Betreff
Neugestaltung der Grünanlage Tannenbergstraße
Vorlage
2015/0503
Aktenzeichen
01-40-2015/0503-rm
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung II stimmt der vorgelegten Planung für die Neugestaltung der Grünanlage Tannenbergstraße mit Baukosten von 100.000 € unter dem Vorbehalt entsprechender Mittelbereitstellung zu.

 

gezeichnet:

 

In Vertretung

 

Deppe

Begründung:

 

Im Jahr 2010 ist das Sanierungsprogramm für Grün- und Parkanlagen beschlossen worden. Als eine der zu sanierenden Anlagen war in dem Programm auch die Grünanlage Tannenbergstraße enthalten.

 

Die vorgelegte Planung sieht neben der Sanierung des östlichen, bereits durch Wege erschlossenen Teils der Grünanlage, auch eine Aufnahme der auf der Rasenfläche im westlichen Teil entstandenen Trampelpfade und deren Umwandlung in reguläre Wegeflächen mit einer geordneten Anbindung an die Bebelstraße und die Marienburger Straße vor, womit die Nutzung dieses Freiraumes deutlich aufgewertet wird. Weitere Einzelheiten hierzu können aus der Baubeschreibung und dem als Anlage beigefügten Plan entnommen werden.

 

 

Hinweis des Fachbereiches Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Eine farbige Version des Planes ist in Session einsehbar.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Cremer / 67 / 6717

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Der Zustand der Wegeflächen, sowie der Ausstattung der Grünanlage Tannenbergstraße hat sich gravierend verschlechtert, so dass die Verkehrssicherung nicht mehr mit vorhandenen Mitteln und Möglichkeiten hergestellt werden kann. Die Grünanlage ist ein wichtiger Freiraum im Quartiersgefüge, besonders für ältere Mitbürger. Vor diesem Hintergrund ist ein unmittelbarer Handlungszwang gegeben.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Investiv: Finanzst. 6700135012020, FiPo 783300 “Parksanierungsprogramm“

80.000 €

konsumtiv: Sachkto. 523101 „Aufwand für Unterhaltung Grundstücke“, Innenauftrag 670013050102 „Grün- und Parkanlagen im Bestand     20.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Baukosten 100.000 €

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Abschreibungen p.a.: 5.328 €

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

X

 

 

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

X