Betreff
Wiederbestellung des Vorsitzenden des Umlegungsausschusses
Vorlage
2015/0688
Aktenzeichen
40-0-08-rü
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Herr Prof. Dr. Heribert Johlen wird zum Vorsitzenden des Umlegungsausschusses der Stadt Leverkusen wiederbestellt.

 

gezeichnet:             

Buchhorn                

Begründung:

 

Entsprechend den Vorschriften der §§ 3 u. 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches hat der Rat einen Umlegungsausschuss mit fünf Mitgliedern sowie einen Vertreter je Mitglied bestellt.

Nach der vorerwähnten Vorschrift muss der Vorsitzende die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen. Er darf nicht Mitglied des Rates oder Beschäftigter der Gemeinde sein und wird für eine Amtsdauer von fünf Jahren bestellt. Die Wiederbestellung ist zulässig.

 

Die Bestellzeit des derzeitigen Vorsitzenden, Herrn Prof. Dr. Heribert Johlen, endet im September 2015. Er steht für eine Wiederbestellung zur Verfügung. Diese wird empfohlen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Martin Rüssmann / 62 / 0214/406-6290

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

entfällt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

keine

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung: 

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

keine

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

 [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

 

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]