Betreff
Finanzierung des Ersatzneubaus Brücke Robert-Blum-Straße/Güterzugstrecke
Vorlage
2015/0654
Aktenzeichen
TBL-663-Ti
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen zur Finanzierung des Ersatzneubaus Brücke Robert-Blum-Straße/Güterzugstrecke wird zugestimmt.

 

2.    Die Mittel für die Folgejahre sind wie folgt fortzuschreiben:

 

Erhöhung Ansatz Baukosten

 

                                   bisher                                    neu

 

2016                          700.000 €                             800.000 €

2017                          0 €                                          500.000 €

 

Erhöhung Zuweisung Bund

 

                                   bisher                                    neu

 

2016                          700.000 €                             700.000 €

2017                          0 €                                          200.000 €

 

gezeichnet:                         

In Vertretung

Buchhorn                             Stein 

Begründung:

 

Der Neubau der Brücke an der Robert-Blum-Straße über die Güterzugstrecke wurde mit der Vorlage Nr. 2015/0399 vom Rat der Stadt Leverkusen am 09.02.2015 beschlossen. Der Beschluss wurde kurzfristig herbeigeführt, um Synergieeffekte im Rahmen der anstehenden Gütergleisverlegung zu nutzen und das inzwischen 106 Jahre alte Brückenbauwerk durch einen Neubau zu ersetzen.

 

Die Baukosten in Höhe von ca. 1,2 Mio. € konnten seinerzeit nur grob geschätzt werden, da die Planungen für den Neubau gerade erst angelaufen waren, als die o. g. Baubeschlussvorlage vorbereitet und auf den Beschlussweg gebracht werden musste. Die Begründung der Dringlichkeit wurde seinerzeit ausführlich dargelegt.

 

Mittlerweile sind die Planungen für das Projekt weiter vorangeschritten, so dass der erforderliche Finanzbedarf genauer bestimmt werden kann. Auf der Basis des aktuellen Planungsstandes wurden die Baukosten neu geschätzt. Sie betragen demnach ca. 1,5 Mio. €. Die inzwischen kalkulierbaren Baunebenkosten belaufen sich auf 300.000,- €. Insgesamt werden somit 1,8 Mio. € benötigt.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Timpert / TBL-693 / 406-6970

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Anpassung der Finanzierung Ersatzneubau der Brücke Robert-Blum-Straße

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle 66 72 120502 1136

 

  1. ) Zusätzliche Verpfl. Ermächtigungen 2015

 

400.000 € aus Finanzstelle 6661 120502 1122 FiPo 783200

  50.000 € aus Finanzstelle 6600 120502 2007 FiPo 783200

 

b.) Erhöhung Ansatz Baukosten

 

                  bisher                                                neu

 

2015         500.000 €                                         500.000 €

2016         700.000 €                                         800.000 €

2017                    0 €                                          500.000 €

 

c.) Erhöhung Zuweisung Bund

 

2015                    0 €                                                     0 €

2016         700.000 €                                         700.000 €

2017                    0 €                                          200.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Förderungen sind im Rahmen des Straßenbauprogramms beantragt.  

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

  [nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]