Betreff
Widmung Edvard-Munch-Straße
Vorlage
2015/0658
Aktenzeichen
660-3613-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt die Widmung der Edvard-Munch-Straße gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW als Gemeinde-/Anliegerweg.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die im Stadtteil Schlebusch (Baugebiet Leimbacher Berg) liegende Straße und im B-Plan 173/III „Kandinskystraße“ ausgewiesene Straße wurde 2014 endgültig hergestellt.

 

Sie ist nach Straßen- und Wegegesetz NRW formell dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Als verkehrsberuhigter Bereich wird sie als Anliegerweg eingestuft.