Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die Erweiterungen im aktualisierten integrierten Handlungskonzept Hitdorf 2015 (IHK Hitdorf), namentlich das Hafengebiet Hitdorf, die Einrichtung eines Verfügungsfonds sowie die Unterstützung durch ein extern zu beauftragendes Stadtteilmanagement zur Kenntnis (siehe Anlage 1 der Vorlage).

2.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt das IHK Hitdorf 2015 als sonstige städtebauliche Planung für den Stadtteil Hitdorf.

 

3.    Auf der Grundlage des IHK Hitdorf 2015 wird die Verwaltung beauftragt, bis zum 31.12.2015 einen Antrag auf Neuaufnahme in das Stadterneuerungsprogramm 2016 des Landes Nordrhein-Westfalen zu stellen.

 

 

gezeichnet:             

                       In Vertretung       In Vertretung     In Vertretung           In Vertretung

 

 

 

 

Richrath        Stein                     Märtens              Adomat                      Deppe

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat das „Integrierte Handlungskonzept (IHK) für Leverkusen-Hitdorf“ am 01.12.2014 beschlossen. Auf Basis der umfangreichen Aussagen im IHK Hitdorf beschloss der Rat der Stadt Leverkusen dann am 22.06.2015 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Hitdorf“ sowie die Anwendung des vereinfachten Verfahrens.

 

Für das Integrierte Handlungskonzept (IHK) aus dem Jahr 2014 stand die Schaffung bzw. der Erhalt von Infrastrukturangeboten für verschiedene Zielgruppen wie Kinder, Jugendliche und Senioren sowie Alleinerziehende im Vordergrund. Ergänzend wurden die verkehrsplanerischen Maßnahmen in der Hitdorfer Straße und der Ringstraße sowie das Projekt „Villa Zündfunke“ thematisiert. Eine grundsätzliche Förderwürdigkeit dieser Maßnahmen wurde von der Bezirksregierung Köln attestiert, die inhaltlich aber noch intensiviert werden sollte.

 

Entwicklungen in 2015

Zu Beginn des Jahres 2015 hat sich im Hafenbereich aufgrund der perspektivisch anstehenden Sanierung der Kaimauer eine neue Entwicklungsoption eröffnet, die dem gesamten Stadtteil zugutekommen kann. Aus diesem Grund wurde das IHK Hitdorf einer Aktualisierung unterworfen (siehe Anlage 1 der Vorlage). 

 

Darüber hinaus hat die Stadt Leverkusen die Vertreter der Hitdorfer Vereine, Institutionen und Einrichtungen zur Diskussion der Inhalte des IHK Hitdorf und zur Weiterentwicklung der Aussagen im IHK eingeladen. Zudem wurde die Umgestaltung der Hitdorfer Straße planerisch weiter vorangetrieben.

 

Im Rahmen einer Planungswerkstatt sind die bisherigen Ergebnisse der Hitdorfer Straße der Hitdorfer Bevölkerung am 22.08.2015 vorgestellt und zur Diskussion gestellt worden (siehe Anlage 2 der Vorlage). Die Planungswerkstatt diente insbesondere auch dazu, das Meinungsbild der interessierten Hitdorfer Bürger zur Überplanung der Platzbereiche entlang der Hitdorfer Straße und des Hafenbereichs aufzunehmen und somit die Grundlage für die zukünftig möglichen Planungsschritte zu fixieren.

 

Die Stadt Leverkusen hat die Projektideen im Nachgang der Planungswerkstatt mit der Bezirksregierung Köln im Hinblick auf Förderfähigkeit diskutiert; für die Maßnahmen wurde grundsätzlich eine Förderwürdigkeit signalisiert.

 

Die Erweiterungen

Das Hafenareal soll in seiner touristischen Bedeutung als Naherholungsziel aufgewertet werden. Die derzeit unsortierten unterschiedlichen Nutzungen sollen durch Neugestaltung besser strukturiert werden. Hierzu soll unter anderem ein Bodenbelag aufgebracht sowie Grünmaßnahmen umgesetzt werden. Zudem soll eine Aussichtsplattform installiert werden, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Die Kosten inklusive der Maßnahmen zur stärkeren Sport- und Freizeitnutzung des erweiterten Hafenareals belaufen sich auf 716.000,- Euro. Zur städtebaulichen Gestaltung soll ein Wettbewerb durchgeführt werden.

 

Mit den Mitteln eines Verfügungsfonds sollen die Hitdorfer Vereine und sonstige Akteure im Stadtteil handlungsübergreifend in ihrem Engagement für ihren Stadtteil finanziell unterstützt werden. Gefördert werden können zum Beispiel generationsübergreifende Projekte, Angebote der offenen Kinder– und Jugendarbeit oder der Aufbau ehrenamtlicher Strukturen. Über die Vergabe der Mittel entscheidet jeweils ein noch zu bildendes Gremium unter Beteiligung der Stadt und des Stadtteilmanagements. Die Mittel sind mit 200.000,- Euro angesetzt.

