Betreff
Änderung der Hundesteuersatzung zum 01.01.2016
Vorlage
2015/0778
Aktenzeichen
201-mie
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Satzung zur 6. Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Leverkusen wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen.

 

 

gezeichnet:  

                                                                                  In Vertretung

Richrath                                                                   Stein

Begründung:

Der Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung hat im Rahmen einer Prüfung des Sachgebietes Vollstreckung im Fachbereich Finanzen angeregt, eine Anpassung der Hundesteuersatzung an die tatsächlichen Gegebenheiten bei den Empfängern von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII zu prüfen, um darüber eine arbeitsmäßige Entlastung im Fachbereich Finanzen zu erreichen.

 

Erweiterung des Zeitraums hinsichtlich der Gewährung von Steuerermäßigungen für Empfänger von SGB II- und SGB XII-Leistungen (gemäß § 5 Abs. 4 der geänderten Satzung):

Bei Hundesteuerpflichtigen, die zu dem Personenkreis der Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII gehören, besteht grundsätzlich für den Zeitraum der Leistungsgewährung Anspruch auf eine antragsbezogene 75%ige Steuerermäßigung.

 

Der Erst- / Folgeantrag wird häufig zu spät gestellt, sodass die mögliche Reduzierung der Steuer nicht zeitnah erfolgen kann. Dies führt vermehrt dazu, dass die Hunde-steuerforderung wegen Unpfändbarkeit des Schuldners niedergeschlagen werden muss.

 

Die Satzungsänderung sieht nunmehr bei fristgerechter Antragstellung ab dem Monat des erstmaligen Leistungsbezugs bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres, in dem der Leistungsbezug endet, die Steuerermäßigung vor.

 

Wenn beispielsweise der Leistungsbezug für den Zeitraum August 2015 bis Januar 2016 nachgewiesen ist, wird die Steuerermäßigung für das Jahr 2015 für fünf Monate und ab dem Jahr 2016 von Januar bis Dezember 2016 (bisher nur bis Januar, danach war ein Folgeantrag erforderlich) unter dem Vorbehalt einer Nachprüfung gewährt.

 

Soweit im Folgejahr kein Antrag auf Steuerermäßigung gestellt wird und auch keine Niederschlagungsempfehlung vorliegt, ist beabsichtigt, für das Vorjahr eine entsprechende Überprüfung der gewährten Steuerermäßigung in Bezug auf den Leistungsbezug vorzunehmen.

 

Nicht zuletzt bedeutet diese Satzungsänderung auch einen Schritt hin zum Bürger, da der dauerhaft steuerbegünstigte Hundehalter nur einmal im Kalenderjahr den Leistungsbezug nachzuweisen braucht, um in den Genuss der Steuerermäßigung für das ganze Kalenderjahr zu kommen.

 

Klarstellende (deklaratorische) Ergänzung:

Auf Grund der in der Vergangenheit in bestimmten Einzelfällen gewonnenen Erkenntnisse wird die Satzung, wie in Anlage 1 dargestellt, ergänzt bzw. neu gefasst.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Herr Miesterfeldt, 20/201, 406-2160 

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Änderung der Hundesteuersatzung

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produktgruppe:        1605

Produkt:                    160501

Finanzstelle:            9700160501

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Keine

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

Keine

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]