Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Aufhebung der öffentlich–rechtlichen Vereinbarung mit dem Kreis Mettmann zu.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Mit Datum vom 28.6.2012 wurde eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Kreis Mettmann zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Gesetz über das Apothekenwesen abgeschlossen.
Die Stadt Leverkusen hat nunmehr die Möglichkeit, sich dem von
den Städten Wuppertal, Solingen und Remscheid betriebenen Kooperationsmodell
„Kompetenzcenter Arzneimittelsicherheit und Sozialpharmazie“ unter Federführung
der Stadt Wuppertal anzuschließen.
Aus diesem Grund wurde die Vereinbarung mit dem Kreis Mettmann im
Einvernehmen zum 30.06.2015 aufgehoben.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: 50, Frau Henßen, Tel. 5014
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
PN 0705, Produkt 0705503, IA 530007050304, Ansatz 2015: 47.000,00 Euro
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Bisher handelt es sich um Erstattung von anteiligen Personalkosten zzgl. Verwaltungsgemeinkosten. Ab Zustimmung zur Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung entfällt die Erstattung der Kosten an den Kreis Mettmann. Es wird davon ausgegangen, dass sich durch eine Kooperation mit dem Kompetenzcentrum Arzneimittelsicherheit und Sozialpharmazie die Kosten verringern werden. Eine abschließende Aussage kann noch nicht getroffen werden, da die Abstimmungen mit dem Kooperationspartner nicht abgeschlossen sind.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Es ist davon auszugehen, dass sich bei einer Kooperation mit dem Kompetenzcenter Arzneimittelsicherheit und Sozialpharmazie zukünftig die Kosten verringern werden. Eine abschließende Aussage kann noch nicht getroffen werden, da die Abstimmungen mit dem Kooperationspartner nicht abgeschlossen sind.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung
(vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |