Kenntnisnahme:
Der Energiebericht 2014 des Fachbereichs Gebäudewirtschaft wird zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Dieser Energiebericht identifiziert Verbrauchs- und Kostendaten der einzelnen städtischen Liegenschaften und zeigt auf, wo Einsparmöglichkeiten sind und wo sich weitere energetische Sanierungen zukünftig lohnen.
Die wesentlichen
Aussagen des Energieberichtes 2014 sind:
- Der Energieeinsatz für die Bewirtschaftung von 136 städtischen Liegenschaften mit über 300 Gebäuden lag für das Jahr 2013 bei 55,1 Gigawattstunden (GWh) mit einer umweltrelevanten Emissionsbelastung von 11.661 Tonnen CO2.
- Die verbrauchsgebundenen Energiekosten beliefen sich auf 5,71 Mio. Euro.
- Die bewirtschaftete Fläche lag in 2013 bei 321.146 m². Sie stieg um ca. 1% gegenüber dem Vorjahr 2012 um 2.737 m² an.
- Die Entwicklung des Wärmeverbrauchs ist auf einem guten Weg, hier machen
sich die Energiesparmaßnahmen der letzten Jahre bereits bemerkbar.
- Der Stromverbrauch konnte konstant gehalten werden und liegt aber insgesamt
auf einem hohen Niveau.
-
Die Energiekosten für Strom
erhöhten sich im Jahr 2013 gegenüber dem Jahr 2012 um 13% auf 1.854.454 € und
für Wärme stiegen diese um 3% auf 3.857.061 € an. Die Wasserkosten ohne
Abwasser stiegen im Jahr 2013 um 1% auf 182.159 € an.
Der vollständige Energiebericht ist unter
http://www.leverkusen.de/leben-in-lev/natur-umwelt/klimaschutz/index.php
bzw.
http://www.leverkusen.de/rathaus-service/veroeffentlichungen/Broschueren.php
abrufbar.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Plaga / FB 65 / 6504
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[ja] |
[ja] |