Betreff
Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn
Raumdossier 1.0
Vorlage
2015/0791
Aktenzeichen
612/regional
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.  Der Rat nimmt das vorliegende Raumdossier zur Kenntnis.

2.  Der Rat stimmt einer weiteren Mitarbeit der Verwaltung in der Kooperation zu.

 

 

gezeichnet:

                                                           In Vertretung:

Richrath                                           Deppe

Begründung:

 

Die 2013 begonnene Kooperation zwischen Köln und den rechtsrheinischen Nachbarn Bergisch Gladbach, Leverkusen, Niederkassel, Rösrath, Troisdorf, Rheinisch-Bergischer Kreis und Rhein-Sieg-Kreis wird von den Verwaltungen der Gebietskörperschaften fortgesetzt. Der Region Köln/Bonn e.V. unterstützt die Kooperation in der derzeitigen Startphase durch Organisation und inhaltliche Strukturierung. Ziel der Kooperation ist es, im Rahmen eines partnerschaftlichen Dialogs gemeinsam an Strategien, Konzepten und Projekten für die zukunftsfähige Entwicklung dieses Verflechtungsraumes zu arbeiten. Insbesondere in den aktuellen formellen Planungsinstrumenten (Landesentwicklungsplan NRW, Regionalplan) werden hohe Anforderungen an die regionale Zusammenarbeit gestellt, die ab sofort in der kommunalen Planungstätigkeit stärker als bisher berücksichtigt werden müssen. Die Stadt Leverkusen ist in der Kooperation mit dem Fachbereich 61-Stadtplanung zu den Themen Landschafts- und Freiraum, Siedlungsentwicklung sowie dem Fachbereich 66-Tiefbau zum Thema Verkehr vertreten.

 

Die Erarbeitung des nachfolgend vorgestellten informellen Planungsbeitrages baut auf der gemeinsam getragenen Absicht auf, den rechtsrheinischen Kölner Verflechtungsraum mit den benachbarten Gebietskörperschaften nachhaltig zu entwickeln, die vorhandene Qualitäten zu bewahren bzw. auszubauen. Auch für die Akquirierung von Fördermitteln sind solche regionale Kooperationen und Planungsansätze heute von entscheidender Bedeutung.

 

Zur Dokumentation des Anlasses, der Zielsetzung sowie der Arbeitsinhalte hat die Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn ein Raumdossier erstellt, welches dieser Vorlage beigefügt ist. Es stellt das bisherige Vorgehen mit den darin gewonnenen Erkenntnissen dar und gibt einen Ausblick auf die beabsichtigten weiteren Arbeitsschritte. Das Dossier soll zum einen bezüglich der Kooperation Transparenz schaffen und eine einheitliche Informationsgrundlage für die beteiligten Kommunen und deren politische Gremien darstellen. Zum anderen dient es aber auch zur Verstetigung der Kooperation, da es zugleich eine Arbeitsgrundlage für die Kooperation darstellt, die zu gegebenem Zeitpunkt fortgeschrieben werden soll.

 

Das Dossier erläutert zu Beginn (vgl. Kap. 1) die regionale Einordnung des Betrachtungsraums und führt vergleichbare Standortportraits aller beteiligten Gebietskörperschaften auf. Im Anschluss werden Merkmale und Prägungen des Raumes, unterteilt nach Landschaftsraum, Siedlungsstruktur und Verkehrsinfrastruktur und Mobilität und die Zukunftsaufgaben der räumlichen Entwicklung aufgezeigt. Darauf aufbauend werden die Zielsetzungen der Kooperation wie folgt definiert (vgl. Kap. 2):

     Stärkung der interkommunalen Kooperation

     Gemeinsame Bewältigung der Herausforderungen der räumlichen Entwicklung

     Integrierte Betrachtung und strategische Ausrichtung der Raumentwicklung

     Gemeinsame Positionierung und Aufstellung

 


Schwerpunktthemen

Die bisherigen Arbeitsschritte der Kooperation werden kurz aufgeführt (vgl. Kap. 3), bevor im letzten Teil die Schwerpunktthemen wie folgt erläutert werden (vgl. Kap. 4):

     Landschafts- und Freiraum

     In diesem Bereich „geht es vor dem Hintergrund des nach wie vor bestehenden Siedlungsdrucks insbesondere um Konzepte zur Sicherung der noch freien Flächen und Bewahrung oder Wiederherstellung ihrer Qualitäten. Dies betrifft Bereiche in Rheinlage mit ihren großen Potentialen ebenso wie eher unspektakuläre, landwirtschaftlich genutzte  Flächen.“ (S. 66)

