Betreff
Teilnahme am bundesweiten Förderprogramm "Bildung integriert" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Vorlage
2015/0678
Aktenzeichen
40-SG1-bro
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.  Die Stadt Leverkusen stellt bis zum 31.10.2015 beim Bundesministerium für Bildung und Forschung einen Projektantrag zur Teilnahme am Förderprogramm „Bildung integriert“.

 

2.  Im Rahmen des beantragten Projekts soll eine dreijährige Finanzierung einer Fachkraft für Bildungsmanagement und Bildungsmonitoring (Bildungsmanager) sichergestellt werden.

 

3.  Der Projektantrag ist so zu stellen, dass für die Stadt Leverkusen keine Personalkosten entstehen. Der Bildungsmanager wird organisatorisch dem Fachbereich Schulen zugeordnet.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Buchhorn                                                    Adomat

Begründung:

 

Mit Mitteilung vom 28.02.2015 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mitgeteilt, dass das BMBF die Vernetzung der Bildungsakteure in den Kommunen verstärkt fördern und die Kommunen mit einem neuen Förderprogramm bundesweit beim Aufbau eines Bildungsmanagements unterstützen will.

 

Mit „Bildung integriert“ sollen Fachleute für Bildungsmanagement und –monitoring finanziert werden, die beispielsweise im Fachbereich Schulen angesiedelt sein können. Das auf drei Jahre angelegte Programm hat ein Volumen von rund 30 Millionen Euro und wird aus Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Anträge waren bzw. sind zum 30. April und 31. Oktober dieses Jahres zu stellen. Nach eingehender Prüfung hält es der Fachbereich Schulen für sinnvoll, einen solchen Antrag zu stellen und dies ohne Verursachung zusätzlicher eigener Personalkosten realisieren zu können.

 

Mit den vorhandenen Personalressourcen ist der Aufbau eines professionellen Bildungsmanagements nicht zu realisieren. Der kostenneutrale städtische Eigenanteil der Personalkosten ist durch die Einberechnung bereits vorhandenen Personals, das bereits im Bereich Bildungsmonitoring und Bildungsentwicklung tätig ist, darstellbar. Nur unter der Voraussetzung einer Kostenneutralität bei den Personalkosten für die Stadt Leverkusen, die im Rahmen der Antragstellung in Form einer Musterberechnung durchzuführen ist, wird der entsprechende Förderantrag gestellt und in Folge eine entsprechende Stelle eines Bildungsmanagers ausgeschrieben.

 

Das Netzwerk lokaler Bildungsträger (Mitglieder u.a. Unternehmerverbände Rhein-Wupper, Wirtschaftsförderung, Wuppermann-Bildungswerk, DGB u.a.) hat sich mit dieser Thematik befasst und würde einvernehmlich die Realisierung dieses Projekt befürworten, da es für alle am Bildungsprozess beteiligten Einrichtungen zu einer „win-win-Situation“ führen würde. Förderberechtigt sind in diesem Fall nur Kommunen, da die Stelle entsprechend „neutral“ angesiedelt sein sollte.

 

Die Grundvoraussetzungen für eine Antragstellung aus Leverkusen sind damit gegeben.

 

Die Bildungsmanager führen in den Städten und Kommunen alle Akteure zusammen, die zur Bildung beitragen, beispielsweise Jugend- und Schulamt, Sportvereine, Kirchen, Weiterbildungsanbieter, Volkshochschulen, Stiftungen und Unternehmen. Gemeinsam können sie Themen angehen und Lösungen finden, etwa wenn es um den Übergang von der Kindertagesstätte in die Schule oder von der Schule in den Beruf geht.

 

Die Verantwortlichen für Bildungsmanagement und -monitoring sammeln empirische Daten zur Bildungslandschaft in den Städten und Kommunen und schaffen damit eine faktenbasierte Grundlage für Entscheidungen. Aus einem fortlaufenden Bildungsmonitoring können zudem regelmäßige Bildungsberichte entstehen, wie sie zum Beispiel in Leipzig geschrieben und dort jedes Jahr in einer neu eingerichteten bildungspolitischen Stunde im Stadtparlament diskutiert werden.

Interessierte Kommunen sind vom Bildungsministerium aufgefordert worden, ein Gesamtkonzept einer kommunalen Strategie für ein lokal gelingendes Lernen im Lebenslauf zu entwickeln.

 

Erste Recherchen haben ergeben, dass es durchaus aussichtsreich ist, einen entsprechenden Förderantrag zum 31.10.2015 zu stellen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Broscheid, FB 40, 406 4010, Herr Wilde, FB 40, 406 4020

 

Teilnahme der Stadt Leverkusen am Förderprogramm „Bildung integriert“ des Bundesministerium für Bildung und Forschung

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 ./.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

./.        

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

./.         kostenneutral                         

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage): )

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]