Betreff
Verlängerung der Stadtbahnlinie 12 von Köln über die Autobahnrheinbrücke der A1 nach Leverkusen
- Bürgerantrag vom 13.04.15
Vorlage
2015/0559
Aktenzeichen
011-12-11-sc
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden lehnt den Bürgerantrag auf Verlängerung der Fahrstrecke der Stadtbahnlinie 12 der KVB über die neue Autobahnrheinrücke der A1 nach Leverkusen ab.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 13.04.2015 (s. Anlage 1) regt der Petent an, die Fahrstrecke der Stadtbahnlinie 12 der KVB über die neue Autobahnrheinrücke der A1 nach Leverkusen zu verlängern.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.

 

Ein Bedarf für eine Stadtbahnlinie über den Rhein wurde in der Vergangenheit weder von den Städten Köln und Leverkusen noch von den Verkehrsbetrieben der KVB festgestellt. Auch der Landesbetrieb Straßen.NRW hält eine Stadtbahnlinie auf der Rheinbrücke der A1 aus planerischer Sicht nicht für sinnvoll, da Bundesinteressen mit kommunalen Belangen vermengt würden.

 

Vor der Planung einer Straßenbahnlinie wäre auch eine Buslinie in Erwägung zu ziehen. Diese wurde zum Beispiel zu Zeiten der Landesgartenschau im Jahr 2005 zwischen Köln-Merkenich und Leverkusen angeboten. Sie wurde allerdings nur mäßig frequentiert. Dadurch wird die Einschätzung bestätigt, dass derzeit auch für die Stadtbahnlinie kein Bedarf abgeleitet werden kann.

 

Für Ziele in Köln stehen leistungsfähige Verbindungen mit der S6 und zukünftig mit dem Rhein-Ruhr-Express ab Leverkusen zur Verfügung.

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Im Hinblick auf eine bürgerfreundliche Bearbeitung, die auch eine möglichst kurzfristige Abwicklung des jeweiligen Anliegens beinhaltet, sollte eine Beratung dieses Bürgerantrages in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden am 07.05.15 erfolgen.