Betreff
Leitbild "Grün"
Vorlage
2015/0580
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat beschließt das beigefügte Leitbild „Grün“ (Anlage 1).

 

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur weiteren Vorgehensweise.

 

3. Der Rat beschließt die mit der Umsetzung des Leitbildes und der unter Punkt 2 dargestellten Maßnahmen verbundene personelle und finanzielle Ressourcenbereitstellung, unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen.

 

 

gezeichnet:

 

                                 In Vertretung               In Vertretung              In Vertretung

Buchhorn               Stein                             Märtens                       Deppe

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt hat am 29.09.2014 ein Leitbild zum „Schutz des Grünbestandes“ beschlossen, das von der Verwaltung zu entwickeln und in geeigneter Weise zu veröffentlichen ist.

 

1. Leitbild

 

Das vorliegende Leitbild (Anlage 1) umfasst und beschreibt einerseits die Selbstverpflichtung der Stadt zum Schutz des öffentlichen Grünbestandes und stellt andererseits eine Angebotsstruktur für freiwilliges Engagement zum Schutz des privaten Grünbestandes. Diese richtet sich an die Leverkusener Zivilgesellschaft.

 

Während die Aufgabenstellung zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Grünbestandes auf öffentlichen Flächen der Stadt (Grün- und Parkanlagen, Friedhöfen und Straßen) bereits in weiten Teilen dem entworfenem Leitbild entspricht und in dieser Form noch mal anschaulich für die Leverkusener sichtbar gemacht wird, stellen die Angebote für ein freiwilliges Engagement einen neuen Baustein im Aufgabenportfolio der Stadt dar. Privatpersonen wie Unternehmen sollen künftig die Möglichkeit haben, ihrem Interesse und ihrer Mitverantwortung am nachhaltigen Schutz des privaten Grünbestandes im Stadtgebiet Ausdruck zu verleihen.

 

2. Weitere Vorgehensweise

 

Um das Leitbild als richtungsweisende Rahmenvorstellung in Leverkusen zu realisieren, sollen die nachfolgenden drei Bausteine zur weiteren Vorgehensweise helfen, das Leitbild mit Leben zu füllen.

 

2.1  Öffentlichkeitsarbeit

 

Die Einführung und Veröffentlichung des Leitbildes ist in folgenden Schritten geplant:

o   Vorstellung des Leitbildes in den örtlichen Medien

o   Einrichtung einer eigenen Seite auf der städtischen Homepage

Die derzeit bestehenden Angebote und Informationen für die Bürgerinnen und Bürger zum Thema „Grün in Leverkusen“ werden unter Berücksichtigung der Angebote der Natur- und Umweltinstitutionen in der Stadt gebündelt auf der städtischen Homepage platziert.

o   Separate Informationsgelegenheit für Wohnungsgesellschaften, Haus & Grund Leverkusen, Bauträger, städtische Partner im Klima- und Umweltschutz

Nach Bekanntmachung soll das Leitbild in der Öffentlichkeit durch folgende Maßnahmen kontinuierlich beworben werden:

o   Fortwährende Berichterstattung auf der städtischen Homepage über Engagementmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger

o   Nutzung der unterschiedlichen Kommunikationsmedien wie z. B. städtischen Newsletter, Facebook, Lust auf Leverkusen-Seite, Informationszeitschriften („GL & LEV kontakt“, „Made in Leverkusen“, etc.)

o   Teilnahme an Großveranstaltungen in der Stadt mit einem Infostand

o   Öffentlichkeitswirksame Aktionen und Kampagnen (z. B. am Tag des Baumes)

Diese sollen die derzeit ca. 100 Patenschaftsflächen (z. B. Baumbeete) im Stadtgebiet, die von den Bürgerinnen und Bürger nach Absprache mit dem Fachbereich Stadtgrün gepflegt werden könnten, einbeziehen.

 

2.2  Budget

 

Im städtischen Haushalt wird ein Budget „Freiwilliges Engagement zum Baumschutz in Leverkusen“ eingerichtet, das aus Spenden der Leverkusener Bevölkerung und Unternehmerschaft gespeist wird. Aus dem Budget werden Neupflanzungen von Bäumen in Zusammenarbeit mit den Umwelt- und Naturschutzverbänden sowie Projekte und Aktionen im Rahmen des Leitbildes „Grün“ (z. B. Ausbau des Obstwanderwegs, Baumpatenschaften, Aktionen zum Tag des Baumes am 25. April eines Jahres) finanziert.

