Beschlussentwurf:
1. Der
Rat der Stadt Leverkusen nimmt die Erweiterung des Projektes Stadtteilmanagement
um die Installierung einer Beratungs- und Koordinierungsstelle in Opladen sowie
die Asbestsanierung im Rahmen der Umbaumaßnahmen der Schule Im Hederichsfeld
zur Kenntnis.
2. Der Rat beschließt die Fortschreibung des STEK Opladen 2015 und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage bis zum 31.12.2015 Städtebaufördermittel für das Jahr 2016 für die bereits begonnenen Projekte sowie für die in 2016 startenden Projekte zu beantragen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Stein Märtens Adomat Deppe
Begründung:
Die Stadt Leverkusen hat in den Jahren 2012 und 2013 unter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, Fachleuten aus Wirtschaft, Handel und dem Wohnungswesen, Verbänden, örtlichen Vereinen, privaten und sozialen Einrichtungen, der Politik (Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II) und anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen ein Stadtteilteilentwicklungskonzept für Opladen (STEK Opladen) erarbeitet. Das STEK Opladen soll die Entwicklung des größten Leverkusener Stadtteils unter Berücksichtigung der Entwicklungen im Bereich der neuen Bahnstadt Opladen (nbso) für die kommenden Jahre beschreiben.
Der Rat der Stadt Leverkusen beauftragte die Verwaltung mit der Beschlussfassung zum Endbericht des STEK Opladen am 17.02.2014, die im Stadtteilentwicklungskonzept dargestellten Projekte zu konkretisieren. In diesem Konkretisierungsprozess erfuhren die Projekte, die als Maßnahmenblätter angelegt worden sind, eine generelle Überarbeitung. Alle Projekte des STEK Opladen sind eng mit den Entwicklungen auf der nbso-Westseite verbunden und sowohl planerisch als auch zeitlich mit diesen abgestimmt.
23 Projekte wurden dem Rat als Fortschreibung des STEK Opladen am 01.12.2014 zum Beschluss vorgelegt. Mit der Beschlussfassung beauftragte der Rat die Verwaltung, für die in der Fortschreibung genannten förderfähigen Projekte Städtebaufördermittel zu beantragen.
Der Förderantrag für die Aufnahme ins Stadterneuerungsprogramm 2015 wurde noch im Dezember 2014 mit einer Gesamtsumme von rund 13,5 Mio. Euro bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Am 28.06.2015 verkündete das Ministerium die Aufnahme des STEK Opladen in das Stadterneuerungsprogramm Stadtumbau West.
Projekte mit Projektstart 2015 und Erweiterungen
Drei Projekte starteten in 2015:
§ Projekt 7: Grüne Trittsteine,
§ Projekt 21: Stadtteilmanagement,
§ Projekt 23: „Quartierstreffpunkt“ Hauptschule Im Hederichsfeld.
Das Stadtteilmanagement wurde gemäß Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses in einem Abstimmungstermin mit der Bezirksregierung Köln Anfang des Jahres 2015 um das Teilprojekt Stadtteilladen - „Op-Laden“ - erweitert. Für dieses zusätzliche Teilprojekt fallen Kosten von 410.000 Euro an, die förderfähig sind. Der Stadtteilladen soll in 2016 in Opladen installiert werden. Des Weiteren wurde die Aufgabe eines Initiierungsprozesses für ein Mehrgenerationenprojekt dem Stadtteilmanagement zugeschrieben. Beide Teilprojekte wurden in das Maßnahmenblatt des Stadtteilmanagements eingepflegt.
In der Hauptschule Im Hederichsfeld führt ein Asbestfund zu einer Kostenausweitung der Gesamtmaßnahme um 1,26 Mio. Euro. In Absprache mit der Bezirksregierung Köln ist die Asbestsanierung förderfähig. Sie wurde in das Maßnahmenblatt eingefügt und wird mit dem Antrag 2016 nachträglich in das STEK Opladen eingebracht und erhöht die Gesamtkostensumme des STEK Opladen.
