Betreff
Geschwindigkeitsüberwachung im Stadtgebiet
Vorlage
2015/0796
Aktenzeichen
361-la
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Beschluss zu Ziffer 2 der Ratsvorlage vom 26.08.2014 zu Vorlage
Nr. 2014/0073 wird aufgehoben.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandenen beiden Kameras der stationären Geschwindigkeitsanlagen, die mit Nassfilmtechnik betrieben werden, auf digitale Technik umzurüsten und an den einsatzfähigen stationären Standorten im Stadtgebiet zu betreiben.

 

3.    Derzeit nicht betriebsfähige Standorte werden nicht mehr hergerichtet. Hier kommt im Rahmen der rechtlichen und technischen Möglichkeiten ein Radarwagen zum Einsatz.

 

 

gezeichnet:

                                               In Vertretung

Richrath                                Märtens

Begründung:

 

1.    Aktuelle Situation:

 

In seiner Sitzung am 26.08.2014 hat der Rat der Stadt Leverkusen zu Vorlage
Nr. 2014/0073 unter Ziffer 2 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die in der dortigen Begründung unter Ziffer 4.1. lit. a) genannten fünf Standorte zur stationären Radarüberwachung zu erhalten und unter Einbeziehung eines externen Anbieters an jedem dieser Standorte mit je einer digitalen Kamera neuester Technik zu betreiben.

 

In Bezug auf die Vergabe der Dienstleistung an externe Anbieter erreichen die Verwaltung derzeit vermehrt Mitteilungen, dass bezüglich des Datenschutzes erhebliche Zweifel bestehen. Ein anhängiges Bußgeldverfahren in Bergisch Gladbach wurde aufgrund dessen bereits eingestellt. Zudem werden Artikel veröffentlicht, wonach inzwischen auch die Kontrolle der eingesetzten Software bei der Ver- und Bearbeitung der Fotos durch externe Anbieter einer kritischen Prüfung unterzogen wird. Das Amtsgericht Leverkusen hat diesbezüglich vor kurzem in einer Anfrage die Rolle der IVL als „Privates Unternehmen zur Verarbeitung von Daten aus der Geschwindigkeitsüberwachung“ in Frage gestellt.

 

Daher bestehen derzeit erhebliche Bedenken, den beschlossenen Weg weiterhin zu gehen, da nicht auszuschließen ist, dass die so ermittelten Geschwindigkeitsverstöße ggfs. nicht verwertet werden können.

 

Der Fachbereich Straßenverkehr verfügt derzeit noch über zwei veraltete Kameras mit Nassfilmtechnik zur wechselweisen Bestückung der stationären Geschwindigkeits-überwachungsanlagen, die aber auf digitale Fototechnik umgerüstet werden können. Das auf dem Markt verfügbare Filmmaterial in Kombination mit den vorhandenen Blitzlichtanlagen ist veraltet und nur bedingt geeignet, sodass derzeit aufgrund der schlechten Bildqualität eine Vielzahl von Verfahren eingestellt werden müssen. Neben dem Qualitätsverlust gestaltet sich die Beschaffung von Nassfilmen immer aufwendiger, da diese nur noch auf Anfrage hergestellt werden. Dies betrifft auch die Filmentwicklung. Hier besteht ebenfalls keine Gewähr dafür, dass der hierzu geschlossene Vertrag längerfristig aufrechterhalten bleibt.

 

Außerdem wird zur Bearbeitung der Nassfilm-Bilder eine Filmbühne benötigt, die zwar aktuell funktioniert, bei einem Defekt aber nicht mehr repariert oder ersetzt werden kann, da die Produktion dieser Filmbühne eingestellt wurde. Bei Ausfall der Filmbühne drohen daher nicht unerhebliche Einnahmeverluste.

 

2.    Lösungsvorschlag:

 

Aus den dargelegten Gründen wird vorgeschlagen, die ursprünglich vorgesehene Maßnahme vorerst nicht weiter zu verfolgen, sondern abzuwarten, wie sich die Rechtslage entwickelt. Um aber weiterhin eine effektive Geschwindigkeitsüberwachung zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit durchführen zu können, sollen stattdessen die beiden vorhandenen Kameras auf digitale Technik umgerüstet und für die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt werden.

 

Hierbei sollten alle aktuell betriebsbereiten Standorte genutzt werden. Derzeit nicht einsatzfähige Standorte sollten aus Kostengründen nicht hergerichtet werden. An diesen Stellen kann bedarfsorientiert im rechtlich zulässigen Rahmen ein Radarwagen eingesetzt werden.

 

Die Umrüstung der Kameras kostet ca. 38.000 € incl. MwSt. Die Mittel hierfür stehen im laufenden Haushalt zur Verfügung. Personelle Auswirkungen entstehen durch die Maßnahme nicht.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

  1. Frau Samusch, FB 36, Telefon 3640
  2. Durchführung der Geschwindigkeitsüberwachung an stationären Überwachungsanlagen (sog. Starenkästen).
  3. Die Maßnahme dient der Verkehrssicherheit im Stadtgebiet. Die Umsetzung ist damit nach § 82 GO zulässig.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

IA 360002300203, SK 523300 sowie Deckungsmittel über IA 360002300203, SK 526100

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

ca. 38.000 €

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

Evtl. Mittelaufstockung auf IA 360002300203, SK 523300 bedarfsorientiert für die Unterhaltung der Anlagen

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

 [nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

[nein]

 [nein]

[nein]