Betreff
Stellvertretung in den Ratsausschüssen
Vorlage
2015/0562
Aktenzeichen
011-11-00-kr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat wählt in die in Ziffern 1 - 10 und 12 - 13 des § 3 Abs. 1 der Zuständigkeitsordnung (ZustO) genannten Ausschüsse die nachfolgend benannten Ratsmitglieder zu weiteren Stellvertreterinnen/Stellvertretern im Sinne des § 3 Abs. 2 der Zuständigkeitsordnung (ZustO), und zwar:

 

-    für jedes Mitglied der CDU-Fraktion sowie für jede/n von der CDU-Fraktion benannte/n und in einen Ausschuss gewählte/n bzw. bestellte/n sachkundige Bürgerin/sachkundigen Bürger:

 

     Die in der Anlage mit CDU bezeichneten Personen.

 

-    für jedes Mitglied der SPD-Fraktion sowie für jede/n von der SPD-Fraktion benannte/n und in einen Ausschuss gewählte/n bzw. bestellte/n sachkundige Bürgerin/sachkundigen Bürger:

 

     Die in der Anlage mit SPD bezeichneten Personen.

 

-    für jedes Mitglied der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie für jede/n von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN benannte/n und in einen Ausschuss gewählte/n bzw. bestellte/n sachkundige Bürgerin/sachkundigen Bürger:

 

     Die in der Anlage mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN  bezeichneten Personen.

 

-    für jedes Mitglied der Fraktion BÜRGERLISTE sowie für jede/n von der Fraktion BÜRGERLISTE benannte/n und in einen Ausschuss gewählte/n bzw. bestellte/n sachkundige Bürgerin/sachkundigen Bürger:

 

     Die in der Anlage mit BÜRGERLISTE bezeichneten Personen.

 

-    für jedes Mitglied der OP-Fraktion sowie für jede/n von der OP-Fraktion benannte/n und in einen Ausschuss gewählte/n bzw. bestellte/n sachkundige Bürgerin/sachkundigen Bürger:

 

     Die in der Anlage mit OP bezeichneten Personen.

 

-    für jedes Mitglied der Gruppe PRO NRW sowie für jede/n von der Gruppe PRO NRW benannte/n und in einen Ausschuss gewählte/n bzw. bestellte/n sachkundige Bürgerin/sachkundigen Bürger:

 

     Die in der Anlage mit PRO NRW bezeichneten Personen.

 

-    für jedes Mitglied der Gruppe FDP sowie für jede/n von der Gruppe FDP benannte/n und in einen Ausschuss gewählte/n bzw. bestellte/n sachkundige Bürgerin/sachkundigen Bürger:

 

     Die in der Anlage mit FDP bezeichneten Personen.

 

-    für jedes Mitglied der Gruppe DIE LINKE sowie für jede/n von der Gruppe DIE LINKE benannte/n und in einen Ausschuss gewählte/n bzw. bestellte/n sachkundige Bürgerin/sachkundigen Bürger:

 

     Die in der Anlage mit DIE LINKE bezeichneten Personen.

 

-    für jedes Mitglied der Gruppe Soziale Gerechtigkeit sowie für jede/n von der Gruppe Soziale Gerechtigkeit benannte/n und in einen Ausschuss gewählte/n bzw. bestellte/n sachkundige Bürgerin/sachkundigen Bürger:

 

     Die in der Anlage mit Soziale Gerechtigkeit bezeichneten Personen.

 

Die gewählten Stellvertreterinnen/Stellvertreter sind zur weiteren Stellvertretung in der Reihenfolge ihrer Nennung befugt.

 

Rückt ein Ratsmitglied während der Legislaturperiode (2014-2020) nach, so wird es in die Vertretungsliste der Fraktion bzw. Gruppe, der es angehört, in alphabetischer Reihenfolge eingereiht.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Entsprechend § 3 Abs. 2 Ziffer 2 der Zuständigkeitsordnung (ZustO) kann der Rat auf Vorschlag Ratsmitglieder, die dem Ausschuss nicht schon als Mitglieder bzw. als persönliche/r Stellvertreterin/Stellvertreter angehören, in einer festgelegten Reihenfolge zu weiteren Stellvertreterinnen/Stellvertretern für jedes Ausschussmitglied der Fraktion bzw. Gruppe wählen. Zuletzt erfolgte dies in der alphabetischen Reihenfolge der Ratsmitglieder.

 

Nicht berührt von dieser Vertretungsregelung sind sonstige Ausschüsse wie z. B. der Kinder- und Jugendhilfeausschuss oder der Umlegungsausschuss.

 

Diese Regelung, die der Rat in seiner Sitzung am 02.07.2014 einstimmig beschlossen hat, muss aufgrund der zahlreichen Veränderungen im Rat, die es seitdem gegeben hat, aktualisiert werden.