Betreff
Umbau B8/Europaring in Küppersteg
- Sachstand zum ersten Planungsabschnitt und Bürgerbeteiligung
Vorlage
2015/0550
Aktenzeichen
sy
Art
Kenntnisnahmevorlage

 

Kenntnisnahme:

 

1.    Der Sachstand zur Planung des ersten Abschnittes B8/Windthorststraße/ Hardenbergstraße (Südseite Richtung Wiesdorf) wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Unter Vorsitz von Herrn Oberbürgermeister Buchhorn findet am 18. August 2015 eine Bürgerinformation in Küppersteg statt.

 

 

gezeichnet:

                                                                                    In Vertretung

Buchhorn                                                                  Deppe

Begründung:

 

Ausgangslage:

 

Mit Vorlage-Nr. 0905/2011 “Entwicklungsstudie B8/Europaring; Untersuchung eines stufenweisen Umbaus der B8 zu einem anwohnerverträglichen und leistungsfähigen Stadtboulevard“ hat der Rat in seiner Sitzung am 11.04.2011 die Entwicklungsstudie zur B8 zur Kenntnis genommen sowie als ersten Planungsabschnitt den Unterführungsbereich Küppersteger Straße/Bismarckstraße festgelegt.

Die Studie hatte ergeben, dass für den Europaring im Bereich Küppersteg aufgrund der Verkehrsbelastung zwei überbreite Fahrspuren ausreichen, um den Verkehr auch zukünftig zu bewältigen. Das Gesamtverkehrsaufkommen von ca. 40.000 Fahrzeugen am Tag macht es aber weiterhin erforderlich, dass der Knoten in zwei Ebenen mit planfreier Nord-Südverbindung in Tieflage und kürzeren Rampen sowie mit einem Kreisverkehr in Null-Ebene erhalten bleibt.

Die Reduzierung der Fahrstreifen von je zwei auf einen ermöglicht eine Abböschung der Randbereiche und ein Abtragen der maroden Stützwände. Mit einer attraktiven Begrünung können große Bereiche der Stützwände entlang der B8 entfallen und so dauerhaft Sanierungs- und Instandsetzungskosten reduzieren.

 

 

 

Beispielhafte Umgestaltung der Unterführung Küppersteg mit einer Böschung

 

 

Planungen zum ersten Bauabschnitt B8/Windthorststraße/Hardenbergstraße:

 

Der erste Planungsabschnitt umfasst den südlichen Teil der Troglage, der bereits heute durch die provisorischen Abstützungen nur einspurig zu befahren ist.

Von Wiesdorf kommend wird der erste Bereich nach der Hochstraße über die DB-Gleise und Am Neuenhof im vorhandenen Straßenraum durch Markierungen eingeengt. Der im Anschluss beginnende Rampenbereich wird zurückgebaut und es entsteht ein begrünter Böschungsbereich mit Parkstreifen zur Windthorststraße bzw. Hardenbergstraße. Die hier noch vorhandenen zwei Fahrstreifen teilen sich auf in einen mittleren, durchgehenden Fahrstreifen sowie eine Spurreduzierung bzw. Spuraddition des äußeren Fahrstreifens als Ab- bzw. Auffahrt auf den Europaring.

 

 

 

Der Querschnitt des Europarings hat an dieser Stelle folgende Abmessungen:

 

1,00 m            befestigtes Bankett

3,50 m            Fahrbahn

3,50 m            Fahrbahn

2,00 m            begrünter Mittelstreifen

3,50 m            Fahrbahn

3,50 m            Fahrbahn

1,00 m            befestigtes Bankett

 

In der Troglage reduziert sich der Querschnitt auf einen überbreiten Fahrstreifen je Richtung. Die Fahrbahnbreite ermöglicht auch an einem liegengebliebenen Fahrzeug noch vorbei zu fahren. Der Querschnitt des Europarings hat an dieser Stelle folgende Abmessungen:

 

1,00 m            Schrammboard

5,00 m            Fahrbahn

2,00 m            begrünter Mittelstreifen

5,00 m            Fahrbahn

1,00 m            Schrammboard

 

Auf der Nordseite der Unterführung steht der gewohnte Querschnitt mit je zwei Fahrstreifen je Richtung wieder zur Verfügung.