 

Ein Stadtteilmanagement soll für eine begrenzte Zeit Impulse in den Stadtteil Hitdorf geben. Dabei soll es alle Projekte begleiten und koordinieren, die Prozesse und Entwicklungen öffentlichkeitswirksam bewerben und gegebenenfalls Bürgerbeteiligungen mit organisieren. Es soll gewährleisten, dass alle Projekte im Förderzeitraum umgesetzt bzw. verstetigt werden. Das Stadteilmanagement ist erster Ansprechpartner im Stadtteil, unterstützt die Vernetzung von Akteuren und transportiert Ergebnisse und Zwischenstände aus den Projekten in alle wichtigen Gremien. Es soll extern besetzt werden und ist mit Kosten von 200.000,- Euro angesetzt. 

 

Sachstand Projekt Villa Zündfunke

Im Projekt Villa Zündfunke sind die zu erbringenden Unterlagen sowie Planentwürfe als Voraussetzung zur Aufnahme in das Förderprogramm „Initiative ergreifen!“ weit fortgeschritten. In diesem Zusammenhang ist ein Rahmenvertrag (siehe Anlage 4) zwischen Stadt, Eigentümer und Verein Villa Zündfunke erarbeitet worden, der die Verpflichtungen und Verknüpfungen der drei Vertragsparteien festlegt und eine rechtliche Klammer für alle weiteren künftigen Verträge mit Vereinen und Akteuren setzt, die die Räumlichkeiten der Villa Zündfunke nutzen wollen. Insbesondere ist zu nennen, dass die Stadt unmittelbar nach der Fördermittelzusage und der Begründung des Sondereigentums das Nießbrauchrecht an dem geförderten, investiven Teil des Sondereigentums bestellen wird. Dieses ist auf die Dauer der Zweckbindung von 20 Jahren befristet.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt scheint eine Aufnahme in das Programm „Initiative ergreifen“ wahrscheinlich. Eine endgültige Entscheidung wird zur nächsten Beiratssitzung im Februar 2016 herbeigeführt. Eine positive Entscheidung des Beirates ist Voraussetzung für die weitere Prüfung der Bezirksregierung zur Aufnahme in das Stadterneuerungsprogramm 2016. 

 

Beantragung von Städtebaufördermitteln ab dem Jahr 2016

Für eine Neuaufnahme in das Stadterneuerungsprogramm 2016 des Landes NRW ist die Antragsstellung bei der Bezirksregierung Köln – ungeachtet der Beiratsentscheidung - bis zum 31.12.2015 zwingend erforderlich. Als zwingender Bestandteil dieser Beantragung ist ein vom Rat beschlossenes, aktualisiertes integriertes Handlungskonzept vorzulegen, das die Ziele, Handlungsfelder und konkrete Projekte (siehe Anlage 1, Punkt 8) benennt. Auf der Grundlage der etatisierten Kosten (siehe Anlage 3) wird für den Förderantrag eine Kosten- und Finanzierungsübersicht der förderfähigen Projekte sowie Maßnahmenblätter für jedes Projekt mit einer Zielbeschreibung, dem Zeitraum der Umsetzung, der Zuständigkeiten und den Kosten erstellt. Das gesamte IHK Hitdorf beinhaltet derzeit ein Kostenvolumen von 7,3 Mio. Euro inklusive derzeit bekannter privater Investitionen. Davon sind 5,7 Mio. Euro förderfähige Kosten. Die über den Eigenanteil von 20%  von der Stadt zu tragenden Kosten belaufen sich entsprechend auf 1,1 Mio. Euro.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2015/0777

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Mohr, FB 61, 6124

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

IHK Hitdorf 2015

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Unter Berücksichtigung kleinerer Anpassungen über die Veränderungsliste siehe Anlage 3.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Keine.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Grundsätzlich entstehen nach Investitionen immer Folgeauswirkungen, die z. B. in Form von Abschreibungen, Betriebskosten etc. die Ergebnisrechnung belasten oder in Form von Auflösung von Sonderposten (entsteht bei Umsetzung von bezuschussten Maß-nahmen) die Ergebnisrechnung entlasten. In dem bis zum Jahre 2021 zu erstellenden Haushaltssanierungsplan sind bei in Planung befindlichen Projekten Folgekosten pauschaliert (z. B. AfA-Block = 34,5 Mio. €) enthalten und werden sukzessive nach Fertig-stellung von Maßnahmen mit konkreten Werten eingeschätzt.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Die Zuschussbehörde macht die Auszahlung von zu beantragenden Städtebaufördermitteln u. a. davon abhängig, dass eine Genehmigung des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplanes erfolgt.

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

 

[ja]

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Im Rahmen der Erstellung des IHK sind bereits Bürgerbeteiligungen durchgeführt worden. Für die umzusetzenden Maßnahmen sind aufgrund der besonderen Bedeutung des Projektes angemessene Bürgerbeteiligungen vorgesehen.

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

[ja]

[ja]

[ja]