Betreff
Unterbringung von Flüchtlingen
- Vereinfachter Baubeschluss zur Realisierung der Containerstandorte Dohrgasse, Merziger Straße, Heinrich-Claes-Straße
Vorlage
2015/0690
Aktenzeichen
ar
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt dem Bau von Containeranlagen zur Unterbringung von Flüchtlingen an den nachfolgenden Standorten zu:

 

1.    Dohrgasse, Lützenkirchen, Gem. Lützenkirchen, Flur 26, Flurstück 368 bzw. Flurstücke 134, 214 und 437

 

2.     Merziger Straße, Schlebusch, Gem. Schlebusch, Flur 49, Flurstück 469

 

3.    Heinrich-Claes-Straße, Küppersteg, Gem. Bürrig, Flur 10, Flurstück 1226

 

gezeichnet:

                               In Vertretung       In Vertretung     In Vertretung     In Vertretung

Buchhorn             Stein                     Märtens              Adomat               Deppe

Begründung:

 

Nach Prüfung durch die Verwaltung können an den Standorten Dohrgasse (vgl. Lageplan, Anlage1), Merziger Straße (vgl. Lageplan, Anlage 2) sowie Heinrich – Claes-Straße (vgl. Lageplan, Anlage 3) Containerbauten zur Unterbringung von Flüchtlingen errichtet werden. An allen drei Standorten sind Containeranlagen entsprechend der Planungsgrundlage „Im Bühl“ unterzubringen. Die Kosten je Einrichtung orientieren sich an den in Umsetzung befindlichen Containeranlagen für 90 Personen von ca. 2,4 Mio € je Standort. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass deutliche Abweichungen der Kosten im Einzelfall nicht auszuschließen sind, da die Nachfrage nach Containern bundesweit aktuell sehr hoch ist und die erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen für die Errichtung je Standort variieren werden. Insbesondere bei den Standorten Merziger Straße und Heinrich-Claes-Straße ist mit besonderen Kosten für Sanierungs- und Abbruchmaßnahmen zu rechnen. Erste Schätzungen gehen von ca. 360.000 – 420.000 € je Standort aus.

 

Alle Standorte sind für die Nutzung als Containerstandort geeignet. Bei den Standorten Merziger Straße sowie Heinrich-Claes-Straße erfolgte eine erneute gutachterliche Untersuchung und Bewertung der Flächen aufgrund der bekannten Altlastenthematik. Auf der Grundlage der bereits vorliegenden Analysewerte des Gutachters und der temporären Nutzung, sieht der medizinische Dienst keine gesundheitliche Gefährdung für dort unterzubringende Personen.

 

Für den Altlastenstandort  Heinrich-Claes- Straße ist es sowohl aus gutachterlicher wie auch aus medizinischer Sicht erforderlich, einen Bodenauftrag auf der gesamten Fläche vorzunehmen. Für den Standort Merziger Straße wäre aus bautechnischen Gründen ein Bodenaustausch im Bereich der Containeranlage notwendig.

 

Für den Standort Dohrgasse gibt es zwei Potentialflächen (östlich der Dohrgasse: Flurstücke 368 bzw. westlich der Dohrgasse: Flurstücke 134, 214 und 437 vgl. Lageplan), die sich noch in der Abstimmung befinden, da u. a. Privatflächen betroffen sind.

 

Die letztendliche Standortentscheidung orientiert sich an dem Prüf- und Verhandlungsergebnis zur Umsetzung auf dem Standort westlich der Dohrgasse.

 

In ersten informellen Gesprächen mit dem ansässigen Sportverein und dem Sportbund Leverkusen wurde die Thematik der Nutzung der Fläche östlich der Dohrgasse (Sportplatz) besprochen. Die Beteiligten halten eine Realisierung einer Gemeinschaftseinrichtung für möglich. Sollte eine Umsetzung an diesem Standort erfolgen, wird seitens des Sportparks Leverkusen die Realisierung begleitet sowie Maßnahmen zum Ausgleich der wegfallenden Fläche erarbeitet.

 

Aufgrund der aktuellen Zuweisungsdynamik empfiehlt die Verwaltung, einen Standort hinsichtlich seiner Unterbringungskapazität auf max. 180 Plätze zu erhöhen, hierfür eignet sich ausschließlich der Standort Heinrich-Claes-Straße.

 

Die Lage und Größe der Fläche lässt eine Einrichtung in der oben genannten Größenordnung zu. Zudem bietet ein größerer Standort Synergieeffekte hinsichtlich der Erschließung (investiv) und der laufenden Betriebskosten (konsumtiv). Die Errichtungskosten werden ca. 5 – 5,5 Mio. € betragen.

 

Die im Rahmen der Gemeinschaftsanlage „Im Bühl“ festgelegten Standards (Barrierefreiheit, Familienbereiche, Flächenkapazitäten für die Bewohner) werden auch bei einer Vergrößerung der Unterbringungskapazitäten erfüllt werden. Die Planungen werden jedoch an die beabsichtigte Unterbringungskapazität angepasst.

 

Bei der Umsetzung aller Maßnahmen werden die im Rahmen des Betreuungskonzeptes beschlossenen Personalschlüssel entsprechend angewandt.

 

Aufgrund der Notwendigkeit, sehr kurzfristig handeln zu müssen, wird auf weitere detailliertere Baubeschlüsse verzichtet. Nach der Submission erfolgt abschließend jedoch ein Vergabebeschluss durch den Rat in einer seiner regulären Sitzungen oder durch entsprechende Dringlichkeitsentscheidungen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]