Ggf. werden Privatpersonen - unter bestimmten noch festzulegenden Voraussetzungen – bei der Durchführung erforderlicher Pflege- und Sanierungsmaßnahmen an besonders erhaltenswerten Bäumen aus dem Budget finanziell unterstützt, wie dies bereits bei Naturdenkmalen praktiziert wird.

 

Die Spenden erhalten dementsprechend eine Zweckbindung. Über die Ausgleichsmaßnahmen wird auf der städtischen Homepage berichtet. Eine zusätzliche Rubrik weist auf Sponsoren hin.

 

Als Startkapital stellt die Stadt einmalig einen Betrag in Höhe von 1.500 € im Haushalt 2016 bereit.

 

2.3  Adressatengerechte Angebote

 

Die Stadt stellt den verschiedenen Zielgruppen des Leitbildes Schritt für Schritt eine Angebotsstruktur mit unterschiedlichen Engagementmöglichkeiten bereit. Neben der auf Dauer angelegten Selbstverpflichtung zur vertraglichen Unterschutzstellung eines Baumes auf dem eigenen Grundstück soll auch kurzfristiges Engagement durch die Beteiligung an städtischen Projekten und Aktionstagen möglich sein.

 

Die Auswahl der Projekte erfolgt dabei unter Berücksichtigung

-     der Zielgruppen: Bürger, Unternehmer, insbesondere Bauträger und Wohnungsgesellschaften

-     aktueller Möglichkeiten der Inanspruchnahme vorhandener finanzieller Unterstützungskulissen (öffentliche Förderungen, private Stiftungen, Sponsorenmittel) und

-     der Rahmenbedingungen für mögliche Kooperationen mit Dritten. Die Einbindung der örtlichen Umwelt- und Naturschutzverbände und des NaturGut Ophoven spielt in diesem Kontext eine zentrale Rolle.

 

Mit Veröffentlichung des Leitbildes sollen die folgenden Angebote für ein freiwilliges Engagement zeitnah auf den Weg gebracht werden:

 

Angebote für Grundstückseigentümer (-innen) in Leverkusen:

 

o    Grundstückseigentümer können ihrem Interesse am Erhalt eines gesunden Baumbestandes in Leverkusen Ausdruck verleihen und Verantwortung bei dieser Gemeinschaftsaufgabe übernehmen, indem sie mit der Stadt eine vertragliche Vereinbarung zum Schutz und Erhalt eigener Bäume eingehen (Vertrag siehe Anlage 2). Die Stadt bietet hierzu allen Interessenten eine unterstützende Beratung in Form von Tipps und Hinweisen an hinsichtlich der ökologischer Bedeutung der Gehölze, Bodenqualität, Standortgerechtigkeit und Verkehrssicherheit.

Im Rahmen des Ortstermins erfolgt die Aushändigung begleitenden Informationsmaterials (z. B.: Flyer zur Bedeutung von Bäumen im Siedlungsbereich mit Tipps zur Pflege; Flyer des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen „Was Sie über Rechtsprobleme an der Gartengrenze wissen sollten.“)

Als Anreiz für den Abschluss einer Vereinbarung zum partnerschaftlichen Miteinander im Baumschutz in Leverkusen erhalten Grundstückseigentümer bei Vertragsabschluss ein Gutscheinheft, das verschiedene Gratis-Leistungen vorsieht. Das Heft wird nach Beschlussfassung im Rat zusammengestellt und könnte z. B. einen Sack Bergischer Kompost bzw. Blumenerde der AVEA, eine Flasche selbstgepresster Bio-Apfelsaft der NABU-Naturschutzstation Leverkusen - Köln e.V., Teilnahme an Verlosung einer „Anleitung zu einem fachgerechten Obstbaumrückschnitt“ durch das NaturGut Ophoven beinhalten.

o    Auf der städtischen Homepage wird eine Rubrik „Hinweise und Tipps für Grundstückseigentümer“ ergänzt.

o    Ein Flyer wird Grundstückseigentümer und Mieter über die Bedeutung von Bäumen im Siedlungsbereich mit Tipps zur Pflege und zum Schutz informieren und z. B. bei Beratungen vor Ort zur Verfügung gestellt werden.

o    Eine übersichtliche Listung der örtlichen Gartenbaubetriebe, die beim Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Nordrhein-Westfalen e. V. geführt sind, sowie der von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen zertifizierten Baumkontrolleure wird auf die städtische Homepage mit Verlinkung auf die eigene Internetseite gesetzt und soll den Grundstückseigentümern die Suche nach einem Fachunternehmen erleichtern. Hierzu werden die Betriebe über ihren Dachverband und die Baumkontrolleure über die Landwirtschaftskammer angeschrieben und über die neue Plattform informiert. Ergänzend erhalten die Betriebe und Kontrolleure die Möglichkeit, sich auf ein entsprechendes Handout setzen zu lassen, das interessierten Grundstückseigentümern als Übersicht überreicht werden kann.

