Beschlussentwurf:
1. Die auf Grundlage der Vorlage Nr. R 1082
/ 16. TA am 28.04.2008 beschlossene
Durchführung der Grundwassersanierung wird nicht realisiert. Es sind keine
weiteren Mittel zur Planung und Durchführung der Grundwassersanierung im
Teilfinanzplan bereitzustellen.
2. Die Bereitstellung notwendiger Mittel zur weiteren turnusmäßigen Überwachung der Grundwassersituation erfolgt mit der Aufstellung der jeweiligen Haushaltspläne im Teilergebnisplan.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Stein Märtens
Begründung:
Zu 1.)
Mit Vorlage Nr. R 1082 / 16. TA hat der Rat der Stadt Leverkusen am 28.04.2008 die Durchführung der Grundwassersanierung für den Altstandort Carbonit AG – Leverkusen-Schlebusch (Waldsiedlung) beschlossen. Es wurde mehrfach in z.d.A.-Rat über den Sachstand zum Projekt berichtet.
Im Rahmen der Detailplanung Grundwassersanierung erfolgte durch das beauftragte Ingenieurbüro Dr. Tillmanns & Partner GmbH, Bergheim die Festlegung der konkreten Rahmenbedingungen für die Fassung der kontaminierten Grundwässer über die Einrichtung von Horizontalbrunnen. Das Büro IBL - Umwelt- und Biotechnik GmbH, Heidelberg wurde mit der Planung zur Abreinigung der Grundwässer über entsprechende Sanierungsanlagen beauftragt.
Die Untere Bodenschutzbehörde hat die bisherigen Arbeitsergebnisse in fachtechnischer Hinsicht bewertet (s. Anlage 1). Das betroffene Gebiet ergibt sich aus der Anlage 1.1.
Im Ergebnis wurde folgendes festgestellt:
- Eine vollständige Fassung des Grundwassers über Horizontalbrunnen ist nur möglich, wenn zusätzliche technische Maßnahmen zur Schlupfbeseitigung eingeplant werden.
- Eine vollständige Abreinigung des Grundwassers ist nur mittels einer veränderten Anlagentechnologie möglich.
- Gegenüber den ursprünglich beschlossenen Maßnahmen sind erhebliche Kostensteigerungen zu erwarten, deren Kostenobergrenze nach wie vor nicht festgestellt werden kann.
- Es gibt weiterhin noch offene Fragestellungen hinsichtlich der technischen Umsetzung, deren Klärung im Vorfeld einer Realisierung der Grundwassersanierung zwingend erforderlich wäre.
Es bestehen derzeit trotz umfangreicher Arbeitsschritte weiterhin technische Hürden zur Realisierung der Grundwassersanierung. Auf Grund der aktuellen Sachlage wurde durch die Untere Bodenschutzbehörde überprüft, ob eine Grundwassersanierung auch weiterhin noch dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit entspricht. Hierzu ist eine ordnungsbehördliche Bewertung erfolgt (s. Anlage 2). Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass die weitere Planung und Umsetzung der Grundwassersanierung als unverhältnismäßig zu bewerten ist.
In Folge der fachtechnischen und ordnungsbehördlichen Bewertung wird das Erfordernis zur Fortführung der Planungsarbeiten und Durchführung einer Grundwassersanierung für den Altstandort Carbonit AG, Waldsiedlung verneint.
Es ist davon auszugehen, dass diese Vorgehensweise auch bei einer strafrechtlichen Betrachtung nicht als Unterlassen gewertet würde, da eine umfassende Verhältnismäßigkeitsprüfung erfolgt ist und die Untere Bodenschutzbehörde Ihrer Garantenstellung gerecht wird.
Zu 2.)
Entsprechend der
fachtechnischen Bewertung ist in den Folgejahren die Fortführung des
Grundwassermonitorings erforderlich: alle 5 Jahre soll ein kleines Monitoring
und alle 10 Jahre ein großes Monitoring erfolgen. Die dafür kalkulierten Kosten
sind über die entsprechenden Haushaltsansätze in den jeweiligen Jahren bereit
zu stellen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Edith Podolski / FB 32/ 3225
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Umsetzung des Projektes Grundwassersanierung Waldsiedlung wird eingestellt.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Die folgenden im Teilfinanzplan veranschlagten Mittel werden nicht mehr benötigt:
Bezeichnung |
FB |
Finanzstelle |
Finanz-position |
Ansatz
2016 |
VE
2016 |
Ansatz
2017 |
Ansatz
2018 |
Sanierungsanlage Untere Bodenschutzbehörde |
32 |
32001405022004 |
782600 |
alt 100.750 neu 0 |
0 |
alt
1.462.500 neu…………0 |
alt
220.000 neu………0 |
Dementsprechend entfällt auch
die Einnahme:
Bezeichnung |
FB |
Finanzstelle |
Finanz- |
Ansatz
2016 |
Ansatz
2017 |
Ansatz
2018 |
Zuschüsse Land für investive Maßnahmen |
32 |
32001405022003 |
681100 |
alt
80.600 neu 0 |
alt
1.168.000 neu 0 |
alt
176.000 neu 0 |
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Bezeichnung |
Innenaufträge |
Produkt |
Produkt-gruppe |
Sach-konto |
2016 |
Ermittlung und Abwehr von Gefahren aus Altlasten
und Bodenbelastungen |
320014050202 |
140502 |
1405 |
526100 |
alt
220.000 neu 240.000 |
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) ./. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |