Beschlussentwurf:
1. Das Durchfahrtverbot in der Neukronenberger Straße zwischen den Einmündun-
gen Flabbenhäuschen und Biesenbach wird bis auf Weiteres aufrechterhalten.
2. Die Anwohner der Straßen Neukronenberger Straße, Domblick, Am Köllerweg,
Biesenbach, Flabbenhäuschen, Claasbruch, Wiebachtal, Höhenstraße, Winter-
berg, Unterölbach, Zauberkuhle und Zum Claashäuschen erhalten auf Antrag für
das bzw. die eigenen Fahrzeuge und Krafträder eine auf drei Jahre befristete,
schriftliche, gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung zur Befahrung des ge-
sperrten Straßenabschnittes. Diese ist jederzeit widerruflich.
gezeichnet: Märtens
Begründung:
1. Sachverhalt:
Zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Neukronenberger Straße beschloss die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II in ihrer Sitzung am 13. März 2012 folgende Maßnahmen:
- Sperrung des o.g. Straßenabschnitts durch Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraft-
räder, Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge)
- ausschließlich Anwohner der Straßen Neukronenberger Straße, Domblick, Am Köl-
lerweg, Biesenbach, Flabbenhäuschen, Claasbruch, Wiebachtal, Höhenstraße,
Winterberg, Unterölbach, Zauberkuhle und Zum Claashäuschen erhalten auf Antrag
eine Ausnahmegenehmigung für das bzw. die eigenen Fahrzeuge und Krafträder
- die Gebühr für diese Ausnahmegenehmigung beträgt 30,00 € je Fahrzeug bzw.
Kraftrad
Die Regelung trat zum 1.Juni 2012 in Kraft und sollte, im Hinblick auf den für 2015 geplanten Umbau des Kreisverkehrs Rennbaumstraße, vorerst für drei Jahre gelten. Nach diesem Erprobungszeitraum sollte ein Erfahrungsbericht von der Verwaltung vorgelegt werden.
Bereits nach der öffentlichen Bekanntmachung der geplanten Maßnahmen beschwerten sich Anwohner aus den an die Neukronenberger Straße angrenzenden Straßen. Die in der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 19.06.2012 vorliegenden Anträge zur Prüfung bzw. Aufhebung der Durchfahrtbeschränkung wurden jedoch mehrheitlich abgelehnt.
2. Erfahrungsbericht:
Um die Auswirkungen des Durchfahrtverbots auf das Verkehrsaufkommen ermitteln zu können, wurden innerhalb des Erprobungszeitraums Verkehrszählungen vorgenommen (Anlage).
Die Auswertung der Zählungen in Höhe des Tunnels Neukronenberger Straße verdeutlicht, dass vor Einführung des Durchfahrtverbots während des gesamten Betrachtungszeitraums im Durchschnitt täglich 852 Fahrzeuge in Fahrtrichtung der Ortsteile Biesenbach/ Quettingen und 614 Fahrzeuge in der Gegenrichtung gezählt wurden. (Abb. 1 und 2)
Nach der Sperrung des o.g. Straßenabschnitts reduzierte sich die durchschnittliche Anzahl auf 509 Fahrzeuge pro Tag in Fahrtrichtung Biesenbach/ Quettingen und 230 Fahrzeuge in Richtung Domblick/ Burscheider Straße. (Abb. 1 und 2)
Abbildung 1: durchschnittliche Anzahl der Fahrzeuge/ Tag im Gesamtzeitraum
Fahrtrichtung: von Domblick/ Burscheider Straße nach Biesenbach/
Quettingen
Abbildung 2: durchschnittliche Anzahl der Fahrzeuge/ Tag im Gesamtzeitraum
Fahrtrichtung: von Biesenbach/ Quettingen nach Domblick/ Burscheider
Straße
Um gezielt die Fahrzeuge erfassen zu können, die aus Quettingen über die Straße Biesenbach in Richtung Tunnel fuhren, wurden ab Juni 2013 Zählungen im Einmündungsbereich der Straßen Neukronenberger Straße/ Biesenbach bzw. in Höhe der dort befindlichen Villa durchgeführt. Mit durchschnittlich 275 Fahrzeugen pro Tag spiegelt der Wert das Ergebnis der Zählungen am Tunnel in etwa wieder.
Zur Kontrolle des Durchfahrtverbots wurde mit der Polizei eine entsprechende Überwachung im Rahmen der personellen Möglichkeiten vereinbart. Zusammenfassend wurde mitgeteilt, dass zu Beginn der geänderten Verkehrsregelung im Juni 2012 zu den Verkehrsspitzenzeiten häufig Kontrollen erfolgten. Es wurden in der ersten Zeit halbstündlich bis zu 50 Fahrzeuge verwarnt. Nach kurzer Zeit reduzierte sich die Zahl der Verstöße erheblich (von 25 bis unter 5). Danach erfolgten die Kontrollen nur noch sporadisch.
Auch diese Angaben lassen die Minderung des Verkehrsaufkommens in der Straße erkennen.
3. Vorschlag einer zukünftigen Regelung:
Anhand der Ausführungen wird deutlich, dass das Durchfahrtverbot zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Neukronenberger Straße beigetragen hat. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass seit 2012 insgesamt ca. 200 Ausnahmegenehmi-gungen ausgestellt wurden, scheint das Hauptverkehrsaufkommen in der Straße durch die Anwohner der durchfahrtbegünstigten Straßen verursacht zu werden. Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern, welche die Straße ohne Ausnahmegenehmigung befahren, lässt sich jedoch weder ausschließen noch gänzlich verhindern.
Der Umbau des Kreisverkehrs Rennbaumstraße ist laut Informationen des Fachbereichs Tiefbau mittelfristig verschoben, ohne dass hierzu bereits nähere Angaben gemacht werden können. Somit ist davon auszugehen, dass eine Aufhebung des Durchfahrtverbots nach Ende des dreijährigen Erprobungszeitraums wieder zu einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens führen wird. Um dies zu vermeiden, sollte die derzeitige Verkehrsregelung bis zum Umbau des Kreisverkehrs beibehalten werden.
Anwohner der im Beschlussentwurf genannten Straßen sollen auf Antrag für das
bzw. die eigenen Fahrzeuge und Krafträder eine auf drei Jahre befristete, schriftliche
Ausnahmegenehmigung zur Befahrung des gesperrten Straßenabschnittes erhalten.
Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,00 € je Fahrzeug oder Kraftrad
erhoben.
Anlage
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau
Hacke, FB 36, Tel. 3680
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Aufrechterhaltung des Durchfahrtverbots Neukronenberger Straße
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Einnahmen von ca. 6.000 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
nein |
nein |
nein |
nein |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
nein |
nein |
nein |
nein |