Betreff
Bestellung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen Service GmbH
Vorlage
2015/0593
Aktenzeichen
201-01-42-03-ma
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Als Arbeitnehmervertreter/innen im Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen Service GmbH (KLS) werden gem. § 108 a GO NRW i. V. m. § 12 Ziffer 1 Buchstabe c) des Gesellschaftsvertrages der KLS folgende Beschäftigte bestellt:

 

 

1. Herr Oliver Ulmer

2. Herr Dirk Danlowski

3. Frau Linda Klöckner

4. Herr Karl-Heinz Richter

      

 

 

gezeichnet:

 

Buchhorn

 

Begründung:

 

Im Rahmen der Änderung des § 108 a Gemeindeordnung NRW (GO NRW) hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 29.09.2014 (Vorlage Nr. 2014/0033) die Änderung des Gesellschaftsvertrages der KLS beschlossen. Danach ist ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder durch Arbeitnehmervertreter/innen zu besetzen.

 

Gem. § 12 Ziffer 1 Buchstabe c) des Gesellschaftsvertrages der KLS sind vier Vertreter/innen der Arbeitnehmerschaft in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu bestellen. Zusammen mit den sechs vom Rat der Stadt Leverkusen zu bestimmenden sachkundigen Mitgliedern und dem Oberbürgermeister sowie einem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Leverkusen  (bzw. alternativ zwei vom Oberbürgermeister vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Leverkusen) besteht der Aufsichtsrat aus 12 Mitgliedern.

 

Die Arbeitnehmer/innen der KLS haben am 13.05.2015 in einer geheimen Wahl die Vorschlagsliste für die Wahl der Arbeitnehmervertreter/innen im Aufsichtsrat der KLS erstellt. Die Voraussetzung, dass die Vorschlagsliste mindestens die doppelte Zahl der zu entsendenden Arbeitnehmervertreter/innen enthält, ist mit der Aufnahme von insgesamt 9 Beschäftigten erfüllt. Das entsprechende Abstimmungsergebnis der KLS ist als Anlage beigefügt.

 

Weiterhin bedarf die Bestellung eines Beschlusses der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Rates der Stadt Leverkusen. Es sei darauf hingewiesen, dass der Rat dazu berechtigt ist auch andere als die vier erstplatzierten Arbeitnehmervertreter/innen der Vorschlagsliste in den Aufsichtsrat zu wählen oder sämtliche Vorschläge der Liste zurückzuweisen und eine Neuwahl zu verlangen. Seitens der Verwaltung wird jedoch eine Beschlussfassung wie im Beschlussentwurf vorgesehen empfohlen. Diese ergibt sich aus dem Abstimmungsergebnis der Beschäftigten der KLS.

 

Die Amtsdauer der Aufsichtsratsmitglieder endet gem. § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der KLS mit Ablauf der Wahlperiode des Rates der Stadt Leverkusen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2015/0593

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Malek/ FB 20/ 2044

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

entfällt

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]