Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Unterbringung von Flüchtlingen in Leverkusen
- Aufstellung von Leichtbauhallen am Standort Heinrich-Lübke-Straße
Vorlage
2015/0750
Aktenzeichen
Dezernat III
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

I. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:

 

1.    Der Rat genehmigt den Standort des ehemaligen Sportplatzes Heinrich-Lübke-Straße 140, um dort vier winterfeste Leichtbauhallen zur Unterbringung von ca. 400 Flüchtlingen aufstellen zu lassen.

2.    Der Rat nimmt Abstand davon, am Standort Stöckenstraße eine temporäre Unterbringung von Flüchtlingen einzurichten.

 

Leverkusen, 07.10.2015

 

gezeichnet:

Buchhorn                                    Rh. Eimermacher                                       Rh. Ippolito

 

II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Zu 1.

Nach den Prognosen des Innenministeriums sowie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist für Deutschland im Jahr 2015 mit der Aufnahme von rd. 800.000 Flüchtlingen zu rechnen. Für die Stadt Leverkusen bedeutet dies, dass bis Jahresende ca. 1.500 Flüchtlinge unterzubringen sind.

 

Die derzeitigen Kapazitäten an Unterbringungsplätzen sind bis auf wenige Einzelplätze erschöpft. Da die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes ebenfalls keine Flüchtlinge mehr aufnehmen können, leitet die Bezirksregierung die Asylbewerber unmittelbar in die Kommunen weiter. Leverkusen musste kurzfristig in der letzten Woche 386 Personen aufnehmen. Die politische Gesamtlage lässt nicht erwarten, dass mit einer Entspannung in absehbarer Zeit zu rechnen ist.

 

Um bei weiteren Zuweisungen von Flüchtlingen die Belegung von Sporthallen zu vermeiden und den schulischen Sportunterricht und die Vereinsnutzung weiterhin sicherzustellen, sollen als Notfallmaßnahme auf dem ehemaligen Sportplatz Heinrich-Lübke-Straße vier Leichtbauhallen aufgestellt werden, voraussichtlich ab dem 01.11.2015 und für zunächst ein Jahr.

 

Die Verwaltung hat verschiedene Standorte zur Errichtung von Leichtbauhallen geprüft. Folgende Kriterien waren für den Standort Heinrich-Lübke-Straße ausschlaggebend: Der Sportplatz wird derzeit für Schul- und Vereinssport nicht genutzt. Zudem wird der Schulbetrieb durch die beabsichtigte Nutzung nicht beeinträchtigt. Die verkehrstechnische Infrastruktur bietet sehr gute Voraussetzungen, da die Andienung mit LKW und Bussen wie auch die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr optimal sind.

 

Derzeit wird die Möglichkeit geprüft, ob das Land den Betrieb der Einrichtung analog des Standorts Auermühle als Erstaufnahmeeinrichtung übernimmt und die Flüchtlinge auf das Kontingent der von der Stadt aufzunehmenden Flüchtlinge angerechnet werden. In diesem Fall übernimmt das Land die gesamten Kosten. In ersten Kontakten zeigte das Land deutliches Interesse am eigenen Betrieb der Einrichtung an diesem Standort.

 

Sollte dies wider Erwarten nicht möglich sein, wird vorgeschlagen, die Unterkunft für die der Stadt zugewiesenen Flüchtlinge zu nutzen und damit der Aufnahmeverpflichtung nachzukommen.

 

Die in der Nähe befindliche Schule wird durch das zuständige Dezernat eingebunden. Analog der anderen Standorte erfolgt eine Information der direkten Anwohner.

 

 

Zu 2.

Mit der Vorlage 2015/0700 wurde die Verwaltung beauftragt, den Standort in der Stöckenstraße zur temporären Unterbringung von Flüchtlingen zu prüfen. Bei dem Objekt handelt es sich um eine Lagerhalle, die für fünf Monate angemietet werden könnte.

Nach baurechtlicher Prüfung und Inaugenscheinnahme des Objektes wurde festgestellt, dass die Umwandlung der Lagerhalle in eine Flüchtlingsunterkunft erhebliche brandschutztechnische sowie abwassertechnische Maßnahmen zur Folge hätte. Aus diesem Grund ist die kalkulatorische Miete im Vergleich zu Leichtbauhallen oder ähnlichen Unterkünften nahezu doppelt so hoch.  

Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang ebenfalls der gemessen an der Nutzungsdauer erhebliche Verwaltungsaufwand, der mit der Einrichtung und dem anschließenden Rückbau eines Standortes verbunden ist.

Bei dem Aufbau von vier Leichtbauhallen können zudem Synergieeffekte in Bezug auf Betreuung und Verpflegung der Flüchtlinge genutzt werden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Katrin Arndt, Dezernat III, Tel. 406-8833

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)

 

Maßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen in Leverkusen

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die mit der Bereitstellung und Betreuung der Unterkünfte verbundenen Aufwendungen sind Bestandteil des Haushaltsplans 2015 bzw. werden, bei weiteren Kostensteigerungen, im Rahmen der haushalterechtlichen Bewirtschaftung zur Verfügung gestellt.

 

Für den Haushalt 2016 werden Aufwand und Ertrag im Zusammenhang mit dem Thema „Flüchtlinge“ mit einer völlig neuen und präzise ausdifferenzierten Systematik dargestellt, die derzeit in der abschließenden Erarbeitung ist und dem am 02.11.2015 einzubringenden Haushaltsentwurf im Einzelnen zu entnehmen sein wird.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Die finanziellen Auswirkungen des Beschlussvorschlags hängen von den noch zu ermittelnden Erschließungs- und Beschaffungskosten der Maßnahme ab.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung:

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

ja

ja

nein

nein

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u. a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Analog der anderen Standorte erfolgt eine Information der direkten Anwohner.

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

nein

ja

nein

nein

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Mit Blick auf die prognostizierten, steigenden Flüchtlingszahlen für Leverkusen sowie die damit einhergehenden Anforderungen für die Verwaltung ist eine Beschlussfassung der Vorlage kurzfristig erforderlich.