 

Angebote für Bauträger und Wohnungsgesellschaften:

 

Häufig ist zur Realisierung genehmigter Bauvorhaben die Beseitigung der auf dem betroffenen Grundstück stehenden Gehölze erforderlich. Bauträger sollen nunmehr die Möglichkeit erhalten, durch eine freiwillige Zahlung, die auch in Form einer Sponsoringleistung abgewickelt werden kann, die wegfallende positive Wirkung der Bäume für die Bewohner im Stadtgebiet soweit wie möglich auszugleichen und damit einen aktiven Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des Grünbestandes in der Stadt zu leisten. Diese Zahlungen sind freiwillig und als ergänzendes Angebot zu den rechtlich vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen zu verstehen.

 

Die örtlichen Bauträger und Wohnungsgesellschaften erhalten mit Veröffentlichung des Leitbildes Grün einmalig ein Informationsschreiben zum neuen Angebot der Verwaltung mit Hintergrundinformationen und Ansprechpartnern. Die Verwaltung lädt darüber hinaus zu einem Informationsgespräch ein, in dem die Bedarfe der Gesellschaften (z. B. Unterstützung bei der Information der Bevölkerung bzw. der Mieter über Baumfällungen, Hilfestellung bei der Beurteilung der Verkehrssicherheit von Bäumen, etc.) erfragt und ggf. in das städtische Angebotsportfolio zum Baumschutz aufgenommen.

 

Neben diesen Angeboten zum kommunalen Baumschutz werden in den folgenden Jahren Projekte und Kampagnen gefahren, die das Thema in der Stadt präsent halten. In diesem Rahmen werden auch die im Ratsbeschluss vom 29.09.2014 zum Antrag Nr. 2768/2014 unter Punkt 3 aufgeführten Maßnahmen geprüft und umgesetzt.

 

3. Personelle und finanzielle Ressourcenbereitstellung

 

a.)  Schaffung eines zusätzlichen Stundenvolumens von 20,5 Std./W im Dezernat für Bürger, Umwelt und Soziales für die Sachbearbeitung „Projektmanagement Leitbild Grün“

b.)  Schaffung eines zusätzlichen Stundenvolumens von 20,5 Std./W im Dezernat für Planen und Bauen für die technische Sachbearbeitung „Beratung Leitbild Grün“

c.)   Im Haushalt 2016 wird einmalig ein Betrag in Höhe von 1.500 € als Startkapital für das künftige Budget „Freiwilliges Engagement zum Baumschutz in Leverkusen“ bereitgestellt.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Ute Kommoß, Dezernat III

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Der Rat beschloss am 29.09.2014 (Antrag der CDU-Fraktion vom 23.04.2014, Nr. 2768/2014) ein Leitbild zum „Schutz des Grünbestandes“, das von der Verwaltung zu entwickelt ist. Die Konzepterstellung hierzu sollte im Rahmen der vorhandenen Personalressourcen erfolgen.

 

Der Erhalt des Grünbestandes im Siedlungsbereiche ist aufgrund der zahlreichen Positivwirkungen von Bäumen ein zentraler Baustein im kommunalen Klimaschutz, zu dem sich die Stadt mit Teilnahme am European Energy Award® seit 2010 verpflichtet hat.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Wird im Zuge der Mittelanmeldungen in die Haushaltsberatungen 2016 eingebracht.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)

 

1.)    1.500 € Startkapital, Bereitstellung in 2016

2.)    Personalkosten Stelle „Projektmanagement Leitbild Grün“ (20,5 Std./W)

3.)    Personalkosten „Technische Sachbearbeitung Leitbild Grün“ (20,5 Std./W)

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:

(überschlägige Darstellung pro Jahr)

 

Personalkosten „Projektmanagement Leitbild Grün“ (20,5 Std./W)

Personalkosten „Technische Sachbearbeitung Leitbild Grün“ (20,5 Std./W)

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Bei der Umsetzung sind in finanzieller Hinsicht die Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes und der HSP - Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung zu beachten.

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

 

 

[X]

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Information und Konsultation der Bürgerinnen und Bürger erfolgt in den in der Vorlage, S. 4, skizzierten Schritten.

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 

 

 

[X]

Der Schutz erhaltenswerter Bäume und Sträucher ist als langfristige Maßnahme zum kommunalen Klimaschutz dem Aufgabenportfolio der Stadt zuzuordnen.