Betreff
Sanierung des Parkplatzes Geschwister-Scholl-Straße (gegenüber Seniorenwohnheim)
Vorlage
2015/0576
Aktenzeichen
01-40-2015/0576-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Parkplatz Geschwister-Scholl-Straße (gegenüber dem Seniorenwohnheim) in der Art zu sanieren, wie dies in der Begründung dargelegt ist. Die geschätzten Baukosten von 32.000 € sollen für den nächsten Haushalt angemeldet werden. Die Mittelfreigabe für die Bauausführung wird unter dem Vorbehalt des § 82 GO NRW erteilt.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Mit Beschluss der Bezirksvertretung III zum Antrag  2015/0324 vom 29.01.2015 wurde die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, welche Maßnahmen geeignet und finanziell möglich sind, um den Parkplatz an der Geschwister-Scholl-Straße gegenüber dem Seniorenwohnheim wieder in einen ordnungsgemäßen und funktionstüchtigen Zustand zu bringen.

 

Die Verwaltung ist dem Prüfauftrag nachgekommen und stellt auf diesem Weg folgende Lösung vor:

 

Eine Verfüllung der Schlaglöcher auf dem Parkplatz bringt erfahrungsgemäß ebenso wenig eine längerfristige Verbesserung der Situation wie eine grundlegende Erneuerung der wassergebundenen Decke. Wassergebundene Decken sind wegen der Scherkräfte und der Frequentierung grundsätzlich weniger geeignet als befestigte Flächen.

 

Um eine dauerhafte Verbesserung der Parksituation zu erreichen, wird die Verwaltung den Parkplatz mit einer wasserdurchlässigen Pflasterdecke versehen. Durch Einbeziehung einer kleinen Teilfläche des angrenzenden Straßenbegleitgrüns wird die Möglichkeit geschaffen, im Mittelteil der Parkplatzfläche einen großen Baum zu pflanzen, ohne dass die Anzahl der Parkplätze dadurch reduziert wird (s. Plan als Anlage zu dieser Vorlage).

 

Die Baukosten für die geplante Lösung werden auf 32.000 € Gesamtbaukosten geschätzt. Davon entfallen auf die Baumpflanzung ca. 2.500 €.

 

Im Haushalt 2015 stehen für die Maßnahme keine Mittel zur Verfügung. Die Kosten für den Parkplatzausbau werden vom Fachbereich Tiefbau für den nächsten Haushalt angemeldet. Die Kosten für die Baumpflanzung übernimmt der Fachbereich Stadtgrün zu gegebener Zeit aus freigegebenen Haushaltsmitteln für Baumpflanzungen im Stadtgebiet.

 

Die Ausschreibung und Bauleitung sowie die spätere Unterhaltung wird durch die Technischen Betriebe Leverkusen AöR erfolgen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2015/0576

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Witowski, 67, 6712

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

entfällt zunächst

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

noch nicht bekannt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Baukosten von 32.000 €

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

kalk. Abschreibungen (50 Jahre): 640 € p.a.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

X

 

 

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 

 

 

X