Projekte mit Projektstart 2016
Aufgrund der hohen Kosten für den Umbau der Schule Im Hederichsfeld sind in Abstimmung mit der Bezirksregierung einige Projekte hinsichtlich des Projektstarts nach 2016 verschoben worden.
Demnach werden für folgende Projekte Fördermittel für 2016 beantragt:
§
Projekt
1: Gestaltung und Funktionsaufwertung Fußgängerzone Kölner Straße,
§
Projekt
2: Gestaltung und Funktionsaufwertung Fußgängerzone Bahnhofstraße,
§
Projekt
4: Gestalterische Aufwertung Opladener Platz,
§
Projekt
5: Verbesserung der Wegeführung und Orientierung im Stadtteil,
§
Projekt
8: Qualifizierung des bestehenden Einzelhandels,
§
Projekt
9: Geschäftsflächenmanagement,
§
Projekt
10: Förderung marktgerechter Geschäftslokale,
§
Projekt
11: Qualitätsoffensive Gastronomie in Opladen,
§
Projekt
12: ISG Bahnhofstraße,
§
Projekt
22: Bebauungspläne.
Mit den Projekten kann nach Förderzusage voraussichtlich ab Mitte des Jahres 2016 begonnen werden.
Beantragung von Städtebaufördermitteln ab dem Jahr 2016
Für eine Fortsetzung des Gesamtprojektes ist die Beantragung
von Fördermitteln für das Jahr 2016 bei der Bezirksregierung Köln erforderlich.
Als zwingender Bestandteil dieser Beantragung ist eine vom Rat beschlossene
Fortschreibung des STEK Opladen vorzulegen. Das gesamte STEK Opladen beinhaltet derzeit
ein Kostenvolumen von 25,6 Mio. Euro inklusive der derzeit bekannten
privaten Investitionen. Davon sind 14,7 Mio. Euro förderfähige Kosten
(inklusive der neu aufgenommenen Kosten für die Asbestsanierung in der
Hauptschule Im Hederichsfeld). Die von der Stadt zu tragenden Kosten des
Eigenanteils in Höhe von 20% belaufen sich entsprechend auf 2,9 Mio. Euro
(siehe Anlage 2 der Vorlage).
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2015/0850
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht
vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Mohr, FB 61, 6124
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Fortschreibung des Stadtteilentwicklungskonzeptes (STEK) Opladen 2015
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Unter Berücksichtigung der noch hinzukommenden
Kostenpositionen für die Asbestsanierung von 1,26 Mio. Euro aus der
Veränderungsliste, siehe Anlage 2.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Grundsätzlich entstehen nach Investitionen immer Folgeauswirkungen, die z. B. in Form von Abschreibungen, Betriebskosten etc. die Ergebnisrechnung belasten oder in Form von Auflösung von Sonderposten (entsteht bei Umsetzung von bezuschussten Maßnahmen) die Ergebnisrechnung entlasten. In dem bis zum Jahre 2021 zu erstellenden Haushaltssanierungsplan sind bei in Planung befindlichen Projekten Folgekosten pauschaliert (z. B. AfA-Block = 34,5 Mio. €) enthalten und werden sukzessive nach Fertigstellung von Maßnahmen mit konkreten Werten eingeschätzt.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Die Zuschussbehörde macht die Auszahlung von zu beantragenden Städtebaufördermitteln u. a. davon abhängig, dass eine Genehmigung des fortgeschriebenen Haushaltssanierungsplans erfolgt.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
|
[ja] |
[ja] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Im Rahmen der Erstellung des STEK Opladen sind bereits
Bürgerbeteiligungen durchgeführt worden. Für die umzusetzenden Maßnahmen sind
aufgrund der besonderen Bedeutung des Projektes angemessene
Bürgerbeteiligungen vorgesehen. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Vorlage ist dringend im Turnus November/ Dezember zu beraten, da sie wesentlicher Bestandteil der Antragsstellung für die Städtebaufördermittel 2016 ist, die am 31.12.2015 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht werden muss.