Betreff
Rechtsabbiegespur und Überquerungshilfe auf der Alkenrather Straße
Vorlage
2015/0779
Aktenzeichen
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Planung einer zusätzlichen Rechtsabbiegespur von der Alkenrather Straße auf die Gustav-Heinemann-Straße wird zugestimmt.

 

2.    Der Planung einer Überquerungshilfe auf der Alkenrather Straße in Höhe der Kastanienallee wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Ausgangssituation

Auf Grundlage des Beschlusses der Bezirksvertretung III vom 11.06.2015 wurde die Verwaltung mit der Vorlage 2015/0534 „Verkehrsuntersuchung Alkenrather Straße“ beauftragt, sowohl eine zusätzliche Rechtsabbiegespur von der Alkenrather Straße auf die Gustav-Heinemann-Straße als auch eine optimierte Querung für Fußgänger und Radfahrer auf der Alkenrather Straße in Höhe der Kastanienallee zu planen.

 

Dieser Beschluss basiert auf den Ergebnissen eines Verkehrsgutachtens mit verschiedenen Fragestellungen für den Ortsteil Alkenrath, wobei das Gutachten nach Prüfung unterschiedlicher Varianten die bauliche Verlängerung der Rechtsabbiegespur und eine Überprüfung der Fußgängerquerung in Höhe der Kastanienallee empfiehlt.

 

Zu Beschlusspunkt 1:

Planung einer Verlängerung der Rechtsabbiegespur an der Einmündung der Alkenrather Straße auf die Gustav-Heinemann-Straße

 

Zurzeit gibt es im Einmündungsbereich der Alkenrather Straße auf die Gustav-Heinemann-Straße zwei ca. 75 m lange Linksabbiegespuren in Fahrtrichtung Osten (Schlebusch) und eine ca. 15 m lange, freilaufende Rechtsabbiegemöglichkeit in Fahrtrichtung Westen (Wiesdorf). Diese Spuraufteilung gibt es mittlerweile seit etwa 3 Jahren und hat schon zu einer deutlichen Verbesserung des Verkehrsflusses und Reduzierung der vor allem nachmittags auftretenden Stauerscheinungen geführt. Allerdings ist die Leistungsfähigkeit des Rechtsabbiegers immer noch stark eingeschränkt, da dieser zwangsläufig im Rückstau des Linksabbiegers eingebunden ist.

 

Durch die Einrichtung einer eigenständigen, freilaufenden Rechtsabbiegespur, beginnend südlich der Überquerungsmöglichkeit in Höhe der Kastanienallee, soll die Leistungsfähigkeit für den Verkehr in Fahrtrichtung Westen weiter verbessert werden.

 

Die 3,50 m breite und ca. 75 m lange zusätzliche Fahrspur ist westlich der vorhandenen Fahrbahn im heutigen Wald- und Böschungsbereich geplant; die Schutzplanke und die Böschung werden entsprechend in westlicher Richtung neu angelegt. Die Entwässerung der zusätzlichen Fahrbahnfläche erfolgt wie schon bisher ebenfalls über das vorhandene Kanalisationssystem.

 

Die vorhandenen drei Beleuchtungsmaste im Bereich der geplanten Rechtsabbiegespur werden an den neuen Fahrbahnrand versetzt.

 

Waldumwandlungsverfahren

Da bei dieser Planung dauerhaft in den vorhandenen westlich gelegenen Waldbereich eingegriffen wird, wurde ein formelles Waldumwandlungsverfahren in Zusammenarbeit mit der Unteren Landschaftsbehörde beim Landesbetrieb Wald und Holz NRW durchgeführt. Der dauerhafte Eingriff in den Waldbereich wird durch eine noch zu leistende Ausgleichszahlung, die der Landesbetrieb Wald und Holz NRW für eine Ersatzmaßnahme zweckgebunden verwenden wird, ausgeglichen.

Durch die Baumaßnahme werden ca. 15 Bäume entfallen, die im Lageplan besonders gekennzeichnet sind. Auf der Gegenseite werden durch eine Aufweitung für eine Überquerungshilfe (Beschlusspunkt 2) 1 – 2 Bäume entfallen, die schon einen Fehlwuchs aufweisen und aus Gründen der Verkehrssicherheit ohnehin in absehbarer Zeit entfernt werden müssten.

 

Die beabsichtigte Maßnahme wird dem Beirat für Natur und Landschaft in seiner nächsten Sitzung am 17.11.2015 vorgestellt.

