Beschlussentwurf:

 

1.    Der Planung zum Endausbau der Straße Am Scherfenbrand für den Abschnitt zwischen Freudenthaler Weg und Eckbereich (Höhe Haus-Nr. 168a) wird zugestimmt.

 

2.    Der mittelfristigen Verschiebung des Endausbaus der Straße Am Scherfenbrand für den Abschnitt zwischen Eckbereich (Höhe Haus-Nr. 168a) und Ende der Bebauung wird zugestimmt.

 

3.    Der Planung zur Herstellung eines Gehweges Am Scherfenbrand zwischen Friedhof/ Ende der Bebauung und Bensberger Straße gem. Variante I wird zugestimmt.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Ausgangssituation:

 

Auf Grundlage des Verkehrsgutachtens, welches einen sehr geringen Durchgangsverkehr nachwies und somit keine verkehrsregelnden Maßnahmen vorsah, und aufgrund des schlechten baulichen Zustandes der Baustraße Am Scherfenbrand wurde die Verwaltung mit Vorlage 2302/2013 „Ausbau der Straße Am Scherfenbrand“ am 26.09.2013 von der Bezirksvertretung III damit beauftragt, die Planung zum erstmaligen Ausbau der Straße Am Scherfenbrand zwischen Freudenthaler Weg und dem Friedhof in das Arbeitsprogramm aufzunehmen. Dabei sprach sich die Bezirksvertretung „für einen einfachen Ausbau ohne Verkehrsberuhigung“ analog dem Straßenabschnitt zwischen Mülheimer Straße und Am Märchen, d. h. mit beidseitigen Gehwegen aus.

 

Ergänzend hierzu beauftragte der Bau- und Planungsausschuss die Verwaltung am 28.04.2014 (Vorlage 2769/2014) mit der Machbarkeitsprüfung und der Kostenschätzung für einen Ausbau der Straße Am Scherfenbrand zwischen Friedhof und Bensberger Straße; hierbei sollte schwerpunktmäßig die Anlage eines Gehweges geprüft werden.

Bürgerbeteiligung:

Im Zeitraum vom 10. November 2014 bis zum 12. Dezember 2014 fand eine Bürgerbeteiligung statt, in der die Eigentümer und Mieter des auszubauenden Abschnitts der Straße Am Scherfenbrand zwischen Freudenthaler Weg und Ende der Bebauung mit einem Anliegerschreiben und der beigefügten Vorplanung Gelegenheit hatten, ihre Anregungen und Bedenken zu äußern.

 

Die detaillierten Ergebnisse der Bürgerbeteiligung sind in der Anlage 01 „Bürgerbeteiligung“ dargestellt. Die Anregungen können wie folgt zusammengefasst werden:

 

Anregungen, die in die Planung mitaufgenommen wurden:

Erhöhung der Anzahl der öffentlichen Stellplätze

 

Dem Wunsch, mehr Parkraum zu schaffen, soll bei der überarbeiteten Planung entgegen gekommen werden. Während die bei der Bürgerbeteiligung vorgelegte Planung alternierende Parkmarkierungen mit häufigeren Wechseln der Parkstände vorsah, um ein niedriges Geschwindigkeitsniveau zu erreichen und Durchgangsverkehr zu vermeiden, sieht die überarbeitete Planung keine Vorgabe der Stellflächen mehr vor. Dadurch kann die Kapazität von vorher 35 auf nun 48 Stellplätze um 13 Stellplatzmöglichkeiten erhöht werden. Hierbei bieten die geplanten Baumstandorte eine gute Orientierung, Stellplätze in deren Umfeld aufzusuchen, um einerseits die Kapazitäten möglichst optimal auszuschöpfen und andererseits das Geschwindigkeitsniveau niedrig zu halten.

Beibehaltung der vorhandenen Standorte der Beleuchtungsanlage

 

Da die Beleuchtungsanlage zum Teil sehr veraltet ist und in der Vergangenheit wegen hoher Störanfälligkeit immer wieder nachgebessert werden musste, ist im Rahmen des Straßenausbaus auch hierfür eine Erneuerung vorgesehen. Zur besseren Ausleuchtung des gesamten Straßenraums in LED-Technik sind die Standorte der einzelnen Leuchtpunkte dafür neu festgelegt worden. Auf Wunsch der Anwohner wurden die neu gewählten Standorte überarbeitet, so dass die ursprünglichen Standorte weitgehend erhalten bleiben können.

 

Kein Ausbau in dem Abschnitt zwischen Eckbereich Höhe Haus-Nr. 168a und Ende der Bebauung

 

Wegen des geringeren Gesamtquerschnitts der Straße Am Scherfenbrand konnte in dem Abschnitt zwischen Eckbereich (Höhe Haus-Nr. 168a) und Ende der Bebauung nur ein einseitiger Gehweg mit 1,50 m Breite auf der bebauten Seite (Westseite) und eine Fahrbahn mit etwa 4,75 m Breite vorgesehen werden. Anwohner verwiesen jedoch auf den noch recht guten Zustand dieses Straßenabschnittes und sprachen sich für den Verzicht der erstmaligen Herstellung in diesem Bereich aus. Diesem Wunsch soll entsprochen werden, obwohl ein Bodengutachten auch in diesem Bereich zum Teil einen sehr geringen Unterbau nachweist. Die erstmalige Herstellung soll hier – bis auf weiteres – zurückgestellt werden.

