Betreff
Sitzungsplan 2010
Beginn des Sitzungen des Rates und der Bezirksvertretungen
Vorlage
0038/2009
Aktenzeichen
012-30-04-he
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.                  Der Rat nimmt den in der Anlage beigefügten Sitzungsplan 2010 zur Kenntnis.

 

2.                  Der Rat empfiehlt dem Oberbürgermeister, den Rat in der Regel um 16.00 Uhr zu seinen turnusmäßigen Sitzungen einzuladen.

 

3.                  Der Rat empfiehlt den Bezirksvorstehern, die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III in der Regel um 17.30 Uhr zu ihren turnusmäßigen Sitzungen einzuladen.

 

 

gezeichnet:

 

Küchler

 

Begründung

 

Der Sitzungsplan 2010 wurde vorab den Fraktionsgeschäftsführern zur Kenntnis gegeben. Dieser wird nun in der endgültigen Fassung zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

In § 17 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates wird der Sitzungsbeginn der Ausschüsse, soweit diese nicht unmittelbar vor dem Rat tagen, auf 17.30 Uhr festgelegt. Um eine weitgehende Übereinstimmung der Anfangszeiten zu erreichen, sollten auch die Bezirksvertretungen ihre Sitzungen um 17.30 Uhr beginnen.

 

Der Rat sollte grundsätzlich um 16.00 Uhr beginnen und nur in Ausnahmefällen, wie bei der Einbringung oder Verabschiedung des Haushaltes, früher.

 

Der spätere Beginn der Sitzungen erleichtert es Mandatsträgern, die noch berufstätig sind, an den Sitzungen teilzunehmen, ohne auf die Freistellung durch ihren Arbeitgeber angewiesen zu sein.

 

Ferner verringern spätere Anfangszeiten den Anspruch auf Verdienstausfallersatz.

 

Da in der letzten Ratsperiode die Ausschüsse in der Regel nicht länger als 2 Stunden – in der Mehrzahl sogar deutlich kürzer getagt haben – ist auch nicht zu befürchten, dass die Sitzungen bis in die späten Abendstunden dauern werden.

 

Vor allem ist aber ein späterer Sitzungsbeginn erheblich bürgerfreundlicher als die bisherige Praxis, da es für berufstätige Bürgerinnen und Bürger leichter ist, an öffentlichen Sitzungen als Zuhörer teilzunehmen.

Sitzungsbeginne von 17.30 Uhr bzw. 18.00 Uhr sind in umliegenden Gemeinden eher die Regel als die Ausnahme.