 

Für die Bereiche der Windthorststraße bzw. Hardenbergstraße ist in diesem Zusammenhang ein anwohnergerechter Rückbau der vorhandenen Fahrbahnen geplant. Radfahrer sollen auf einem markierten Schutzstreifen geführt werden. Ferner ist eine Erhöhung der Parkplatzanzahl vorgesehen. Optional bietet sich die Möglichkeit an, die Grünstreifen für Sicht- und Lärmschutz zu nutzen.

 

 

Kosten:

 

Die Kosten für den ersten Abschnitt der Unterführung Küppersteg (südliche Rampe) belaufen sich auf ca. 3.000.000 Euro und sind im Haushalt etatisiert. Für den zweiten Abschnitt konnten bislang keine Mittel in den Haushalt eingestellt werden.

 

 

Ausblick auf den zweiten Abschnitt B8/Windthorststraße/Hardenbergstraße

 

Der zweite, nördliche Abschnitt sieht eine Überdeckelung des Rampenbereiches bis in Höhe der Kirche Christus König vor. Hierdurch entsteht eine mögliche Freifläche, die von der Windthorststraße bis zur Hardenbergstraße reicht und Raum für unterschiedliche Nutzungen bietet. Auf dieser Fläche wären z. B. Grünbereiche mit Aufenthaltszonen, Marktflächen und Freizeitnutzung allgemeiner Art möglich.

Unter dem Deckel verläuft eine Tunnelröhre mit je einem Fahrstreifen mit einer Breite von 5,00 m in Richtung Opladen bzw. Wiesdorf. Der sich daran anschließende Rampenbereich erhält spiegelbildlich den gleichen Aufbau wie die Südseite mit je einer Fahrbahn, begrünten Böschungen und einem Ein- und Ausfahrtsbereich auf die Windthorststraße bzw. Hardenbergstraße.

 

 

Bürgerbeteiligung:

 

Am 18. August 2015 ist die 3. Bürgerinformation in den Räumlichkeiten der AVEA,

Im Eisholz 3 unter dem Vorsitz von Herrn Oberbürgermeister Buchhorn geplant.

Vorgesehen ist eine Informationsveranstaltung mittels PowerPoint-Vortag sowie anschließender Diskussionsrunde zu der vorgestellten Planung. Die Veranstaltung richtet sich an die unmittelbaren Anwohner des Europarings sowie allg. interessierte Bürgerinnen und Bürger. Anhand der Planung werden grundlegende und detaillierte Informationen zum aktuellen Sachstand vorgestellt. Ferner besteht die Möglichkeit, einen direkten und persönlichen Kontakt zwischen Bürgern und Fachverwaltung herzustellen.

 

 

Weitere Vorgehensweise:

 

2016: Planungsbeschlussvorlage

anschließend folgen Baubeschlussvorlage und

- vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung –

die Ausschreibung und Vergabe der Baumaßnahme

 

2018: Baubeginn des südlichen Abschnittes

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2015/0550

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Syring/66/406 - 66 00

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

Maßnahme/ Finanzstelle: 66511205021116, Unterführung B8 Küppersteg

2015:             50.000 Euro

2016:             60.000 Euro

2017:                       0 Euro

2018:        3.000.000 Euro

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

keine

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

keine

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[ja]

[ja]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

Bürgerversammlung, Internetinformationen

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[ja]

[ja]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um die Planungen zur Umgestaltung weiter fortführen zu können, ist nach den Sommerferien eine Bürgerinformation vorgesehen, um Bedenken und Anregungen der Anwohner einzuholen. Um diesen Termin halten zu können, ist eine Kenntnisnahme der politischen Gremien noch in diesem Turnus erforderlich.

 

 

 

Die Anlage „B8_Küppersteg_LP-V3.1_500“ liegt den Fraktionen und Gruppen des Rates zusätzlich in farbiger und vergrößerter Form vor.

Zudem besteht für Mandatsträger die Möglichkeit, diesen Plan in Session aufzurufen und einzusehen. Die interessierte Öffentlichkeit kann über das Ratsinformationssystem auch alle öffentlichen Unterlagen einsehen.