 

Anregungen, die nicht in die Planung mitaufgenommen werden konnten:

 

Niveaugleicher Ausbau (Spielstraße)

 

Aufgrund der auszubauenden Strecke von ca. 500 m und des - wenn auch geringen - Durchgangsverkehrs besteht in Abstimmung mit dem Fachbereich Straßenverkehr keine Möglichkeit einen verkehrsberuhigten Bereich (Spielstraße) einzurichten und anzuordnen. Zum anderen ist die Straße Am Scherfenbrand Teil einer Wegeverbindung im Rahmen der Schulwegsicherung zur GGS-Waldschule, sodass hierfür ausreichend breite Gehwege vorgesehen werden sollten; dies gilt auch für Fußgänger mit Kinderwagen oder mit Rollatoren, die ausreichend Berücksichtigung finden sollen.

 

Anders ist die Situation in dem ca. 100 m langen Abschnitt zwischen Haus–Nr. 160/ 183 und 168a zu bewerten:

Zu den hier in der Bürgerbeteiligung angebotenen Varianten gab es nur geringe Rückäußerungen, sodass die Variante A weiter verfolgt werden soll.

 

Mit dem Erhalt der 3 vorhandene Bäume vor Haus-Nr. 164a - 166a ist der Verzicht auf die Fortführung des südl. Gehweges in diesem Bereich verbunden. Dies bedeutet, dass für den motorisierten und fußläufigen Verkehr hier eine gut 6,00 m breite Fläche zur gemeinsamen Nutzung zur Verfügung steht (wie heute auch), die dann in Asphalt- und Pflasterbauweise ausgebaut würde. Diese Gestaltung soll gerade im Kurvenbereich zu einer Reduzierung der Geschwindigkeiten führen und wird von Seiten der Verwaltung befürwortet.

 

Einbahnregelung

 

Eine Einbahnregelung, wie von einigen Anwohnern vorgeschlagen, führt erfahrungsgemäß zu höheren Geschwindigkeiten, weil kein Gegenverkehr zu erwarten ist und sollte daher ohne zwingende Gründe möglichst vermieden werden. Zudem führt eine Einbahnregelung zu einer Mehrbelastung für Autofahrer und Anwohner infolge von Umwegefahrten. Auch die erwartete höhere Parkraumkapazität ist damit nicht zu erreichen, weil bei Einrichtung von beidseitigen Gehwegen der verbleibende Fahrbahnquerschnitt nur einseitiges Parken zulässt.

 

Baumstandorte

 

Aufgrund des nahe gelegenen Waldbereichs sprachen sich zwar einige Anwohner gegen eine Begrünung im Straßenraum aus, diese dient jedoch der räumlichen Gestaltung, unterstützt die vorgegebene Geschwindigkeit von 30 km/h und ist eine hilfreiche Orientierung für die Stellplatzmöglichkeiten. Daher sind 8 neue Baumstandorte in Abhängigkeit der vorhandenen privaten Bepflanzungen sowie der Kanal- und Leitungstrassen vorgesehen. Analog zu den schon vorhandenen Bäumen im Straßenraum sollen auch die geplanten Bäume in Säulenform (schmaler Wuchs) gewählt werden. Zudem wirken sich die Bäume positiv auf die Schadstoffbindung und Filterung, Regulierung von Wärmespitzen durch Beschattung, Produktion von Sauerstoff, Erhöhung der Luftfeuchtigkeit, Schaffung von Lebensräumen für Tiere sowie auf die Vernetzung der Grünräume aus. Bäume steigern somit in der Stadt das Wohlbefinden des Einzelnen.

 

Zu Beschlusspunkt 1:

Planung für den Endausbau Am Scherfenbrand zwischen Freudenthaler Weg und Höhe Haus-Nr. 168 a (siehe Anlagen 03 - 05)

 

Auf Grund der Abwägung der Ergebnisse der Bürgerbeteiligung hat die Planung Am Scherfenbrand, für den Abschnitt zwischen Freudenthaler Weg und Eckbereich (Höhe Haus-Nr. 168a) folgende Merkmale:

 

-       Jeweils ca. 2,00 m breite Gehwege (Plattenbelag), die durch Hochborde von der Fahrbahn abgesetzt werden

-       6,00 m breite Fahrbahn in Asphalt

-       Ca. 48 öffentliche Stellplätze

-       Weitgehende Beibehaltung der Standorte für die Beleuchtung

-       8 neue Baumstandorte

-       Niveaugleicher Ausbau im Teilstück zwischen Haus – Nr. 160/183 und 168a in Asphalt und Pflasterbauweise für die Randbereiche

-       Ausweisung als Tempo-30-Zone

 

Kosten und Anliegerbeiträge:

 

Die geschätzten Baukosten für den Endausbau zwischen Freudenthaler Weg und Eckbereich (Höhe Haus-Nr. 168a) einschließlich Begrünungs-, Beleuchtungs- und Baunebenkosten belaufen sich auf ca. 750.000 €.

