Beschlussentwurf:
1.
Der
Planung zum Endausbau der Straße Am
Scherfenbrand für den Abschnitt
zwischen Freudenthaler Weg und Eckbereich (Höhe Haus-Nr. 168a) wird
zugestimmt.
2.
Der
mittelfristigen Verschiebung des Endausbaus der Straße Am Scherfenbrand für den Abschnitt zwischen Eckbereich (Höhe Haus-Nr. 168a) und
Ende der Bebauung wird zugestimmt.
3. Der Planung zur Herstellung eines Gehweges Am Scherfenbrand zwischen Friedhof/ Ende der Bebauung und Bensberger Straße gem. Variante I wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangssituation:
Auf Grundlage des Verkehrsgutachtens, welches einen sehr geringen Durchgangsverkehr nachwies und somit keine verkehrsregelnden Maßnahmen vorsah, und aufgrund des schlechten baulichen Zustandes der Baustraße Am Scherfenbrand wurde die Verwaltung mit Vorlage 2302/2013 „Ausbau der Straße Am Scherfenbrand“ am 26.09.2013 von der Bezirksvertretung III damit beauftragt, die Planung zum erstmaligen Ausbau der Straße Am Scherfenbrand zwischen Freudenthaler Weg und dem Friedhof in das Arbeitsprogramm aufzunehmen. Dabei sprach sich die Bezirksvertretung „für einen einfachen Ausbau ohne Verkehrsberuhigung“ analog dem Straßenabschnitt zwischen Mülheimer Straße und Am Märchen, d. h. mit beidseitigen Gehwegen aus.
Ergänzend hierzu beauftragte der Bau- und Planungsausschuss die
Verwaltung am 28.04.2014 (Vorlage 2769/2014) mit der Machbarkeitsprüfung und
der Kostenschätzung für einen Ausbau der Straße Am Scherfenbrand zwischen
Friedhof und Bensberger Straße; hierbei sollte schwerpunktmäßig die Anlage
eines Gehweges geprüft werden.
Bürgerbeteiligung:
Im Zeitraum vom 10. November 2014 bis zum 12. Dezember 2014 fand eine Bürgerbeteiligung statt, in der die Eigentümer und Mieter des auszubauenden Abschnitts der Straße Am Scherfenbrand zwischen Freudenthaler Weg und Ende der Bebauung mit einem Anliegerschreiben und der beigefügten Vorplanung Gelegenheit hatten, ihre Anregungen und Bedenken zu äußern.
Die detaillierten Ergebnisse der Bürgerbeteiligung sind in der Anlage 01 „Bürgerbeteiligung“ dargestellt. Die Anregungen können wie folgt zusammengefasst werden:
Anregungen, die in die Planung
mitaufgenommen wurden:
Erhöhung der Anzahl der öffentlichen
Stellplätze
Dem Wunsch, mehr Parkraum zu schaffen, soll
bei der überarbeiteten Planung entgegen gekommen werden. Während die bei der
Bürgerbeteiligung vorgelegte Planung alternierende Parkmarkierungen mit
häufigeren Wechseln der Parkstände vorsah, um ein niedriges
Geschwindigkeitsniveau zu erreichen und Durchgangsverkehr zu vermeiden, sieht
die überarbeitete Planung keine Vorgabe der Stellflächen mehr vor. Dadurch kann
die Kapazität von vorher 35 auf nun 48 Stellplätze um 13
Stellplatzmöglichkeiten erhöht werden. Hierbei bieten die geplanten Baumstandorte
eine gute Orientierung, Stellplätze in deren Umfeld aufzusuchen, um einerseits
die Kapazitäten möglichst optimal auszuschöpfen und andererseits das
Geschwindigkeitsniveau niedrig zu halten.
Beibehaltung der vorhandenen Standorte der Beleuchtungsanlage
Da die Beleuchtungsanlage zum Teil sehr veraltet ist und in der Vergangenheit wegen hoher Störanfälligkeit immer wieder nachgebessert werden musste, ist im Rahmen des Straßenausbaus auch hierfür eine Erneuerung vorgesehen. Zur besseren Ausleuchtung des gesamten Straßenraums in LED-Technik sind die Standorte der einzelnen Leuchtpunkte dafür neu festgelegt worden. Auf Wunsch der Anwohner wurden die neu gewählten Standorte überarbeitet, so dass die ursprünglichen Standorte weitgehend erhalten bleiben können.
Kein Ausbau in dem Abschnitt zwischen
Eckbereich Höhe Haus-Nr. 168a und Ende der Bebauung
Wegen des geringeren Gesamtquerschnitts der Straße Am Scherfenbrand konnte in dem Abschnitt zwischen Eckbereich (Höhe Haus-Nr. 168a) und Ende der Bebauung nur ein einseitiger Gehweg mit 1,50 m Breite auf der bebauten Seite (Westseite) und eine Fahrbahn mit etwa 4,75 m Breite vorgesehen werden. Anwohner verwiesen jedoch auf den noch recht guten Zustand dieses Straßenabschnittes und sprachen sich für den Verzicht der erstmaligen Herstellung in diesem Bereich aus. Diesem Wunsch soll entsprochen werden, obwohl ein Bodengutachten auch in diesem Bereich zum Teil einen sehr geringen Unterbau nachweist. Die erstmalige Herstellung soll hier – bis auf weiteres – zurückgestellt werden.
