Beschlussentwurf:
1. Der Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen zur Finanzierung des Ersatzneubaus Brücke Robert-Blum-Straße/Güterzugstrecke wird zugestimmt.
2. Die Mittel für die Folgejahre sind wie folgt fortzuschreiben:
Erhöhung Ansatz Baukosten
bisher neu
2016 700.000 € 800.000 €
2017 0 € 500.000 €
Erhöhung Zuweisung
Bund
bisher neu
2016 700.000 € 700.000 €
2017 0 € 200.000 €
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Stein
Begründung:
Der Neubau der Brücke an der Robert-Blum-Straße über die Güterzugstrecke wurde mit der Vorlage Nr. 2015/0399 vom Rat der Stadt Leverkusen am 09.02.2015 beschlossen. Der Beschluss wurde kurzfristig herbeigeführt, um Synergieeffekte im Rahmen der anstehenden Gütergleisverlegung zu nutzen und das inzwischen 106 Jahre alte Brückenbauwerk durch einen Neubau zu ersetzen.
Die Baukosten in Höhe von ca. 1,2 Mio. € konnten seinerzeit nur grob geschätzt werden, da die Planungen für den Neubau gerade erst angelaufen waren, als die o. g. Baubeschlussvorlage vorbereitet und auf den Beschlussweg gebracht werden musste. Die Begründung der Dringlichkeit wurde seinerzeit ausführlich dargelegt.
Mittlerweile sind die Planungen für das Projekt weiter vorangeschritten, so dass der erforderliche Finanzbedarf genauer bestimmt werden kann. Auf der Basis des aktuellen Planungsstandes wurden die Baukosten neu geschätzt. Sie betragen demnach ca. 1,5 Mio. €. Die inzwischen kalkulierbaren Baunebenkosten belaufen sich auf 300.000,- €. Insgesamt werden somit 1,8 Mio. € benötigt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Timpert / TBL-693 / 406-6970
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Anpassung der Finanzierung Ersatzneubau der Brücke Robert-Blum-Straße
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle 66 72 120502 1136
- ) Zusätzliche Verpfl. Ermächtigungen 2015
400.000 € aus Finanzstelle 6661 120502 1122 FiPo 783200
50.000 € aus Finanzstelle 6600 120502 2007 FiPo 783200
b.) Erhöhung Ansatz Baukosten
bisher neu
2015 500.000 € 500.000 €
2016 700.000 € 800.000 €
2017 0 € 500.000 €
c.) Erhöhung Zuweisung Bund
2015 0 € 0 €
2016 700.000 € 700.000 €
2017 0 € 200.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Förderungen sind im Rahmen des Straßenbauprogramms beantragt.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |