Beschlussentwurf:
1. Die Stadt Leverkusen übernimmt für das Klinikum aufgrund einer Darlehensumwandlung eine Ausfallbürgschaft von 7.644.457,31 € abzgl. eines zum Zeitpunkt der Umschuldung erfolgten Tilgungsanteils.
2. Die Stadt Leverkusen übernimmt für das Klinikum aufgrund einer Darlehensumwandlung eine Ausfallbürgschaft von 4.729.164,50 € abzgl. eines zum Zeitpunkt der Umschuldung erfolgten Tilgungsanteils.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Anzeigeverfahren gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW einzuleiten.
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Stein
Das Klinikum hat
im Jahr 2006 ein variabel verzinstes Darlehen in Höhe von 8,7 Mio. € bei der
Sparkasse Leverkusen mit unbegrenzter Laufzeit abgeschlossen. Zum 30.04.2015
betrug der Stand des Darlehens 7.644.457,31 € und ist für folgende Investitionen vorgesehen gewesen:
- Neubau Funktionstrakt 2.100.000,00
€
- Neubau Zentralsterilisation 2.500.000,00
€
- Neubau Intensivstation 4.100.000,00
€
Aufgrund der
günstigen Zinsentwicklung wird seitens des Klinikums nunmehr eine Umschuldung
zu einem Festzinssatz angestrebt, die durch eine städtische Bürgschaft
abgedeckt wird.
Im Jahr 2009 hat
das Klinikum ein weiteres Darlehen in Höhe von 5,0 Mio. € bei der Sparkasse
Leverkusen zu einem variablen Zinssatz mit einer Laufzeit bis zum 30.03.2034
abgeschlossen und für den Neubau der Kinderklinik inkl. einer Komfortstation
eingesetzt. Zum 30.04.2015 betrug der Stand des Investitionsdarlehens 4.729.164,50
€. Auch für dieses Darlehen ist eine städtische Bürgschaftsübernahme
vorgesehen.
Bei der Gewährung
von Bürgschaften zu mehr als 80 % der Darlehenssumme ist grundsätzlich der
Tatbestand der Beihilfe gemäß EU-Beihilfenrecht erfüllt. Mit Ratsbeschluss vom
17.02.2014 (Vorlage 2598/2014) wurde das Gesamtunternehmen Klinikum durch einen
öffentlichen Betrauungsakt mit Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichem Interesse für die Dauer von zehn Jahren betraut.
Aufgrunddessen stellt auch eine Bürgschaft von mehr als 80 % der Darlehnssumme
keine staatliche Beihilfe dar. Die Darlehen können somit in voller Höhe
verbürgt werden.
Die
Bezirksregierung hat anlässlich der Befassung mit der Thematik Bürgschaftsgewährung
im Rahmen des Betrauungsaktes angemerkt, dass jede einzelne Bürgschaftserklärung
durch einen entsprechenden Ratsbeschluss abgedeckt werden muss und als anzeigepflichtiges
Rechtsgeschäft zu werten ist. Die beabsichtigte Übernahme der Bürgschaften wird
der Bezirksregierung daher unmittelbar nach dem Ratsbeschluss gem. § 87 Abs. 2
GO NRW angezeigt.
Es ist
beabsichtigt, die Darlehensumschuldungen inkl. der Bürgschaftserklärungen
unmittelbar nach Beendigung des Anzeigeverfahrens herbeizuführen. Die dann erst
vorliegenden endgültigen Vertragsbestandteile werden zusammen mit den
Bürgschaftserklärungen der Bezirksregierung ausgehändigt. Diese hat
zwischenzeitlich ihr Einverständnis zu der Bürgschaftserklärung, resultierend
aus dem Beschluss des Rates vom 18.05.2015 (Vorlage 2015/0521), erklärt.
Abschließend sei
darauf hingewiesen, dass die Verwaltung in der Abwägung von Bürgschaftsrisiken
/ Chancen die Zustimmung zur Vorlage empfiehlt. Die Stadt Leverkusen erfüllt
mit dem Betreiben des Klinikums einen gesetzlich vorgeschriebenen Gesundheitsauftrag.
Gleichzeitig wird das Klinikum in seinem erfolgreichen Konsolidierungsprozess –
keine Verluste seit 2008 - unterstützt. Insofern wird die Eintrittswahrscheinlichkeit
in Bezug auf die Inanspruchnahme aus der Bürgschaft für den Gesellschafter
Stadt Leverkusen als „minimal“ bewertet.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage 2015/0594
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Herr Malek/ FB 20/ 2044
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [ |
[ |
[ |
[ |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) entfällt |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [ |
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[ |
Begründung der
einfachen Dringlichkeit
Eine Befassung des Rates in der Ratssitzung am 22.06.2014 ist notwendig, damit das Klinikum noch vor der Sommerpause die Möglichkeit hat, sich die aktuell günstigen Zinskonditionen langfristig zu sichern.