 

     Siedlungsflächen

     „Im Bereich Siedlungsflächen steht zum einen die Entwicklung bestehender Wirtschaftsflächen und ggf. mindergenutzter oder z.T. brachgefallener Standorte im Fokus, die gerade im rechtsrheinischen Bereich von besonderer Bedeutung sind und entsprechend ihrer Vielfalt auch für bestimmte Nutzungsschwerpunkte zu qualifizieren sind. Dort, wo die Regionalplanung bzw. die kommunale Bauleitplanung noch Reserven aufweist, sind im Rahmen von Gewerbeflächenkonzepten Strategien zu ihrer Mobilisierung zu erarbeiten (…). Zur Qualifizierung der Standorte gehört auch die Verbesserung der Infrastruktur und Logistik. Zum anderen sind bestehende Quartiere durch die Erarbeitung und Umsetzung von integrierten Handlungskonzepten als Wohnstandorte zu stärken, insbesondere unter Berücksichtigung des demographischen Wandels, einer ausgewogenen Sozialstruktur und des Klimawandels.“ (S. 66)

 

     Verkehr

     „Im Bereich Verkehr sind sowohl für die Transitverkehre als auch für die regionalen Verkehre gemeinsame Konzepte zu erarbeiten, auch unter Berücksichtigung von Sonderthemen wie z.B. der Logistik. Aufgrund der starken Verflechtungen kann nur durch eine Stärkung des Umweltverbundes, d.h. je nach Wegelänge ÖPNV/ Radverkehr/Fußgängerverkehr, eine zukunftsfähige Infrastruktur erreicht werden. Auch dies kann durch gemeinsame und übergreifende Projekte besser gelingen.“ (S. 66)

 

Weiteres Vorgehen

Zur Entwicklung interkommunal bedeutsamer Kooperationsvorhaben ist als nächster Arbeitsschritt ein Werkstattprozess geplant (vgl. Kap. 4.2). Zur Finanzierung des Werkstattprozesses wurde eine Förderskizze beim Land Nordrhein-Westfalen eingebracht. Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW hat die Förderung des Vorhabens für das Jahr 2016 in Aussicht gestellt, da es als Modell für die Erarbeitung gemeinsamer interkommunaler Entwicklungsperspektiven in wachsenden Stadt-Umland-Verflechtungsräumen dienen soll.

 

Die Verwaltung wird kontinuierlich über das weitere Verfahren im Rahmen der rechtsrheinischen Kooperation berichten. Die in den Workshops erzielten Ergebnisse werden allen beteiligten Gebietskörperschaften zur Diskussion und Entscheidung vorgelegt. Anschließend sollen hieraus Empfehlungen für die weitere Entwicklung des rechtsrheinischen Kölner Verflechtungsraumes sowie für die Ableitung interkommunaler Schlüsselprojekte formuliert werden. Alle Gebietskörperschaften der Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn werden ihre zuständigen Gremien bis Jahresende über das Raumdossier 1.0 informieren.

 

Das in der Anlage beigefügte Raumdossier liegt dem Druckstück in schwarz/weiß bei. Im Ratsinformationssystem Session ist es in der farbigen Version für jedermann einsehbar.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Sikorski / 61 / 6123

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die an der Kooperation „Köln und rechtsrheinische Nachbarn“ beteiligten Gebietskörperschaften arbeiten an informellen Strategien und Konzepten für eine zukunftsfähige Entwicklung des gemeinsamen Verflechtungsraumes. Das vorliegende Raumdossier beschreibt Anlass, Beteiligte, Zielsetzungen, bisherige Arbeitsschritte und das weitere Vorgehen. Die Stadt Leverkusen ist in der Kooperation mit dem Fachbereich 61-Stadtplanung zu den Themen Landschafts- und Freiraum sowie Siedlungsentwicklung und dem Fachbereich 66-Tiefbau zum Thema Verkehr vertreten.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Mittel werden auf der Finanzstelle PN9966 seitens 66 in 2016 bereitgestellt.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Neben den Personalkosten, die durch die Mitarbeit in der Kooperation Köln und rechtsrheinische Nachbarn entstehen, kann es zu einem Einsatz von Eigenmitteln kommen, dessen konkrete Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht benannt werden kann. Hierzu ist zunächst die abschließende Klärung der Fördermodalitäten erforderlich. Aktuell wird davon ausgegangen, dass der Eigenanteil ca. 5.000 € betragen wird. Die Verwaltung wird sich dafür einsetzen, den Eigenanteil so gering wie möglich zu halten.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 


E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

 nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

 

[ja]

 

[ja]

 

[ja]