Betreff
Baumschutzsatzung für die Stadt Leverkusen
- Bürgerantrag vom 02.03.15
Vorlage
2015/0551
Aktenzeichen
011-12-11-sc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden lehnt den Bürgerantrag auf Einführung einer Baumschutzsatzung für die Stadt Leverkusen ab.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 02.03.2015 (s. Anlage 1) regen die Petenten an, dass die Verwaltung eine Neufassung der seit 01.01.2006 außer Kraft getretenen Baumschutzsatzung vorlegt.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.

 

Die Thematik der Einführung einer Baumschutzsatzung für Leverkusen wurde bereits im vergangenen Jahr ausführlich politisch diskutiert. In seiner Sitzung vom 29.09.2014 lehnte der Rat der Stadt Leverkusen die Einführung einer Baumschutzsatzung mehrheitlich ab. Er fasste in der gleichen Sitzung zu dem Antrag Nr. 2768/2014  - Leitbild zum „Schutz des Grünbestandes“ folgenden Beschluss:

 

„Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt ein Leitbild zum "Schutz des Grünbestandes", das von der Verwaltung entwickelt wird.

 

Dieses Leitbild ist in geeigneter Weise (z.B. in Veranstaltungen, über die Homepage, Informationsschriften u.a.) zu veröffentlichen.

 

Die Verwaltung prüft zum Leitbild "Schutz des Grünbestandes"

 

1.    inwieweit für folgende Handlungsfelder im öffentlichen Raum ein verbindliches Regelwerk erstellt werden kann
- Bäume in öffentlichen Parks, Grünanlagen sowie Wälder
- Bäume als Bestandteil öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Plätze, Parkplätze)

 

2.    für den privaten Raum eine „Vereinbarung zum partnerschaftlichen Miteinander“ - die Entwicklung eines „Vertragsbaumschutzes“ zum Schutz wertvoller stadtbildprägender Bäume mit einer freiwilligen vertraglichen Vereinbarung zwischen Eigentümer und Kommune.

 

3.    die mögliche Umsetzung weiterer Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung des Grünbestandes in Leverkusen wie z.B.:
- Baumpatenschaften
- Baumpflanzaktion bzw. Baumspende aus besonderem Anlass
- Willkommensbaum an Neubürger mit eigenem Grundstück
- Anpflanzung von „Jahresbäumen“
- Obstgehölzlehrpfade ausbauen bzw. neu anlegen
- Alleen-Programm
- Unsere Straße – unsere Bäume
- Aktionstag „Baum & Strauch“
- Die „grünen Seiten“ Leverkusens (Stadtführungen)
- Zusammenarbeit der Stadt Leverkusen mit der Stiftung „DIE GRÜNE STADT“.“

 


Die Konzepterstellung erfolgt im Rahmen der vorhandenen Personalressourcen.

 

Nach Abschluss der Konzepterstellung wird den politischen Gremien zeitnah eine entsprechende Beschlussvorlage zum Leitbild "Schutz des Grünbestandes" vorgelegt werden.