Beschlussentwurf:
1.
Der Beschluss zu Ziffer 2 der Ratsvorlage vom
26.08.2014 zu Vorlage
Nr. 2014/0073 wird aufgehoben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandenen beiden Kameras der stationären Geschwindigkeitsanlagen, die mit Nassfilmtechnik betrieben werden, auf digitale Technik umzurüsten und an den einsatzfähigen stationären Standorten im Stadtgebiet zu betreiben.
3. Derzeit nicht betriebsfähige Standorte werden nicht mehr hergerichtet. Hier kommt im Rahmen der rechtlichen und technischen Möglichkeiten ein Radarwagen zum Einsatz.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
1.
Aktuelle
Situation:
In seiner Sitzung am 26.08.2014
hat der Rat der Stadt Leverkusen zu Vorlage
Nr. 2014/0073 unter Ziffer 2 beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, die in
der dortigen Begründung unter Ziffer 4.1. lit. a) genannten fünf Standorte zur
stationären Radarüberwachung zu erhalten und unter Einbeziehung eines externen
Anbieters an jedem dieser Standorte mit je einer digitalen Kamera neuester
Technik zu betreiben.
In Bezug auf die Vergabe der Dienstleistung an externe Anbieter
erreichen die Verwaltung derzeit vermehrt Mitteilungen, dass bezüglich des
Datenschutzes erhebliche Zweifel bestehen. Ein anhängiges Bußgeldverfahren in
Bergisch Gladbach wurde aufgrund dessen bereits eingestellt. Zudem werden
Artikel veröffentlicht, wonach inzwischen auch die Kontrolle der eingesetzten
Software bei der Ver- und Bearbeitung der Fotos durch externe Anbieter einer
kritischen Prüfung unterzogen wird. Das Amtsgericht Leverkusen hat
diesbezüglich vor kurzem in einer Anfrage die Rolle der IVL als „Privates
Unternehmen zur Verarbeitung von Daten aus der Geschwindigkeitsüberwachung“ in
Frage gestellt.
Daher bestehen derzeit erhebliche Bedenken, den beschlossenen Weg weiterhin zu gehen, da nicht auszuschließen ist, dass die so ermittelten Geschwindigkeitsverstöße ggfs. nicht verwertet werden können.
Der Fachbereich Straßenverkehr
verfügt derzeit noch über zwei veraltete Kameras mit Nassfilmtechnik zur
wechselweisen Bestückung der stationären Geschwindigkeits-überwachungsanlagen,
die aber auf digitale Fototechnik umgerüstet werden können. Das auf dem Markt
verfügbare Filmmaterial in Kombination mit den vorhandenen Blitzlichtanlagen
ist veraltet und nur bedingt geeignet, sodass derzeit aufgrund der schlechten Bildqualität eine Vielzahl von
Verfahren eingestellt werden müssen. Neben dem Qualitätsverlust gestaltet sich
die Beschaffung von Nassfilmen immer aufwendiger, da diese nur noch auf Anfrage
hergestellt werden. Dies betrifft auch die Filmentwicklung. Hier besteht
ebenfalls keine Gewähr dafür, dass der hierzu geschlossene Vertrag längerfristig
aufrechterhalten bleibt.
Außerdem wird zur Bearbeitung der Nassfilm-Bilder eine Filmbühne
benötigt, die zwar aktuell funktioniert, bei einem Defekt aber nicht mehr
repariert oder ersetzt werden kann, da die Produktion dieser Filmbühne
eingestellt wurde. Bei Ausfall der Filmbühne drohen daher nicht unerhebliche
Einnahmeverluste.
2.
Lösungsvorschlag:
Aus den dargelegten Gründen wird vorgeschlagen, die ursprünglich vorgesehene Maßnahme vorerst nicht weiter zu verfolgen, sondern abzuwarten, wie sich die Rechtslage entwickelt. Um aber weiterhin eine effektive Geschwindigkeitsüberwachung zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit durchführen zu können, sollen stattdessen die beiden vorhandenen Kameras auf digitale Technik umgerüstet und für die stationäre Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt werden.
Hierbei sollten alle aktuell betriebsbereiten Standorte genutzt werden. Derzeit nicht einsatzfähige Standorte sollten aus Kostengründen nicht hergerichtet werden. An diesen Stellen kann bedarfsorientiert im rechtlich zulässigen Rahmen ein Radarwagen eingesetzt werden.
Die Umrüstung der Kameras kostet ca. 38.000 € incl. MwSt. Die Mittel hierfür stehen im laufenden Haushalt zur Verfügung. Personelle Auswirkungen entstehen durch die Maßnahme nicht.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
- Frau Samusch, FB 36, Telefon 3640
- Durchführung der Geschwindigkeitsüberwachung an stationären
Überwachungsanlagen (sog. Starenkästen).
- Die Maßnahme dient der Verkehrssicherheit im Stadtgebiet. Die
Umsetzung ist damit nach § 82 GO zulässig.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
IA 360002300203, SK 523300
sowie Deckungsmittel über IA 360002300203, SK 526100
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
ca. 38.000 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Evtl. Mittelaufstockung auf
IA 360002300203, SK 523300 bedarfsorientiert für die Unterhaltung der Anlagen
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |