Beschlussentwurf:
1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzbeschaffung von Spielgeräten auf den Spielplätzen im Neulandpark und in der Unstrutstraße zu. Die Mittelfreigabe wird unter den Voraussetzungen des § 82 GO NRW erteilt. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Freigabe der erforderlichen Haushaltsmittel.
2. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzbeschaffung von Spielgeräten auf den Spielplätzen Am Weiher (L.-Rehbock-Anlage), Bendenweg und Elisenstraße zu. Die Mittelfreigabe wird unter den Voraussetzungen des § 82 GO NRW erteilt. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Freigabe der erforderlichen Haushaltsmittel.
3. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzbeschaffung von Spielgeräten auf den Spielplätzen Schlebuschrath und Geschwister-Scholl-Straße zu. Die Mittelfreigabe wird unter den Voraussetzungen des § 82 GO NRW erteilt. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Freigabe der erforderlichen Haushaltsmittel.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Im Haushaltsjahr 2015 stehen 75.000 € für die Ersatzbeschaffung von Spielgeräten auf Kinderspielplätzen zur Verfügung.
Von diesem Budget wurden gemäß Beschluss Nr. 2670/2014 der Bezirksvertretung I vom 05.05.2014 bereits rd. 10.000 € für die Aufstellung einer Schaukel im Friedenspark verwendet.
Der vordringliche Bedarf wird von der Verwaltung in diesem Jahr auf folgenden Spielplätzen gesehen:
Stadtbezirk I: Neulandpark und Unstrutstraße
Stadtbezirk II: Am Weiher (L.-Rehbock-Anlage), Bendenweg, Elisenstraße
Stadtbezirk III: Schlebuschrath, Geschwister-Scholl-Straße
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage stehen auf manchen Spielplätzen noch Altgeräte oder Reste der bisherigen Ausstattung. Die abgängige Ausstattung wird in den nächsten Wochen und Monaten nach und nach abgebaut.
Die Gesamtkosten für die hier vorgeschlagenen Ersatzbeschaffungen betragen
65.450 € inkl. Lieferung.
Die geplanten Spieleinrichtungen können - zumindest teilweise und evtl. mit Hilfestellung - auch von behinderten Kindern genutzt werden.
Bestandteil dieser Vorlage sind, neben einer Kostenzusammenstellung, Kopien aus Spielgerätekatalogen, welche die Art des für die Ersatzbeschaffung vorgesehenen Gerätes beispielhaft wiedergeben. Nach erfolgter Beschlussfassung werden zunächst produktneutral vergleichbare Angebote eingeholt. Mit der Aufstellung der neuen Spielgeräte ist dann, nicht zuletzt wegen der erheblichen Lieferfristen, voraussichtlich in den späteren Sommermonaten zu rechnen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Hammer, 67, 6730
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Bei der Ersatzbeschaffung handelt es sich um eine investive Maßnahme. Die zu beschaffenden Spielgeräte stellen den Ersatz für ausgefallene Primärausstattung des jeweiligen Spielplatzes dar. Ohne diese Primärausstattung verlieren die jeweiligen Spielplätze weitestgehend ihre Funktion.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
75.000 € Finanzstelle 67001305012002
-Ersatzbeschaffung von Spielgeräten auf Kinderspielplätzen über 410 €-
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
kalk. Abschreibung (8 Jahre): 9.375 € p.a.
Da lediglich ein Austausch der Ausstattung stattfindet, ist mit keinen kalkulierbaren Veränderungen hinsichtlich des Unterhaltungsaufwandes zu rechnen.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
X |
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F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
X |
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