Betreff
Gewährung von Ausfallbürgschaften durch die Stadt Leverkusen zugunsten der Klinikum Leverkusen gGmbH (Klinikum) aufgrund eines für die Finanzierung des Gebäudes Y im Funktionstrakt benötigten Investitionskredites
Vorlage
2015/0521
Aktenzeichen
201-01-06-08-ma
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

 

1. Die Stadt Leverkusen übernimmt für das Klinikum eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 12,2 Mio. € für einen zur Finanzierung des Gebäudes Y im Funktionstrakt benötigten Investitionskredit.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Anzeigeverfahren gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW einzuleiten.

 

 

gezeichnet:

                                                           In Vertretung

Buchhorn                                         Stein

 

Begründung:

 

Das Klinikum beabsichtigt, die Aufstockung des Gebäudes Y im Funktionstrakt über einen langfristigen Investitionskredit in Höhe von 12,2 Mio. € zu finanzieren. Bei der Gewährung von Bürgschaften zu mehr als 80 % der Darlehenssumme ist grundsätzlich der Tatbestand der Beihilfe gemäß EU-Beihilferecht erfüllt. Mit Ratsbeschluss vom 17.02.2014 (Vorlage 2598/2014) wurde das Gesamtunternehmen Klinikum durch einen öffentlichen Betrauungsakt mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse für die Dauer von zehn Jahren betraut. Aufgrunddessen stellt auch eine Bürgschaft von mehr als 80 % der Darlehnssumme keine staatliche Beihilfe dar. Das Darlehen kann somit in voller Höhe verbürgt werden.

 

Die Bezirksregierung Köln hat anlässlich der Befassung mit der Thematik Bürgschaftsgewährung im Rahmen des Betrauungsaktes angemerkt, dass jede einzelne Bürgschaftserklärung durch einen entsprechenden Ratsbeschluss abgedeckt werden muss und als anzeigepflichtiges Rechtsgeschäft zu werten ist. Die beabsichtigte Übernahme der Bürgschaft wird der Bezirksregierung daher unmittelbar nach dem Ratsbeschluss gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW angezeigt.

 

Es ist beabsichtigt, die Kreditaufnahme für die Finanzierung des Gebäudes Y inkl. der Bürgschaftserklärung unmittelbar nach Beendigung des Anzeigeverfahrens zu den wirtschaftlichsten Konditionen herbeizuführen. Die dann erst vorliegenden Vertragsbestandteile werden zusammen mit der Bürgschaftserklärung der Bezirksregierung ausgehändigt. Diese hat zwischenzeitlich ihr Einverständnis zu den vorliegenden Bürgschaftserklärungen, resultierend aus dem Beschluss des Rates vom 25.08.2014 (Vorlage 2014/0127), erklärt.

 

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Verwaltung in der Abwägung von Bürgschaftsrisiken / Chancen die Zustimmung zur Vorlage empfiehlt. Die Stadt Leverkusen erfüllt mit dem Betreiben des Klinikums einen gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheitsauftrag. Gleichzeitig wird das Klinikum in seinem erfolgreichen Konsolidierungsprozess – keine Verluste seit 2008 - unterstützt. Insofern wird die Eintrittswahrscheinlichkeit in Bezug auf die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft für den Gesellschafter Stadt Leverkusen als „minimal“ bewertet.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2015/0521

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Malek/ FB 20/ 2044

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

entfällt

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit

 

Aufgrund des Abstimmungsprozesses mit dem Klinikum konnte die Vorlage erst mit dem Nachtrag eingereicht werden. Eine Befassung des Rates ist in der Ratssitzung am 11.05.2015 notwendig, um die weiteren Schritte zeitnah einleiten zu können.