artenschutz als Lebensraum für die streng geschützte Kreuzkröte festgesetzt.

 

Durch den Bebauungsplan Nr. 208 A/II, III wird es ermöglicht, den Trassenverlauf der „Neuen Bahnallee“ als direkte Nord-Süd-Verbindung zwischen Rat-Deycks-Straße/

Rennbaumstraße (L 219) und Fixheider Straße (L 288), parallel zu den Bahngleisen, anzulegen. Hierbei berücksichtigt werden die Verknüpfungspunkte zu dem bestehenden Straßennetz in Opladen. In Höhe der heutigen Campusbrücke ist ein Kreisverkehr innerhalb der festgesetzten Straßenverkehrsfläche geplant. Die Anbindung der Bahnallee im Süden an die Robert-Blum-Straße erfolgt über einen ovalen Kreisverkehr; die Vernetzung mit der Fixheider Straße (L 288) ist südlich der Fixheider Straße, ausgehend von dem dort geplanten Kreisverkehr auf der Robert-Blum-Straße, über eine Richtung Westen hochgeführte Rampe vorgesehen.

 

Ziele der Planung sind

-           eine Verkehrsentlastung für die derzeitige Nord-Süd-Verbindung über die Bahnallee, die Humboldtstraße und die Robert-Koch-Straße,

-           die Übernahme der Erschließungsfunktion für die neu entstehenden Quartiere,

-           die Schaffung der Voraussetzungen zur städtebaulichen Entwicklung der Westseite der „neuen bahnstadt opladen“ sowie

-           die Festsetzung einer Kompensationsfläche im Stadtteil Alkenrath zur Sicherung und Entwicklung des Lebensraums der Kreuzkröte.

 

Der Bebauungsplan Nr. 208 A/II, III "Opladen - nbso/Westseite - Neue Bahnallee und Alkenrath - westlich Schlebuschrath" betrifft einen Teilbereich des Städtebauprojekts

zur Entwicklung der neuen bahnstadt Opladen, westlich der Bahngleise in Leverkusen-Opladen. Das Projekt „neue bahnstadt opladen/Westseite“ hat, nach Verlegung der Güterzugstrecke, auf den dann frei werdenden Flächen die Entwicklung neuer Stadtquartiere in zentraler Lage Opladens zum Gegenstand. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 208 A/II, III steht in unmittelbarem Kontext zum Bebauungsplan Nr. 208 B/II „Opladen – nbso/Westseite - Quartiere“, der die städtebaulichen Entwicklung der Bahnstadt-Westseite planungsrechtlich vorbereitet.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Bebauungsplan: Herr Hennecke / FB 61 / 6135 bzw. Herr Burau / 6100

Kosten- und Finanzierungsplan: Frau Rottes / nbso / 6191

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben einer Gemeinde. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB).

Mit diesem Bebauungsplanverfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Herstellung der städtischen Verkehrsinfrastruktur auf den Flächen der nbso/Westseite geschaffen. Des Weiteren werden die Maßnahmen zum Artenschutz, die durch diesen Bebauungsplan ausgelöst werden, planungsrechtlich vorbereitet und gesichert.

Das Planverfahren zum Projekt neue bahnstadt opladen/Westseite ist im Rahmen des vom Rat der Stadt Leverkusen am 14.10.2013 beschlossenen Arbeitsprogrammes „Verbindliche Bauleitplanung 2013/2014" (Vorlage Nr. 2013/2013) als TOP-Projekt enthalten.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

siehe Kosten- und Finanzierungsplan zur Gesamtmaßnahme der nbso GmbH

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Nach Angaben der nbso GmbH stellen sich die Kosten wie folgt dar:

          Erstellung Verkehrsflächen: ca. 9,19 Mio. €,

          Kompensationsmaßnahmen Artenschutz: ca. 150.000 €.

Die o. g. Angaben enthalten keine Kosten für Grunderwerb und Tierrettungsmaßnahmen.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Nach Angaben der nbso GmbH sind für die jährlichen Wartungs- und Betriebskosten im Verkehrsbereich (Signalanlagen) 3.500,00 € zu veranschlagen. Die dauerhafte Pflege der Artenschutzmaßnahme in Schlebuschrath soll durch eine Beweidung in Zusammenarbeit mit einem Weidepächter erfolgen, so dass hier allenfalls mit sehr geringen Pflegeaufwendungen seitens der Stadt Leverkusen zu rechnen ist.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

ja

nein

nein

nein

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u. a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Eine Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 208 A/II,III ist im Rahmen des Bauleitplanverfahrens bereits erfolgt.

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

nein

ja

nein

 nein

 

Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit:

 

Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 208 A/II, III ist vor dem Hintergrund der zeitnahen Beantragung von Fördermitteln für den Neubau der Haupterschließungsstraße „Neue Bahnallee“ dringend geboten.

Die Grundlagenarbeiten zur Vorbereitung des Beschlusses über die Abwägung und des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes konnten nicht bis zum turnusmäßigen Abgabetermin für die Beratung der Vorlage fertig gestellt werden. Daher erfolgt die Abgabe der Beschlussvorlage über den Nachtrag.