Beschlussentwurf:
Zur Förderung der präventiven Angebote durch die Erziehungsberatungsstellen erhalten für das Haushaltsjahr 2015
die Erziehungsberatungsstelle des Evangelischen Kirchenkreises Leverkusen
= 28.004,24 €
und
die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche der Katholischen Erziehungsberatung Leverkusen e. V.
= 27.008,08 €.
Haushaltsmittel stehen bei
Innenauftrag 510006150103 – Sachkonto 533400 (Feldarbeit)
zur Verfügung.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Nach § 5 der vom Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 06.12.2010 bis 31.12.2015 verlängerten „Vereinbarung über die Kostenübernahme der unmittelbaren Inanspruchnahme von Erziehungsberatung und Förderung präventiver Angebote“ (Vorlage Nr. 0676/2010) fördert die Stadt Leverkusen präventive Angebote der beiden konfessionellen Erziehungsberatungsstellen auf der Grundlage eines jährlich vorzulegenden Zielgruppen- und Maßnahmenkataloges. Die Erziehungsberatungsstellen legen dafür dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss einen Kostenplan über die im jeweiligen Haushaltsjahr geplanten Veranstaltungen zur Entscheidung vor (Anlagen 1 und 2).
Die Höhe der Förderung darf 20 % der anerkannten Gesamtkosten nicht überschreiten. Der nach der Vereinbarung anerkennungsfähige Höchstbetrag für präventive Maßnahmen beträgt vorläufig für beide Beratungsstellen je 63.348,00 € (Anlage 3).
Nach Abzug des Trägeranteils und der voraussichtlichen Landeszuwendungen 2015 analog 2014 ergibt sich die im Beschlussentwurf genannte voraussichtliche kommunale Zuwendung (Anlage 3).
Die endgültige Festlegung erfolgt auf der Grundlage der Landeszuwendungen für 2015, der tatsächlich aufgewendeten Personalkosten in 2015 und nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch die Verwaltung.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Kribus,
Peter/51/406-5130
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Nach § 5 der vom Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 06.12.2010 bis 31.12.2015 verlängerten „Vereinbarung über die Kostenübernahme der unmittelbaren Inanspruchnahme von Erziehungsberatung und Förderung präventiver Angebote“ (Vorlage Nr. 0676/2010) fördert die Stadt Leverkusen präventive Angebote der beiden konfessionellen Erziehungsberatungsstellen. Hierfür sind entsprechende Mittel bereitzustellen.
Die Maßnahme ist durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftrag 51 00 06 15 01 03 – Hilfe zur Erziehung
Finanzposition: 73 00 00
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
2015: 55.012,32 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Sofern der Rat einer Verlängerung der Tätigkeit der Erziehungsberatungsstellen über das Jahr 2015 hinaus zustimmt.
2016: 57.800 €
2017: 59.000 €
2018: 60.180 €
2019: 61.400 €
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Die Mittel sind seit 2006 jährlich in entsprechender Höhe im Budget berücksichtigt.
Die Stadt Leverkusen könnte den Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung selbst nur durch Einsatz von zusätzlichem Personal oder durch Übernahme der Kosten für selbstbeschaffte Hilfen erfüllen. Diese Alternativen wären allerdings kostenintensiver.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
nein |
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Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
nein |
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