Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Leverkusen und dem Kreis Mettmann zur Zusammenarbeit der Feuerwehrleitstellen
Vorlage
2015/0575
Aktenzeichen
370-06-33
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat ermächtigt den Oberbürgermeister, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Mettmann über die Zusammenarbeit der Leitstellen für den Brandschutz und den Rettungsdienst abzuschließen.

 

gezeichnet:

                                                           In Vertretung

Buchhorn                                         Stein

Begründung:

 

Sowohl nach dem Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) § 21 als auch nach dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (RettG NRW) §§ 7 und 8 ist die Stadt Leverkusen verpflichtet eine ständig besetzte Leitstelle für den Brandschutz und den Rettungsdienst zu betreiben. Dabei ist der Begriff „ständig besetzt“ nicht nur als 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr auszulegen, sondern auch als Grundlage für Ersatzmaßnahmen, wenn ein Notruf über die 112 nicht innerhalb von 30 Sekunden angenommen werden kann.

 

Die Leistelle der Feuerwehr Leverkusen ist über vier Notrufleitungen in einem Kabel verbunden. Durch Baggerarbeiten ist die vollständige Verbindungsunterbrechung nach außen möglich (zuletzt am 05.02.2015). Beim Neubau der Feuerwache sind zumindest zwei zuführende Kabel vorgesehen. Aufgrund der durch ein Gutachten untersuchten Einsatzsituation ist die nächtliche Besetzung der Leitstelle durch einen Leitstellenbeamten ausreichend. Aufgrund der internen Dienst- und Ablösepläne ist dieser Beamte bis zu 4,5 Stunden alleine in der Leitstelle. Er kann jederzeit die drei anderen im Dienst befindlichen Leitstellenbeamten alarmieren. Sollte der am Leitstellenplatz sitzende Beamte jedoch unerwartet ausfallen, könnte dies bis zu 4,5 Stunden nicht bemerkt werden und die Notrufe blieben unbeantwortet.

 

Aus diesen Gründen haben größere Feuerwehren eine Ersatzleitstelle betriebsbereit und mehrere Leitstellenbeamte an den Arbeitstischen sitzen. Um die Ausgaben von mehreren Millionen € für eine Ersatzleitstelle und die Kosten für eine zweite Person in den Nachtstunden zu vermeiden, soll diese Vereinbarung geschlossen werden.

 

Im Jahr 2012 wurden daher die Leistellen Mettmann und Leverkusen vom Landrat und Oberbürgermeister gem. der Erlasslage gegenseitig als Ausfallebene benannt.

 

Die Leitstelle des Kreises Mettmann steht vor den gleichen Problemen zur Ausfallsicherheit wie Leverkusen. Mit dieser rechtlich möglichen Vereinbarung soll die Ausfallsicherheit der Leistellen sichergestellt und in die rechtlich konforme Form gebracht werden.

 

Wird ein Notruf nicht innerhalb von 30 Sekunden nach dem ersten Klingeln von der zuständigen Leitstelle entgegengenommen erfolgt automatisch die Weitergabe an die andere Leitstelle. Dort wird der Notruf erfasst und wie ein eigenes Notrufersuchen bearbeitet. Die bearbeitende Leitstelle leitet auf geeignetem Weg den Notruf an die zuständige Leitstelle weiter und kontrolliert die Annahme. Sollte die zuständige Leitstelle den weitergegebenen Notruf nicht annehmen (durch Personalausfall) oder annehmen können (durch Technikausfall) wird auf anderem Wege (Fax, Telefon, Funk, Email) alarmiert.

 

Sollten alle vier Notrufleitungen der Leitstelle Leverkusen besetzt sein, würde automatisch innerhalb einer Sekunde der fünfte sowie folgende Notrufe auf die andere Leitstelle weitergeleitet und wie oben beschrieben weiter behandelt.

 

Mit anderen Nachbarleitstellen wäre eine derartige Vereinbarung nur mit erheblichen Schwierigkeiten und Kosten umsetzbar, da dort andere Leitstellensysteme eingesetzt werden. Der Kreis Mettmann und die Stadt Leverkusen setzten technisch das gleiche Leitstellensystem ein, so dass dies die günstigste Lösung darstellt.

 

Die genauen Kosten der Anpassung der Systeme können sich nur aus den noch zu entwickelnden technischen Beschreibungen und den einzuholenden Angeboten ergeben.

 

Der öffentlich rechtliche Vertrag ist mit dem Kreis Mettmann und den Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf als zuständige Aufsichtsbehörden abgestimmt und tritt erst nach der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden in Kraft.

 

 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Holtzschneider, Feuerwehr, 0214/7505-370

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Vertragliche Vereinbarung der Leitstellen für den Brandschutz und den Rettungsdienst der Stadt Leverkusen und des Kreises Mettmann über die Kooperation bei Ausfall und Überlastung.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzposition 782600, Finanzstelle 37000265012000

Erneuerung Leitstelle Brandschutz

 

Finanzposition 782600, Finanzstelle 37000270012000

Erneuerung Leitstelle Rettungsdienst

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Für 2015 sind 100.000 €, jeweils 50.000 € aus Brandschutz und Rettungsdienst für die technische Umsetzung angemeldet.

 

Erhebliche, nicht bezifferte Einsparungen durch Vermeidung des Aufbaus einer zweiten Leitstelle als Rückfallebene und Personaleinsparungen durch den planmäßigen Einsatz nur eines Leitstellenbeamten in den Nachtstunden. Die planmäßige Erneuerung nur der technischen Geräte der Leitstelle hat zuletzt rd. 2 Mio. € erfordert.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

2016   100.000 €

2017   100.000 €

 

Erhebliche, nicht bezifferte Einsparungen durch Vermeidung des Aufbaus einer zweiten Leitstelle als Rückfallebene und Personaleinsparungen durch den planmäßigen Einsatz nur eines Leitstellenbeamten in den Nachtstunden. Die planmäßige Erneuerung nur der technischen Geräte der Leitstelle hat zuletzt rd. 2 Mio. € erfordert.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

50 % der Kosten der Leitstelle werden durch die Rettungsdienstgebühren refinanziert.

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

 [nein]

 [nein]

 [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

[ja]

 [nein]

 [nein]