Anregungen,
die nicht in die Planung mitaufgenommen werden konnten:
Niveaugleicher Ausbau (Spielstraße)
Aufgrund der auszubauenden Strecke von ca.
500 m und des - wenn auch geringen - Durchgangsverkehrs besteht in Abstimmung
mit dem Fachbereich Straßenverkehr keine Möglichkeit einen verkehrsberuhigten
Bereich (Spielstraße) einzurichten und anzuordnen. Zum anderen ist die Straße
Am Scherfenbrand Teil einer Wegeverbindung im Rahmen der Schulwegsicherung zur
GGS-Waldschule, sodass hierfür ausreichend breite Gehwege vorgesehen werden sollten;
dies gilt auch für Fußgänger mit Kinderwagen oder mit Rollatoren, die
ausreichend Berücksichtigung finden sollen.
Anders ist die Situation in dem ca. 100 m langen Abschnitt zwischen Haus–Nr. 160/ 183 und 168a zu bewerten:
Zu den hier in der Bürgerbeteiligung angebotenen Varianten gab es nur geringe Rückäußerungen, sodass die Variante A weiter verfolgt werden soll.
Mit dem Erhalt der 3 vorhandene Bäume vor Haus-Nr. 164a - 166a ist der Verzicht auf die Fortführung des südl. Gehweges in diesem Bereich verbunden. Dies bedeutet, dass für den motorisierten und fußläufigen Verkehr hier eine gut 6,00 m breite Fläche zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung steht (wie heute auch), die dann in Asphalt- und Pflasterbauweise ausgebaut würde. Diese Gestaltung soll gerade im Kurvenbereich zu einer Reduzierung der Geschwindigkeiten führen und wird von Seiten der Verwaltung befürwortet.
Einbahnregelung
Eine Einbahnregelung, wie von einigen Anwohnern
vorgeschlagen, führt erfahrungsgemäß zu höheren Geschwindigkeiten, weil kein
Gegenverkehr zu erwarten ist und sollte daher ohne zwingende Gründe möglichst
vermieden werden. Zudem führt eine Einbahnregelung zu einer Mehrbelastung für
Autofahrer und Anwohner infolge von Umwegefahrten. Auch die erwartete höhere
Parkraumkapazität ist damit nicht zu erreichen, weil bei Einrichtung von
beidseitigen Gehwegen der verbleibende Fahrbahnquerschnitt nur einseitiges
Parken zulässt.
Baumstandorte
Aufgrund des nahe gelegenen Waldbereichs sprachen
sich zwar einige Anwohner gegen eine Begrünung im Straßenraum aus, diese dient
jedoch der räumlichen Gestaltung, unterstützt die vorgegebene Geschwindigkeit
von 30 km/h und ist eine hilfreiche Orientierung für die
Stellplatzmöglichkeiten. Daher sind 8 neue Baumstandorte in Abhängigkeit der
vorhandenen privaten Bepflanzungen sowie der Kanal- und Leitungstrassen
vorgesehen. Analog zu den schon
vorhandenen Bäumen im Straßenraum sollen auch die geplanten Bäume in Säulenform
(schmaler Wuchs) gewählt werden. Zudem
wirken sich die Bäume positiv auf die Schadstoffbindung und Filterung,
Regulierung von Wärmespitzen durch Beschattung, Produktion von Sauerstoff,
Erhöhung der Luftfeuchtigkeit, Schaffung von Lebensräumen für Tiere sowie auf
die Vernetzung der Grünräume aus. Bäume steigern somit in der Stadt das
Wohlbefinden des Einzelnen.
Zu Beschlusspunkt
1:
Planung für den
Endausbau Am Scherfenbrand zwischen Freudenthaler Weg und Höhe Haus-Nr. 168 a (siehe
Anlagen 03 - 05)
Auf Grund der Abwägung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung hat die Planung Am Scherfenbrand, für den Abschnitt zwischen Freudenthaler Weg und Eckbereich (Höhe Haus-Nr. 168a) folgende Merkmale:
- Jeweils ca. 2,00 m breite Gehwege (Plattenbelag), die durch Hochborde von der Fahrbahn abgesetzt werden
- 6,00 m breite Fahrbahn in Asphalt
- Ca. 48 öffentliche Stellplätze
- Weitgehende Beibehaltung der Standorte für die Beleuchtung
- 8 neue Baumstandorte
- Niveaugleicher Ausbau im Teilstück zwischen Haus – Nr. 160/183 und 168a in Asphalt und Pflasterbauweise für die Randbereiche
- Ausweisung als Tempo-30-Zone
Kosten und
Anliegerbeiträge:
Die geschätzten Baukosten für den Endausbau zwischen Freudenthaler Weg und Eckbereich (Höhe Haus-Nr. 168a) einschließlich Begrünungs-, Beleuchtungs- und Baunebenkosten belaufen sich auf ca. 750.000 €.
