Betreff
Markt Wiesdorf
– Parkplatzsituation der Marktbeschicker
Vorlage
2015/0608
Aktenzeichen
40-01-ben
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Den Marktbeschickern wird gestattet, auf einem Teil des Marktplatzes im Bereich Breidenbachstraße / Dönhoffstraße entsprechend Anlage 3 an Markttagen gegen eine entsprechende Gebühr zu parken.

 

gezeichnet:                                                 

In Vertretung

Märtens

Begründung:

 

1.    Sachverhalt:

 

Bereits im Jahr 2007 wurde erstmalig ein Parkersuchen durch die Marktbeschicker auf dem Marktplatz aufgegriffen, damit größere Fahrzeuge (Klein-LKW und sog. Sprinter) in Marktnähe eine für die Teilnehmer des Marktes akzeptable Parkmöglichkeit erhalten. Aus gestalterischen Gründen wurde eine entsprechende Erlaubnis bislang nicht erteilt.

 

Die in den Folgejahren angebotenen Alternativen (z.B. Olof-Palme-Straße) bestehen heute nicht mehr bzw. waren für die Teilnehmer des Marktes nicht praktikabel. Daher hat sich die City-Werbegemeinschaft mit Schreiben vom 30.04.2015 erneut an die Verwaltung gewandt und um eine Lösung des Problems gebeten (öff. Anlage 1 und nichtöff. Anlage 4). Sie sieht eine Lösung des Problems in der Nutzung des derzeit ungenutzten westlichen Teil des Marktplatzes für Marktbeschickerfahrzeuge.

 

Die Nutzung soll begrenzt sein auf die beiden Markttage (Mittwoch und Samstag). Derzeit besteht ein Bedarf von 7 KFZ (2 LKW < 5 Tonnen, 2 Sprinter und 3 PKW).

 

KFZ mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 7,5 t Gesamtgewicht kann das Befahren und Parken (auch im Bereich des ehemaligen Brunnens) wegen der Beschaffung des Untergrundes grundsätzlich erlaubt werden.

 

2.    Lösungsvorschlag:

 

Nach einem gemeinsamen Ortstermin mit Vertretern der Werbegemeinschaft am 05.08.2015 ging zwischenzeitlich ein schriftlicher Antrag der Gemeinschaft (Anlage 2) ein.

Diese beantragt, nunmehr konkret für die Dauer des City-Marktes jeweils am Mittwoch und Samstag von 7:00 Uhr bis 15:00 Uhr eine Parkmöglichkeit für maximal 10 Lieferfahrzeuge der Marktbeschicker auf dem Gelände des Wiesdorfer Markplatzes bereitzustellen.

 

Nach erneuter Prüfung und unter Berücksichtigung der schwierigen Situation des Wiesdorfer Marktes wird nunmehr vorgeschlagen, einen Teil des Marktplatzes für max. 10 KFZ an der Seite Dönhoffstraße für die Marktbeschicker an Markttagen zum Parken freizugeben. Die Koordination dieser Regelung wird von der Veranstalterin des Marktes übernommen.

 

Die Gebühren für diese Parkerlaubnis sollen 4,00 € je PKW/Tag sowie 6,00 € je Sprinter bzw. Klein-LKW/Tag betragen.

 

Die Zufahrt erfolgt von der Dönhoffstraße über die Breidenbachstraße auf den Marktplatz.

 

Die genaue Einteilung der Fläche ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan (Anlage 3).

 

Die Regelung sollte probeweise nach Beschlussfassung für ein Jahr gelten. Anschließend wird ein entsprechender Erfahrungsbericht vorgelegt.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Parksituation der Marktbeschicker auf dem Marktplatz Wiesdorf

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

-keine Etatisierung notwendig-

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)        

Zusätzliche Erträge je nach Auslastung i. H. v. ca. 3.000 € bis 5.000 €/Jahr

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                       

-siehe oben-

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

-keine-

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz

betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Durch die angestrebte Regelung soll ein mögliches weiteres Abwandern von Marktbeschickern aufgrund der derzeitigen nicht zufriedenstellenden Parksituation verhindert werden. Die hierzu notwendige Abstimmung konnte erst jetzt zum Abschluss gebracht werden.