Betreff
Widmung Edvard-Munch-Straße
Vorlage
2015/0658
Aktenzeichen
660-3613-mr
Art
Beschlussvorlage
Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt die Widmung der Edvard-Munch-Straße gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW als Gemeinde-/Anliegerweg.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die im Stadtteil Schlebusch (Baugebiet Leimbacher Berg) liegende Straße und im B-Plan 173/III „Kandinskystraße“ ausgewiesene Straße wurde 2014 endgültig hergestellt.
Sie ist nach Straßen- und Wegegesetz NRW formell dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Als verkehrsberuhigter Bereich wird sie als Anliegerweg eingestuft.