Betreff
Grundwassersanierung Waldsiedlung
Vorlage
2015/0754
Aktenzeichen
322-96-14-41/GW
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.  Die auf Grundlage der Vorlage Nr. R 1082 / 16. TA am 28.04.2008 beschlossene Durchführung der Grundwassersanierung wird nicht realisiert. Es sind keine weiteren Mittel zur Planung und Durchführung der Grundwassersanierung im Teilfinanzplan bereitzustellen.

 

2.  Die Bereitstellung notwendiger Mittel zur weiteren turnusmäßigen Überwachung der Grundwassersituation erfolgt mit der Aufstellung der jeweiligen Haushaltspläne im Teilergebnisplan.

 

 

gezeichnet:

                                                                  In Vertretung                                 In Vertretung

Richrath                                                   Stein                                               Märtens

Begründung:

 

Zu 1.)

Mit Vorlage Nr. R 1082 / 16. TA hat der Rat der Stadt Leverkusen am 28.04.2008 die Durchführung der Grundwassersanierung für den Altstandort Carbonit AG – Leverkusen-Schlebusch (Waldsiedlung) beschlossen. Es wurde mehrfach in z.d.A.-Rat über den Sachstand zum Projekt berichtet.

 

Im Rahmen der Detailplanung Grundwassersanierung erfolgte durch das beauftragte Ingenieurbüro Dr. Tillmanns & Partner GmbH, Bergheim die Festlegung der konkreten Rahmenbedingungen für die Fassung der kontaminierten Grundwässer über die Einrichtung von Horizontalbrunnen. Das Büro IBL - Umwelt- und Biotechnik GmbH, Heidelberg wurde mit der Planung zur Abreinigung der Grundwässer über entsprechende Sanierungsanlagen beauftragt.

 

Die Untere Bodenschutzbehörde hat die bisherigen Arbeitsergebnisse in fachtechnischer Hinsicht bewertet (s. Anlage 1). Das betroffene Gebiet ergibt sich aus der Anlage 1.1.

Im Ergebnis wurde folgendes festgestellt:

  • Eine vollständige Fassung des Grundwassers über Horizontalbrunnen ist nur möglich, wenn zusätzliche technische Maßnahmen zur Schlupfbeseitigung eingeplant werden.
  • Eine vollständige Abreinigung des Grundwassers ist nur mittels einer veränderten Anlagentechnologie möglich.
  • Gegenüber den ursprünglich beschlossenen Maßnahmen sind erhebliche Kostensteigerungen zu erwarten, deren Kostenobergrenze nach wie vor nicht festgestellt werden kann.
  • Es gibt weiterhin noch offene Fragestellungen hinsichtlich der technischen Umsetzung, deren Klärung im Vorfeld einer Realisierung der Grundwassersanierung zwingend erforderlich wäre.

 

Es bestehen derzeit trotz umfangreicher Arbeitsschritte weiterhin technische Hürden zur Realisierung der Grundwassersanierung. Auf Grund der aktuellen Sachlage wurde durch die Untere Bodenschutzbehörde überprüft, ob eine Grundwassersanierung auch weiterhin noch dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit entspricht. Hierzu ist eine ordnungsbehördliche Bewertung erfolgt (s. Anlage 2).  Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass die weitere Planung und Umsetzung der Grundwassersanierung als unverhältnismäßig zu bewerten ist.

 

In Folge der fachtechnischen und ordnungsbehördlichen Bewertung wird das Erfordernis zur Fortführung der Planungsarbeiten und Durchführung einer Grundwassersanierung für den Altstandort Carbonit AG, Waldsiedlung verneint.

 

Es ist davon auszugehen, dass diese Vorgehensweise auch bei einer strafrechtlichen Betrachtung nicht als Unterlassen gewertet würde, da eine umfassende Verhältnismäßigkeitsprüfung erfolgt ist und die Untere Bodenschutzbehörde Ihrer Garantenstellung gerecht wird.

 

Zu 2.)

Entsprechend der fachtechnischen Bewertung ist in den Folgejahren die Fortführung des Grundwassermonitorings erforderlich: alle 5 Jahre soll ein kleines Monitoring und alle 10 Jahre ein großes Monitoring erfolgen. Die dafür kalkulierten Kosten sind über die entsprechenden Haushaltsansätze in den jeweiligen Jahren bereit zu stellen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:  Edith Podolski / FB 32/ 3225

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Umsetzung des Projektes Grundwassersanierung Waldsiedlung wird eingestellt.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die folgenden im Teilfinanzplan veranschlagten Mittel werden nicht mehr benötigt:

Bezeichnung

FB

Finanzstelle

Finanz-position

Ansatz 2016

VE 2016

Ansatz 2017

Ansatz 2018

Sanierungsanlage Untere Bodenschutzbehörde

32

32001405022004

782600

alt  100.750

neu           0

0

alt 1.462.500

neu…………0

alt 220.000

neu………0

 

Dementsprechend entfällt auch die Einnahme:

Bezeichnung

FB

Finanzstelle

Finanz-
position

Ansatz 2016

Ansatz 2017

Ansatz 2018

Zuschüsse Land für investive Maßnahmen

32

32001405022003

681100

alt 80.600

neu          0

alt 1.168.000

neu               0

alt 176.000

neu            0

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

./.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Bezeichnung

Innenaufträge

Produkt

Produkt-gruppe

Sach-konto

2016

Ermittlung und Abwehr von Gefahren aus Altlasten und Bodenbelastungen

320014050202

140502

1405

526100

alt   220.000

neu 240.000

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

./.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

./.

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 [nein]

[nein]

[nein]