Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Parkplatz Geschwister-Scholl-Straße (gegenüber dem Seniorenwohnheim) in der Art zu sanieren, wie dies in der Begründung dargelegt ist. Die geschätzten Baukosten von 32.000 € sollen für den nächsten Haushalt angemeldet werden. Die Mittelfreigabe für die Bauausführung wird unter dem Vorbehalt des § 82 GO NRW erteilt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Mit Beschluss der Bezirksvertretung
III zum Antrag 2015/0324 vom 29.01.2015
wurde die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, welche Maßnahmen geeignet und
finanziell möglich sind, um den Parkplatz an der Geschwister-Scholl-Straße
gegenüber dem Seniorenwohnheim wieder in einen ordnungsgemäßen und funktionstüchtigen
Zustand zu bringen.
Die Verwaltung ist
dem Prüfauftrag nachgekommen und stellt auf diesem Weg folgende Lösung vor:
Eine Verfüllung der
Schlaglöcher auf dem Parkplatz bringt erfahrungsgemäß ebenso wenig eine
längerfristige Verbesserung der Situation wie eine grundlegende Erneuerung der
wassergebundenen Decke. Wassergebundene Decken sind wegen der Scherkräfte und
der Frequentierung grundsätzlich weniger geeignet als befestigte Flächen.
Um eine dauerhafte
Verbesserung der Parksituation zu erreichen, wird die Verwaltung den Parkplatz
mit einer wasserdurchlässigen Pflasterdecke versehen. Durch Einbeziehung einer
kleinen Teilfläche des angrenzenden Straßenbegleitgrüns wird die Möglichkeit
geschaffen, im Mittelteil der Parkplatzfläche einen großen Baum zu pflanzen,
ohne dass die Anzahl der Parkplätze dadurch reduziert wird (s. Plan als Anlage
zu dieser Vorlage).
Die Baukosten für
die geplante Lösung werden auf 32.000 € Gesamtbaukosten geschätzt. Davon
entfallen auf die Baumpflanzung ca. 2.500 €.
Im Haushalt 2015
stehen für die Maßnahme keine Mittel zur Verfügung. Die Kosten für den
Parkplatzausbau werden vom Fachbereich Tiefbau für den nächsten Haushalt
angemeldet. Die Kosten für die Baumpflanzung übernimmt der Fachbereich
Stadtgrün zu gegebener Zeit aus freigegebenen Haushaltsmitteln für
Baumpflanzungen im Stadtgebiet.
Die Ausschreibung
und Bauleitung sowie die spätere Unterhaltung wird durch die Technischen
Betriebe Leverkusen AöR erfolgen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage 2015/0576
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Witowski, 67, 6712
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
entfällt zunächst
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
noch nicht bekannt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Baukosten von 32.000 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
kalk. Abschreibungen (50 Jahre): 640 € p.a.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung
(vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
X |
|
|
|
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
|
|
|
X |