 

Kosten

Die Kosten der Rechtsabbiegespur belaufen sich gemäß einer Kostenschätzung auf ca. 120.000 €.

 

Zu Beschlusspunkt 2:

Planung einer Überquerungshilfe in Höhe der Kastanienallee über die Alkenrather Straße

 

Laut Gutachten hat der derzeitige Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) über die Alkenrather Straße in Höhe der Kastanienallee negative Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und damit auf die Leistungsfähigkeit der Alkenrather Straße bzw. den Verkehr aus Richtung Alkenrather Straße / Gustav-Heinemann-Straße. Ursache hierfür ist, dass querende Personen (mit und ohne Fahrrad) den Verkehr aus beiden Fahrtrichtungen der Alkenrather Straße an dieser Stelle i. d. R. kurzzeitig anhalten lassen, was wiederkehrend zu Behinderungen eines stetigen Verkehrsflusses führt. Durch eine Umplanung dieses Bereiches soll erreicht werden, dass einerseits das sichere Überqueren der Alkenrather Straße nach wie vor gewährleistet bleibt und andererseits die Verkehrsbehinderungen reduziert werden können.

 

Der Fahrbahnquerschnitt wird durch eine Aufweitung von 2,00 m in östliche Richtung in Höhe der geplanten Überquerungsstelle auf dann insgesamt 9,50 m ausgeweitet. Damit wird Platz geschaffen für 3,50 m breite Fahrspuren in beide Richtungen und einer mittig angeordneten Überquerungshilfe mit einer komfortablen Breite von 2,50 m. Durch den Einbau dieser Überquerungshilfe muss sich der fußläufige Verkehrsteilnehmer auf jeweils nur eine Fahrtrichtung konzentrieren, der motorisierte Verkehr muss zunächst nur in der jeweils betroffenen Fahrtrichtung anhalten, bevor auch in der Gegenrichtung der Verkehr angehalten wird.

 

Die Drängelgitter für Fahrräder an den Fahrbahnrändern werden gemäß der Empfehlung für Radverkehrsanlagen weiter vom Fahrbahnrand abgesetzt, sodass Radfahrer zwischen Drängelgitter und Fahrbahnrand ihre Räder in Fahrtrichtung wieder aufstellen können. Auf Grund der relativ hohen Geschwindigkeiten der Radfahrer auf der Ost-Westachse des Radweges soll grundsätzlich nicht auf die Umlaufgitter mit geschwindigkeitsdämpfender Wirkung verzichtet werden.

 

Sowohl bei der Ausgestaltung der Randbereiche, als auch bei der Aufstellfläche der Überquerungshilfe werden die Belange der Fahrradfahrer (niveaugleiche Übergänge), der sehbehinderten Verkehrsteilnehmer (Aufkantung, taktile Elemente) und der Nutzer mit Rollatoren (niveaugleiche Übergänge, Aufmerksamkeitsfeld) berücksichtigt.

 

Die Überquerungshilfe wird mit einem neuen Beleuchtungsmast auf dem südlichen Inselkopf ausgestattet, die bisherige Ausleuchtung der bestehenden Fußgängerüberquerung (Zebrastreifen) kann entfallen.

 

Kosten

Die Kosten der Überquerungshilfe belaufen sich gemäß einer Kostenschätzung auf ca. 50.000 €.

 

Weitere Vorgehensweise

Die bauliche Umsetzung ist vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung für das Jahr 2016 vorgesehen. Die Rodungsarbeiten sind hierbei im zulässigen Zeitraum (Vogelschutz) zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar durchzuführen.

 

Zeitgleich mit dem Bau der Rechtsabbiegespur und der Überquerungshilfe ist die noch ausstehende Instandsetzung der Fahrbahn der Alkenrather Straße zwischen der Einmündung Gustav-Heinemann-Straße im Süden und dem nördlich der geplanten Überquerungshilfe liegenden Anschluss an den schon sanierten Teil der Alkenrather Straße vorgesehen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Förster / 66 / 6636

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Herstellung einer Rechtsabbiegespur und einer Überquerungshilfe auf der Alkenrather Straße.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im geplanten Haushalt 2016 und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Zur Finanzierung stehen im investiven Haushalt auf der Finanzstelle 66431205021139 Finanzposition 783200 folgende Mittel zur Verfügung, die u.a. für die in der Vorlage genannten beiden Maßnahmen mit vorgesehen sind.

 

2016:                 10.000 €

VE:                  425.000 €

2017:               240.000 €

2018:               185.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

 [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

[ja]

[ja]]

[ja] [