- Aufstellungsbeschluss zur Änderung
- Beschluss über die öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
1. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 172 B/II „nbs:o - Campus Leverkusen und Gewerbe“ soll in den textlichen Festsetzungen geändert werden.
2. Dem Entwurf zur Änderung der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 172 B/II „nbs:o – Campus Leverkusen und Gewerbe“ (Anlage 2.2 der Vorlage) einschließlich der Begründung (Anlage 4 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.
3. Die Aufstellung zur Änderung erfolgt im vereinfachten
Verfahren gemäß
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB). Von der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit an der Bauleitplanung wird abgesehen. Ebenso wird der
Bebauungsplan ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
aufgestellt.
4. Der Entwurf der geänderten textlichen Festsetzungen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit der diesem Beschluss beigefügten Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Das Plangebiet des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 172 B/II „nbs:o - Campus Leverkusen und Gewerbe“ liegt in der neuen bahnstadt opladen und wird begrenzt durch die westlich angrenzende Bahnstrecke, das nördliche Gebiet um das Baudenkmal Kesselhaus, die südliche Quettinger Straße und das östlich angrenzende Wohngebiet.
Planungsanlass
Die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 172 B/II „nbs:o - Campus Leverkusen und Gewerbe“ wird im Zusammenhang mit der parallelen
Aufstellung des unmittelbar nördlich angrenzenden Plangebietes des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V 28/II „Opladen – nbso, südlich
Bahnstadtchaussee (Baudenkmal Kesselhaus)“ vorgenommen, um eine Sanierung, den
Umbau des Kesselhauses und einen Anbau/Neubau mit Wohn- und gewerblichen
Nutzungen realisieren zu können. Die ursprünglich hierfür vorgesehene Umsetzung
eines Sondergebietes mit Kletterhalle und Gastronomie konnte vom Vorhabenträger
nicht realisiert werden.
Durch die
beabsichtigte Nutzungsänderung im Kesselhaus rückt nunmehr, eine im Vergleich
einer rein gewerblichen Nutzung, eine schallempfindlichere Wohnnutzung an die
gewerblichen Nutzungen des Bebauungsplanes Nr. 172 B/II „nbs:o -
Campus Leverkusen und Gewerbe“ heran. Es
ergeben sich dort ca. 3 dB(A) höhere Pegel als an der Nordseite der Bahnstadtchaussee.
Ziele und Zwecke
der Planung
Mit diesem
Bebauungsplan soll das Vorhaben des Bebauungsplanes V 28/II „Opladen – nbso,
südlich Bahnstadtchaussee (Baudenkmal Kesselhaus)“ planungsrechtlich
abgesichert werden.
Zur Vermeidung der
Überschreitungen von Beurteilungspegeln sind die auf Grundlage einer erneuten
schalltechnischen Untersuchung festgesetzten Zusatzkontingente im
Richtungssektor A von bisher 8 dB(A) auf 5 dB(A) des die im Bebauungsplanes
Nr. 172 B/II – „nbso Campus Leverkusen und Gewerbe“ abzusenken und die
textlichen Festsetzungen zu ändern.
Verfahrensart
Die Änderung in der
textlichen Festsetzung „Geräuschkontingentierung“ soll im vereinfachten Verfahren
gemäß § 13 BauGB erfolgen, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Weiteres Vorgehen
Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung wird gemäß § 2 Abs.
1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Auf eine formelle frühzeitige Beteiligung
oder Unterrichtung der Öffentlichkeit wird verzichtet, da die Thematik des Bebauungsplanes Nr. 172 B/II – „nbso Campus
Leverkusen und Gewerbe“ bereits mehrfach thematisiert worden ist.
Der
Bebauungsplanentwurf wird nebst Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB offengelegt
und den berührten Behörden und sonstigen Trägeren öffentlicher Belange wird nach
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zeitgleich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb
angemessener Frist gegeben.
Hinweis
Das zum Bebauungsplan gehörige Gutachten (Anlage _5) und der Bebauungsplan in Originalgröße werden nur im Ratsinformationssystem bereitgestellt und nicht mit der Vorlage gedruckt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Manfred
Maas / 61 / 6139
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung. Im konkreten Fall ist die Planung erforderlich, da sich die angestrebte Umnutzung des Baudenkmals Kesselhaus im Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. V 28/II nur durch die parallele Änderung des Bebauungsplanes Nr. 172 B/II verwirklichen lässt.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Die Kosten für das Planverfahren sind bedingt durch die Umnutzung des Baudenkmals Kesselhaus (Vorhabenbezogener Bebauungsplan V 28/II) und werden durch den Investor des Baudenkmals Kesselhaus übernommen.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
siehe oben
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
siehe oben
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[ja] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u. a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Es erfolgt die im Baugesetzbuch (BauGB) geregelte Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |