Beschlussentwurf:
Der Rat ermächtigt den Oberbürgermeister, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Mettmann über die Zusammenarbeit der Leitstellen für den Brandschutz und den Rettungsdienst abzuschließen.
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Stein
Begründung:
Sowohl nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) § 21 als auch nach dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG NRW) §§ 7 und 8 ist die Stadt Leverkusen verpflichtet eine ständig besetzte Leitstelle für den Brandschutz und den Rettungsdienst zu betreiben. Dabei ist der Begriff „ständig besetzt“ nicht nur als 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr auszulegen, sondern auch als Grundlage für Ersatzmaßnahmen, wenn ein Notruf über die 112 nicht innerhalb von 30 Sekunden angenommen werden kann.
Die Leistelle der Feuerwehr Leverkusen ist über vier Notrufleitungen in einem Kabel verbunden. Durch Baggerarbeiten ist die vollständige Verbindungsunterbrechung nach außen möglich (zuletzt am 05.02.2015). Beim Neubau der Feuerwache sind zumindest zwei zuführende Kabel vorgesehen. Aufgrund der durch ein Gutachten untersuchten Einsatzsituation ist die nächtliche Besetzung der Leitstelle durch einen Leitstellenbeamten ausreichend. Aufgrund der internen Dienst- und Ablösepläne ist dieser Beamte bis zu 4,5 Stunden alleine in der Leitstelle. Er kann jederzeit die drei anderen im Dienst befindlichen Leitstellenbeamten alarmieren. Sollte der am Leitstellenplatz sitzende Beamte jedoch unerwartet ausfallen, könnte dies bis zu 4,5 Stunden nicht bemerkt werden und die Notrufe blieben unbeantwortet.
Aus diesen Gründen haben größere Feuerwehren eine Ersatzleitstelle betriebsbereit und mehrere Leitstellenbeamte an den Arbeitstischen sitzen. Um die Ausgaben von mehreren Millionen € für eine Ersatzleitstelle und die Kosten für eine zweite Person in den Nachtstunden zu vermeiden, soll diese Vereinbarung geschlossen werden.
Im Jahr 2012 wurden daher die Leistellen Mettmann und Leverkusen vom Landrat und Oberbürgermeister gem. der Erlasslage gegenseitig als Ausfallebene benannt.
Die Leitstelle des Kreises Mettmann steht vor den gleichen Problemen zur Ausfallsicherheit wie Leverkusen. Mit dieser rechtlich möglichen Vereinbarung soll die Ausfallsicherheit der Leistellen sichergestellt und in die rechtlich konforme Form gebracht werden.
Wird ein Notruf nicht innerhalb von 30 Sekunden nach dem ersten Klingeln von der zuständigen Leitstelle entgegengenommen erfolgt automatisch die Weitergabe an die andere Leitstelle. Dort wird der Notruf erfasst und wie ein eigenes Notrufersuchen bearbeitet. Die bearbeitende Leitstelle leitet auf geeignetem Weg den Notruf an die zuständige Leitstelle weiter und kontrolliert die Annahme. Sollte die zuständige Leitstelle den weitergegebenen Notruf nicht annehmen (durch Personalausfall) oder annehmen können (durch Technikausfall) wird auf anderem Wege (Fax, Telefon, Funk, Email) alarmiert.
Sollten alle vier Notrufleitungen der Leitstelle Leverkusen besetzt sein, würde automatisch innerhalb einer Sekunde der fünfte sowie folgende Notrufe auf die andere Leitstelle weitergeleitet und wie oben beschrieben weiter behandelt.
Mit anderen Nachbarleitstellen wäre eine derartige Vereinbarung nur mit erheblichen Schwierigkeiten und Kosten umsetzbar, da dort andere Leitstellensysteme eingesetzt werden. Der Kreis Mettmann und die Stadt Leverkusen setzten technisch das gleiche Leitstellensystem ein, so dass dies die günstigste Lösung darstellt.
Die genauen Kosten der Anpassung der Systeme können sich nur aus den noch zu entwickelnden technischen Beschreibungen und den einzuholenden Angeboten ergeben.
Der öffentlich rechtliche Vertrag ist mit dem Kreis Mettmann und den Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf als zuständige Aufsichtsbehörden abgestimmt und tritt erst nach der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden in Kraft.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Holtzschneider,
Feuerwehr, 0214/7505-370
Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die
Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum
Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Vertragliche Vereinbarung der Leitstellen für den Brandschutz und den Rettungsdienst der Stadt Leverkusen und des Kreises Mettmann über die Kooperation bei Ausfall und Überlastung.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzposition 782600, Finanzstelle 37000265012000
Erneuerung Leitstelle Brandschutz
Finanzposition 782600, Finanzstelle 37000270012000
Erneuerung Leitstelle Rettungsdienst
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten, Abschreibungen,
Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Für 2015 sind 100.000 €, jeweils 50.000 € aus Brandschutz und Rettungsdienst für die technische Umsetzung angemeldet.
Erhebliche, nicht bezifferte Einsparungen durch Vermeidung des Aufbaus einer zweiten Leitstelle als Rückfallebene und Personaleinsparungen durch den planmäßigen Einsatz nur eines Leitstellenbeamten in den Nachtstunden. Die planmäßige Erneuerung nur der technischen Geräte der Leitstelle hat zuletzt rd. 2 Mio. € erfordert.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
2016 100.000 €
2017 100.000 €
Erhebliche, nicht bezifferte Einsparungen durch Vermeidung des Aufbaus einer zweiten Leitstelle als Rückfallebene und Personaleinsparungen durch den planmäßigen Einsatz nur eines Leitstellenbeamten in den Nachtstunden. Die planmäßige Erneuerung nur der technischen Geräte der Leitstelle hat zuletzt rd. 2 Mio. € erfordert.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
50 % der Kosten der Leitstelle werden durch die Rettungsdienstgebühren refinanziert.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[nein] |
[nein] |