 

Da es sich bei dem geplanten Ausbau um einen erstmaligen Ausbau handelt, fallen für die Grundstückseigentümer, deren Grundstü­cke durch den Ausbau baulich erschlossen werden, Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff BauGB an. Der Erschließungsbeitrag wird mit 90% der abrechnungsfähigen Baukosten veranschlagt und über einen Verteilungsschlüssel auf die einzelnen Grundstückseigentümer umgelegt.

 

Zu Beschlusspunkt 2:

Mittelfristige Verschiebung des Endausbaus Am Scherfenbrand für den Abschnitt zwischen Eckbereich (Höhe Haus-Nr. 168a) und Ende der Bebauung

 

Da der Bereich zwischen Eckbereich (Höhe Haus-Nr. 168a) und Ende der Bebauung noch in einem akzeptablen Unterhaltungszustand ist, wird zu diesem Zeitpunkt auf die erstmalige Herstellung verzichtet. Damit wird die erstmalige Herstellung dieses Bereichs grundsätzlich nicht ausgeschlossen, sondern lediglich mittelfristig verschoben.

 

Kosten - Anliegerbeiträge:

 

Bei Verzicht auf die erstmalige Herstellung in diesem Bereich fallen für die betroffenen Anlieger keine Anliegerbeiträge an. Die geschätzten Gesamtbaukosten von ursprünglich 950.000 € reduzieren sich dann auf 750.000 €.

 

Zu Beschlusspunkt 3:

Planung zur Herstellung eines Gehweges Am Scherfenbrand zwischen Friedhof/Ende der Bebauung und Bensberger Straße gemäß Variante I (siehe Anlagen 06 - 07)

 

Ergänzend zur Planung des erstmaligen Ausbaus der Straße Am Scherfenbrand zwischen Freudenthaler Weg und dem Friedhof beauftragte der Bau- und Planungsausschuss die Verwaltung am 28.04.2014 (Antrag Nr. 2769/2014) mit der Machbarkeitsprüfung und der Kostenschätzung für einen Ausbau der Straße Am Scherfenbrand zwischen Friedhof und Bensberger Straße.

Da heute in diesem Abschnitt nur auf der Ostseite ein unbeleuchteter Fußweg – als Waldweg in wassergebundener Form – existiert, galt es im Rahmen des Prüfauftrags besonders für Fußgänger eine Verbesserung anzustreben.

Die Ergebnisse der Prüfung (3 Varianten) sind in Anlage 06 aufgeführt.

Die Variante I sieht einen Fußweg auf der Westseite niveaugleich mit der Fahrbahnfläche vor. Dies bedingt aus technischen Gründen auch die oberflächige Erneuerung der gesamten Fahrbahnfläche. Der Querschnitt teilt sich bei dieser Möglichkeit in eine 4,75 m breite Fahrbahn (Begegnungsverkehr PKW/LKW) und einen 1,50 m breiten Gehweg auf der Westseite auf, der durch eine markierte Doppellinie und Leitpfosten von der Fahrbahn getrennt wird. Die Entwässerung der gesamten Verkehrsfläche erfolgt über einen etwa 1,00 m breiten an den Fußweg angegliederten Bankettstreifen in den westlich gelegenen Waldbereich.

Zusätzlich würde der gesamte Bereich mit neuen Leuchtmasten in LED-Technik, die eine lückenlose Ausleuchtung des gesamten Abschnitts garantieren, ausgestattet.

Die geschätzten Kosten für diese Variante liegen insgesamt bei 170.000,- €.

Wegen der geringeren Kosten, des zurückhaltenden Eingriffs in den Baumbestand, der schon existierenden Beleuchtungsanlage auf der Westseite und der entwässerungstechnischen Vorteile wird die Variante I empfohlen.

Kosten:

 

Die Kosten für den Abschnitt der Straße Am Scherfenbrand zwischen Friedhof und Bensberger Straße belaufen sich auf geschätzte 170.000 €.

Hierfür können die freiwerdenden Mittel aus Beschlusspunkt 2 verwendet werden; für diesen Abschnitt fallen keine Erschließungsbeiträge an.

 

Umsetzung:

 

Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung wird der Ausbau ab der 2. Jahreshälfte 2016 angestrebt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2015/0567

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Förster / 66 / 6636

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

Maßnahme: 66431205021085 Endausbau Am Scherfenbrand

2015:                10.000 €

VE:                 900.000 €

2016:              400.000 €

2017:              340.000 €

2018:              200.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

[nein]

 [nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

Bürgerbeteiligung hat stattgefunden

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

 [nein]

 [nein]

[ja