Betreff
Wiedereinführung des Rosenmontags als Brauchtumstag
Vorlage
2015/0587
Aktenzeichen
110-42-00-1-we
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Rosenmontag wird ab dem Kalenderjahr 2016 als dienstfreier Tag bei der Stadtverwaltung Leverkusen einschließlich der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen wieder eingeführt.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 07.05.2015, Az. PR-kä, beantragt der Personalrat der Stadtverwaltung Leverkusen, den Rosenmontag als Brauchtumstag wiedereinzuführen. Dieser Antrag mit seiner Begründung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Aus der Sicht der Verwaltung ist ergänzend dazu das Folgende anzumerken:

 

1.    Historische Entwicklung

Abgesehen von der Zeit des Nationalsozialismus und der Nachkriegszeit war der Rosenmontag seit Mitte der 1950er Jahre ganztägig dienstfrei.

Die grundsätzliche Entscheidung, den Rosenmontag als arbeitsfreien Tag zu streichen, resultiert aus der Strukturanalyse der Fa. Kienbaum (Vorlage Nr. R 450/16. TA vom 23.12.2005, lfd. Nr. 9).

 

Im Hinblick auf die konkrete Umsetzung der Beschlusslage standen im Wesentlichen zwei Varianten im Raum:

a)  Schließung der Verwaltung am Rosenmontag per Dienstvereinbarung bei Wahlmöglichkeit für die Mitarbeiterin/den Mitarbeiter zwischen Urlaub und Vor- bzw. Nacharbeit;

b)  Entfall des Rosenmontags als dienstfreier Tag per Regelung in der Allgemeinen Dienstanweisung.

Der Personalrat hat daraufhin in 2007 eine Beschäftigtenbefragung durchgeführt und für die Alternative b) votiert (Mehrheit von 67,4% in der Belegschaft).

Schlussendlich ist der Rosenmontag erstmals wieder seit dem Jahr 2008 ein Arbeitstag.

Ebenfalls wurden beginnend mit dem Jahr 2006

  • infolge der Kienbaumuntersuchung der bestehende halbe Tag dienstfrei an Weiberfastnacht gestrichen und
  • unabhängig davon die Brauchtumsregelung für Veilchendienstag (Dienstbeginn 9:00 Uhr) abgeschafft.


2.    Bewertung der Wiedereinführung des Rosemontags als Brauchtumstag

 

2.1      Die Unternehmensberatung Kienbaum ist bei ihrem Vorschlag, die bis dahin vorhandenen 1,5 Brauchtumstage zu streichen, davon ausgegangen, dass insgesamt mehr Arbeitszeit zur Verfügung steht und hat auf dieser Basis für den Wegfall eines Brauchtumstags ein Einsparpotential von 357 T € errechnet. Dabei wurde allerdings verkannt, dass faktisch keine monetäre Haushaltsentlastung stattfindet, da die Personalausgaben überhaupt nicht verändert werden. Auch lassen sich alleine durch den Wegfall der Brauchtumstage keine Stelleneinsparungen realisieren.

2.2      Dem Argument, dass insgesamt eine Steigerung der Produktivität durch die Streichung der Karnevalstage erfolge, kann entgegengehalten werden,

§  dass sich diese eher demotivierend auf die Mitarbeiterschaft ausgewirkt hat;

§  dass der Arbeitsablauf gerade in zentralen Verwaltungsgebäuden durch den Straßenkarneval beeinträchtigt ist;

§  dass der Rosenmontag für Dienstgeschäfte von der Bürgerschaft sehr gering in Anspruch genommen wird (das hat beispielsweise eine aktuelle Auswertung des Bürgerbüros ergeben) und

§  dass zahlreiche Ansprechpartner/-innen in Firmen, Behörden und Einrichtungen wegen der Brauchtumspflege nicht zur Verfügung stehen.

2.3      In der Konsequenz der städtischen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen und des damit einhergehenden Stellenabbaus in der Vergangenheit hat insgesamt eine signifikante Arbeitsverdichtung stattgefunden. Unbeschadet dieser rein städtischen Maßnahmen gab es zahlreiche weitere Einschnitte (z. B. Wegfall des Buß- und Bettags als Feiertag, Wegfall der sog. AZV-Tage (Arbeitszeitverkürzung), Arbeitszeiterhöhung für Beamte von 38,5 Stunden/Woche auf 41 Stunden/Woche, Arbeitszeiterhöhung für tariflich Beschäftigte von 38,5 Stunden Woche auf 39 Stunden/Woche).
Dem gegenüber wird es immer schwieriger, vakante Stellen mit geeignetem und motiviertem Personal zu besetzen (Stichworte: „demographischer Wandel“, „Arbeitgeberattraktivität“).
Eine Revitalisierung des Rosenmontags als Brauchtumstag wäre hier ein positives Signal in die Richtung Anerkennung, Motivation und Arbeitnehmerbindung.

2.4      Der öffentlichen Hand kommt eine besondere Vorreiter- und Vorbildfunktion zu. Dies gilt beispielsweise für den Aspekt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der sich in der einschlägigen Beamtengesetzgebung, aber auch in konkreten städtischen Rahmenregelungen, wie dem Frauenförderplan, widerspiegelt.

Gleiches gilt analog für die Pflege des Brauchtums: Durch eine Wiedereinführung sollen private Firmen ermutigt werden, vergleichbare Maßnahmen zu ergreifen.

2.5      Leverkusen liegt zwischen Köln und Düsseldorf: Mit dieser geographischen Nähe korrespondiert auch die besondere Nähe zum rheinischen Karneval. Will man sich einmal direkt mit diesen beiden großen Städten vergleichen, kommt ebenfalls eine Wiedereinführung des Rosenmontags als dienstfreier Brauchtumstag in Betracht: Beide Städte haben entsprechende Regelungen für ihre Beschäftigten nicht aufgegeben.

 

Im Ergebnis stellt die Wiedereinführung des Rosenmontags als Brauchtumstag einen „goldenen Mittelweg“ und damit eine pragmatische und sinnvolle Neugestaltung dar (der Rosenmontag wird wieder dienstfrei, während die Streichung der Privilegien für Weiberfastnacht und Karnevalsdienstag bestehen bleibt).