Da es sich bei dem geplanten Ausbau um einen erstmaligen Ausbau handelt, fallen für die Grundstückseigentümer, deren Grundstücke durch den Ausbau baulich erschlossen werden, Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff BauGB an. Der Erschließungsbeitrag wird mit 90% der abrechnungsfähigen Baukosten veranschlagt und über einen Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Grundstückseigentümer umgelegt.
Zu Beschlusspunkt
2:
Mittelfristige Verschiebung des Endausbaus
Am Scherfenbrand für den Abschnitt zwischen Eckbereich (Höhe
Haus-Nr. 168a) und Ende der Bebauung
Da der Bereich zwischen Eckbereich (Höhe Haus-Nr. 168a) und Ende der Bebauung noch in einem akzeptablen Unterhaltungszustand ist, wird zu diesem Zeitpunkt auf die erstmalige Herstellung verzichtet. Damit wird die erstmalige Herstellung dieses Bereichs grundsätzlich nicht ausgeschlossen, sondern lediglich mittelfristig verschoben.
Kosten -
Anliegerbeiträge:
Bei Verzicht auf die erstmalige Herstellung in diesem Bereich fallen für die betroffenen Anlieger keine Anliegerbeiträge an. Die geschätzten Gesamtbaukosten von ursprünglich 950.000 € reduzieren sich dann auf 750.000 €.
Zu
Beschlusspunkt 3:
Planung zur
Herstellung eines Gehweges Am Scherfenbrand zwischen Friedhof/Ende der Bebauung
und Bensberger Straße gemäß Variante I (siehe Anlagen 06 - 07)
Ergänzend zur Planung des erstmaligen Ausbaus der Straße Am
Scherfenbrand zwischen Freudenthaler Weg und dem Friedhof beauftragte der Bau-
und Planungsausschuss die Verwaltung am 28.04.2014 (Antrag Nr. 2769/2014) mit
der Machbarkeitsprüfung und der Kostenschätzung für einen Ausbau der Straße Am
Scherfenbrand zwischen Friedhof und Bensberger Straße.
Da heute in diesem Abschnitt nur auf der Ostseite ein unbeleuchteter
Fußweg – als Waldweg in wassergebundener Form – existiert, galt es im Rahmen
des Prüfauftrags besonders für Fußgänger eine Verbesserung anzustreben.
Die Ergebnisse der Prüfung (3 Varianten) sind in Anlage 06 aufgeführt.
Die Variante I sieht einen Fußweg auf der Westseite niveaugleich mit der
Fahrbahnfläche vor. Dies bedingt aus technischen Gründen auch die oberflächige
Erneuerung der gesamten Fahrbahnfläche. Der Querschnitt teilt sich bei dieser
Möglichkeit in eine 4,75 m breite Fahrbahn (Begegnungsverkehr PKW/LKW) und
einen 1,50 m breiten Gehweg auf der Westseite auf, der durch eine markierte
Doppellinie und Leitpfosten von der Fahrbahn getrennt wird. Die Entwässerung
der gesamten Verkehrsfläche erfolgt über einen etwa 1,00 m breiten an den
Fußweg angegliederten Bankettstreifen in den westlich gelegenen Waldbereich.
Zusätzlich würde der gesamte Bereich mit neuen Leuchtmasten in
LED-Technik, die eine lückenlose Ausleuchtung des gesamten Abschnitts
garantieren, ausgestattet.
Die geschätzten Kosten für diese Variante liegen insgesamt bei 170.000,-
€.
Wegen der geringeren Kosten, des zurückhaltenden Eingriffs in den Baumbestand, der schon existierenden Beleuchtungsanlage auf der Westseite und der entwässerungstechnischen Vorteile wird die Variante I empfohlen.
Kosten:
Die Kosten für den Abschnitt der Straße Am Scherfenbrand zwischen Friedhof und Bensberger Straße belaufen
sich auf geschätzte 170.000 €.
Hierfür können die freiwerdenden Mittel aus Beschlusspunkt 2 verwendet werden; für diesen Abschnitt fallen keine Erschließungsbeiträge an.
Umsetzung:
Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung wird der Ausbau ab der 2. Jahreshälfte 2016 angestrebt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage 2015/0567
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Förster / 66 / 6636
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Maßnahme: 66431205021085 Endausbau Am Scherfenbrand
2015: 10.000 €
VE: 900.000 €
2016: 400.000 €
2017: 340.000 €
2018: 200.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Bürgerbeteiligung hat stattgefunden |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[ja |