Beschlussentwurf:
1. Der
Betriebsleitung des Sportpark Leverkusen wird Entlastung erteilt.
2. Der Jahresabschluss 2014 des Sportpark Leverkusen gem.
beigefügter Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung wird festgestellt und der
Lagebericht genehmigt (siehe Anlage zur Vorlage).
Der Jahresgewinn von 2.247.012 Euro wird mit dem Verlustvortrag verrechnet.
3. Dem
Betriebsausschuss Sportpark Leverkusen wird Entlastung erteilt.
gezeichnet:
In
Vertretung In Vertretung
Buchhorn Stein Adomat
Begründung:
Die Betriebsleitung des
Sportpark Leverkusen hat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2014 nach den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO NW) aufgestellt.
Aufgrund des
Beschlusses vom 14.11.2013 des Betriebsausschusses Sportpark Leverkusen wurde
die Gesellschaft INTEGRITAS, Gesellschaft für Revision und Beratung mbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Langenfeld, mit
der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA)
beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.2014 unter Einbeziehung der
Buchführung und dem Lagebericht für dieses Wirtschaftsjahr gemäß §§ 316 ff. HGB
zu prüfen.
Der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes 2014
wurde von der Gesellschaft wie folgt erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend
aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der
Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Sportpark Leverkusen für das
Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und
die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen der Satzung
liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters des Eigenbetriebs.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung
eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung
und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmä-ßiger Abschlussprüfung
vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und
des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die
Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des
Eigenbetriebs sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im
Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung,
Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben
beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze
und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen
geführt.
Nach
unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden
Be-stimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. Der Lagebericht
steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Gemäß Vorlage Nr. R
629/14. TA (Rat am 16.12.1996) muss der Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers
über den Jahresabschluss 2014 den zuständigen politischen Gre-mien zur Beratung
und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Für die Mitglieder des
Betriebsausschusses Sportpark Leverkusen sowie die Fraktionen, Gruppen und
Einzelvertreter des Rates wird die entsprechende Anzahl von Kopien des
Prüfungsberichtes des Wirtschaftsprüfers zur Verfügung gestellt.
Hinweis zu Ziffer 3. des Beschlussentwurfes:
Folgende Mitglieder des
Betriebsausschusses Sportpark Leverkusen dürfen gemäß § 5
Abs. 2 EigVO NW in
Verbindung mit § 31 GO NRW an der Beratung und Beschluss-fassung zu Ziffer 3.
des Beschlussentwurfes nicht mitwirken:
Rh. Krahforst
Rf. Richerzhagen
Rh. Scholz
Rh. März
Rh. Richrath
Rh. Altenburg
Rh. Wölwer
Rh. Schweiger
Rf. Trampenau
Rf. Kutzner
Rf. Kumfert
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage 2015/0565
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Boßhammer, SPL, 0214-8684010
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [ |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) -
entfällt |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [ |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |